Baudenkmal
Florstadt, Kellerstraße 19, Kellerstraße 21
Die beiden Fachwerkwohnbauten bilden die vordere Front eines vierseitig geschlossenen Hofes. Nr. 21 ist giebelständig, im Obergeschoß und im Giebeldreieck ist ein sehr schönes Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts mit Mann-Formen und Zierstreben in den Brüstungsgefachen erhalten. Nr. 19 mit der Traufseite zur Straße ist eine seitliche Ergänzung der Nr. 21 aus dem 18. Jahrhundert. Die Hofzufahrt wurde dabei überbaut. Das Fachwerkgefüge von Nr. 19, im Obergeschoß mit bleiverglasten Fenstern, ist vollkommen erhalten.
- Standort
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Kellerstraße 19, Kellerstraße 21, Florstadt (Nieder-Mockstadt), Hessen
- Klassifikation
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Baudenkmal
- Letzte Aktualisierung
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04.06.2025, 11:55 MESZ
Datenpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Baudenkmal