Abschnitt

Titulus II. Welche Sachen in die Bürgerschaft nicht mögen gebracht werden.

Titulus II. Welche Sachen in die Bürgerschaft nicht mögen gebracht werden.

Digitalisierung: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Reglement der hamburgischen Rath- und Bürger-Convente

Erschienen
1841

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 13:28 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1841

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