Urkunden

Eine bischöflich-straßburgische Kommission entscheidet: 1) In der Streitsache zwischen dem Kloster Ettenheimmünster und dem Besitzer der Aumühle, die ohne Schädigung von Klosterboden nicht zugänglich ist, wird diesem und seinen Erben der ungestörte Besitz, dem Kloster bei Verkauf der Mühle das Zug- und Vorkaufsrecht (Losung) zugesichert 2) In der Streitsache zwischen dem Kloster und der derzeitigen Inhaberin des Meierhofs, der dem Kloster früher zur Beherbergung von Wallfahrern diente, ihm aber "tempore interregni Brandenburgici" entfremdet wurde, wird dieser auf Lebenszeit das Wohnrecht belassen. Nach ihrem Tod ist das Kloster berechtigt, gegen Entrichtung des geschätzten Kaufpreises an die Erben den Hof wieder an sich zu ziehen

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 312
Alt-/Vorsignatur
27a/14 Ettenheimmünster - Mühlen, 1624 April 24
Umfang
2 Blatt
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Bemerkungen
Rückvermerk vom 1625 Februar 17 über den Erwerb des Meierhofs für 1550 fl, gezahlt an die Erben der verstorbenen Maria Bichlerin genannt Beurin
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 2 Siegel aufgedrückt

Kontext
Ettenheimmünster >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster

Laufzeit
1624 April 24

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:08 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1624 April 24

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