Urkunden
Eine bischöflich-straßburgische Kommission entscheidet: 1) In der Streitsache zwischen dem Kloster Ettenheimmünster und dem Besitzer der Aumühle, die ohne Schädigung von Klosterboden nicht zugänglich ist, wird diesem und seinen Erben der ungestörte Besitz, dem Kloster bei Verkauf der Mühle das Zug- und Vorkaufsrecht (Losung) zugesichert 2) In der Streitsache zwischen dem Kloster und der derzeitigen Inhaberin des Meierhofs, der dem Kloster früher zur Beherbergung von Wallfahrern diente, ihm aber "tempore interregni Brandenburgici" entfremdet wurde, wird dieser auf Lebenszeit das Wohnrecht belassen. Nach ihrem Tod ist das Kloster berechtigt, gegen Entrichtung des geschätzten Kaufpreises an die Erben den Hof wieder an sich zu ziehen
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 312
- Alt-/Vorsignatur
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27a/14 Ettenheimmünster - Mühlen, 1624 April 24
- Umfang
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2 Blatt
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Bemerkungen
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Rückvermerk vom 1625 Februar 17 über den Erwerb des Meierhofs für 1550 fl, gezahlt an die Erben der verstorbenen Maria Bichlerin genannt Beurin
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel aufgedrückt
- Kontext
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Ettenheimmünster >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster
- Laufzeit
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1624 April 24
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1624 April 24