Baudenkmal

Erdkeller; Florstadt, Kellerstraße , Kellerstraße 16, Kellerstraße 36, Lauterbacher Straße 19

Die Nordseite der Kellerstraße wird von einer langen Reihe von Erdkellern gesäumt. Die westlichen gehören zu den Anwesen der Lauterbacher Straße 17 und 19, es folgen die von Kellerstraße o. Nr. und 16, nach einem Bebauungsabschnitt schließlich der von Kellerstraße 36. Die Kellerhälse enden in etwa auf Straßenniveau, die Zugänge sind von Werksteinen gefaßt, in den Stürzen meist Datierungen und die Initialen der Eigentümer. Eine verbindende Bruchsteinmauer fängt das über den Kellerabgängen aufgeschüttete Gelände ab. Neben der Vielzahl der Einzelkeller und der Geschlossenheit ihrer Anordnung ist im vorliegenden Fall auch das hohe Baualter bemerkenswert. Die ältesten Datierungen stammen von 1686 und 1690, die Mehrzahl der übrigen Datierungen aus dem 18. Jahrhundert. Die Erdkeller repräsentieren einen besonderen Gebäudetyp aus dem Zusammenhang bäuerlicher Vorratswirtschaft und sind deshalb erhaltenswert.

Lauterbacher Straße 19, Erdkeller, zugänglich von der Kellerstraße aus | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

1
/
1

Standort
Kellerstraße , Kellerstraße 16, Kellerstraße 36, Lauterbacher Straße 19, Florstadt (Nieder-Mockstadt), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Baudenkmal

Ähnliche Objekte (12)