- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Dimensions
-
8
- Extent
-
68 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Enth.: T. 1. Ehe und Familie, richtig und Falsch / A. Leidenheimer. T. 2. Sexualität und Sittlichkeit / K. Ruth
- Bibliographic citation
-
Sonderreihe der Zeitschrift "Liebe und Ehe" ; H. 4
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Regensburg
- (who)
-
Decker
- (when)
-
[1951]
- Table of contents
- Rights
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Last update
-
11.06.2025, 1:50 PM CEST
Data provider
Deutsche Nationalbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Decker
Time of origin
- [1951]
Other Objects (12)
![Bau-Taxa, oder Benennung sämtlicher Baustücke, welche bey einem Hausbau vorkommen, mit denen dabey gesetzten Preisen. Wornach die zum Bau gehörige Handwerksleute in der Churmark, und dazu incorporirten Creysen, vornehmlich aber zu Berlin und Potsdam künftighin bezahlet werden sollen : [Berlin, den 28. May 1755]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0d52ff02-2bc1-4f6f-93f4-a12483a744ea/full/!306,450/0/default.jpg)
Bau-Taxa, oder Benennung sämtlicher Baustücke, welche bey einem Hausbau vorkommen, mit denen dabey gesetzten Preisen. Wornach die zum Bau gehörige Handwerksleute in der Churmark, und dazu incorporirten Creysen, vornehmlich aber zu Berlin und Potsdam künftighin bezahlet werden sollen : [Berlin, den 28. May 1755]

Erneuertes Edict, wegen verbothener Einführung und Gebrauch derer ausländischen Waaren überhaupt, desgleichen wegen verbothener Einführung derer hoch impostirten Waaren, auf dem platten Lande, in der Churmarck und Neumarck, denen Hertzogthümern Magdeburg und Pommern, auch Fürstenthum Halberstadt, und dazu gehörigen Graf- und Herrschafften : De Dato Berlin, den 17ten December, 1765

Verordnung, daß die Justitz-Collegia die Adelichen Güter, welche wegen Schulden zum gerichtlichen Verkauf kommen, anjetzo nicht unter zwey Drittheil der Taxe adjudiciren, sondern bis sich solche Käuffer dazu finden, den Creditoren selbst, zum Genuß in Besitz geben, und dadurch zugleich die Deterioration der Güther evitiren sollen : De Dato Berlin, den 10ten July 1771
