Archivale

Auf Kosten der Staatskasse freigesprochen

Enthält: Oldesloer Kaufmann gibt beim Offenbarungseid nach dem Konkurs seiner Betriebe einige, bereits einer Bank sicherungsübereignete Gegenstände nicht bei dem beschworenen Vermögensverzeichnis an, weshalb ihn das Ahrensburger Schöffengericht wegen fahrlässigen Falscheides zu 300 DM Geldstrafe verurteilt, aber das Landgericht Lübeck hebt in seiner Funktion als Berufungsinstanz das Urteil auf und spricht [Name maskiert] auf Kosten der Staatskasse frei, da ihm die Gegenstände, wie er selber bereits angeführt hat, nicht mehr gehörten

Archivaliensignatur
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 20363

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
22. Januar 1959

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Letzte Aktualisierung
09.02.2024, 08:15 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 22. Januar 1959

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