Gliederung

17. Grundbuchamt Rheda-Wiedenbrück

Landgerichtsbezirk Bielefeld. 1879 zuständig für (Kreis Wiedenbrück): Amtsgericht Rheda: Ämter Herzebrock und Rheda. Amtsgericht Wiedenbrück: Stadtbezirk Wiedenbrück sowie Teile der Ämter Reckenberg und Avenwedde. Amtsgericht Rietberg: Amt Rietberg und ein Teil des Amts Verl. 1932 (Aufhebung der Amtsgerichte Rheda und Rietberg): AG Wiedenbrück übernimmt die Bezirke von Rheda und Rietberg (bis auf die Gemeinden Österwiehe, Varensell und später auch Spexard, die an das AG Gütersloh gehen). 1933 Wiedererrichtung des Amtsgerichts Rietberg (mit dem ursprünglichen Bezirk bis auf die Gemeinde Österwiehe, die beim Amtsgericht Gütersloh verbleibt) 1969 (Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wiedenbrück und von Teilen des Kreises Bielefeld): Ab 1970 als Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zuständig für die neuen Gemeinden Herzebrock und Langenberg sowie die neue Stadt Rheda-Wiedenbrück, ab 1971 (Aufhebung des Amtsgerichts Rietberg) auch für die Stadt Rietberg. Zugänge 17/1956 (Amtsgericht Rietberg) und 93/1988

Kontext
Grund- und Hypothekenbücher
Bestand
D 23 A Grund- und Hypothekenbücher

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:11 MESZ

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