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Auf Kosten der Staatskasse freigesprochen

Enthält: Oldesloer Kaufmann gibt beim Offenbarungseid nach dem Konkurs seiner Betriebe einige, bereits einer Bank sicherungsübereignete Gegenstände nicht bei dem beschworenen Vermögensverzeichnis an, weshalb ihn das Ahrensburger Schöffengericht wegen fahrlässigen Falscheides zu 300 DM Geldstrafe verurteilt, aber das Landgericht Lübeck hebt in seiner Funktion als Berufungsinstanz das Urteil auf und spricht [Name maskiert] auf Kosten der Staatskasse frei, da ihm die Gegenstände, wie er selber bereits angeführt hat, nicht mehr gehörten

Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

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Reference number
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 20363

Context
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
22. Januar 1959

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Last update
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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 22. Januar 1959

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