Archivale
Die Kosten trägt die Staatskasse
Enthält: Ein 23jähriger Arbeiter steigt, laut eigener Aussage schwer betrunken, in die Küche einer Oldesloer Gastwirtschaft ein und vertilgt das dort vorgefundene Essen, aber da bei dem später stattfindenen Gerichtsverfahren vor dem Ahrensburger Schöffengericht nicht schlussendlich geklärt werden kann, ob es sich um schweren Einbruch oder Mundraub handelt und ob die Trunkenheit ein eigener Strafbestand oder strafmildernd ist, stellt das Gericht das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein
- Archivaliensignatur
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V 100 / 20142
- Kontext
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Zeitungsdokumentation >> 16. Rechtspflege >> 16.2 Kriminalfälle (Überfälle, Raub, Mord, Diebstahl, Ordnungswidrigkeiten), Prozesse
- Bestand
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V 100 Zeitungsdokumentation
- Laufzeit
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22. Dezember 1958
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
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- Letzte Aktualisierung
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26.08.2025, 08:31 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 22. Dezember 1958