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II. Rittergutsbesitzer, deren Güter nicht volle 2000 Thlr. aber mindestens 600 Thlr. jährlich reinen Ertrag gewähren ...

II. Rittergutsbesitzer, deren Güter nicht volle 2000 Thlr. aber mindestens 600 Thlr. jährlich reinen Ertrag gewähren ...

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
A. Verzeichniß der Rittergutsbesitzer des Meißner Kreises, welchen nach ihren persönlichen Verhältnissen für den bevorstehenden Landtag im Jahre 1848 bei den ritterschaftlichen Wahlen die Stimmberechtigung zusteht

Förderung
LDP Sachsen
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:16 MESZ

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