Urkunden
Frater P.A.von Oeyen, Prior, Frater M.van Cousvelt
Regest: Frater P.A.von Oeyen, Prior, Frater M.van Cousvelt, Subprior, ferner die Fratres Peter Seyben, Melchior Eßer, Janßens und Godefried Neerhoven, Kapitulare des Kreuzherrenklosters St.Nikolaus zu Venlo, verpachten auf 12 Jahre ihren im Gerichsbezirk Leuth gelegenen Branderhof an Meuhtilde Frets, die Witwe des Johannes Zanders. Es kann jedoch nach Ablauf von 6 Jahren der Pachtvertrag gekündigt werden. Die Pächterin ist verpflichtet, den Hof in einem guten Zustand zu halten und das zugehörende Land selbst zu bebauen. Sie darf aus dem Gehölz nur soviel fällen lässen,als zum Unterhalt des Hofes erforderlich ist und ihr angewiesen wird. Da durch Verschulden der bisherigen Pächter die Dächer von Haus und Scheune zerfallen sind, soll die Pächterin diese innerhalb 2 Jahre erneuern lassen und zur Instandhaltung der Dächer künftig jährlich 1600 Pfund Stroh aufwenden.Was hiervon nicht benötigt wir4, soll zur Verfügung des Klosters stehen. Beköstigung des Dachdeckers und Beifahren des.Materials obliegt der Pächterin, wogegen das Kloster den Arbeitslohn zahlen wird. Die allgemeinen Steuern 1 und Abgaben muß die Pächterin entrichten. Sofern aber im Jahres mehr als 25 Schatzungen erfolgen, beteiligt sich das Kloster mit der Hälfte der geforderten Summen. Die Pacht, die innerhalb 6 Wochen nach Andreas zu entrichten ist, beträgt 9 Malter Roggen und 6 Malter Buchveizen, Venloer Haß. Erfolgt die Lieferung pünktlich während der vereinbarten Zeit, so ermäßigt sich die Abgabe auf 8 Malter Honen und 5 Malter Buchweizen. Ferner muß die Pächterin gegen Ostern 100 Eier liefern, von sämtlichem Obst zwei Drittel, einen Reichstaler oder 3 Klevische Gulden Pumpengeld und im Sommer an die Kapitulare eine "ordentliche Erfrischung". Sie ist verpflichtet, mit Karre und Pferd vier Tage dem Kloster zu dienen, außerdem jederzeit Holz, Asche, Mist und Schanzen beizufahren sowie auf Verlangen der Kapitularetwenn diese verreisen/ dies zu ermöglichen. Für jeden unterlassenen Dienst ist ein halber Reichstaler zu zahlen. Wenn die Pächterin vom Hofe abzieht, müssen Mist, Kaff, Stroh und andere Vorräte zurückbleiben. Sollte der Hof durch Verschulden der Pächterin abbrennen, muß sie ihn auf eigene Kosten wieder aufbauen lassen. Dagegen wird das Kloster sich an Schäden, die durch Mißwuchs, Hagelschlag oder Unwetter entstehen, zur Hälfte beteiligen. Falls der eingegangenen Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, kann das Kloster jederzeit einen anderen Pächter bestellen. Es verbürgen sich Matthias Sanders, Wilhelm Sanders, S.Boonen und Arnold Nelißen. - Actum Leuth.
- Archivaliensignatur
-
K/65
- Alt-/Vorsignatur
-
68
format: K
- Formalbeschreibung
-
Or.Pap.
- Kontext
-
Hinsbeck >> Urkunden
- Bestand
-
D 2 Hinsbeck Hinsbeck
- Laufzeit
-
1779 Februar 3
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:24 MESZ
Datenpartner
Kreisarchiv Viersen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde (vormodern)
Entstanden
- 1779 Februar 3
Ähnliche Objekte (12)
