Einblattdruck
Churfürstliche Mayntzische Hoff Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen aus erheblichen Ursachen und zu wissen nöthig, was sich seithero für Strittigkeiten und Irrungen bey anvertrauten Chur-Pfaltz ergeben, ... : Mayntz den 7. Martii 1749.
- Weitere Titel
-
kurfürstliche mainzische Hofratspräsident Großhofmeister Kanzler, Kanzleidirektor Hof- Hofräte Regierungsräte nötig Kurpfalz Mainz
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 161,183
- VD18
-
VD18 9076577X-001
- Umfang
-
[1] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[S.l.]
- (wann)
-
[1749]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11305803-0
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2025, 08:40 MEZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck
Entstanden
- [1749]
Ähnliche Objekte (12)
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Euch wird nicht entfallen seyn, welchergestalten auf Churfürstl. Gnädigsten special-Befehl jüngsthin die gemessene Verordnung die Weeg- und Strassen-Reparation betreffend an [...] ergangen seye ... : Mayntz, den 18ten Junii 1746.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Gleichwie Ihro Churfürstliche Gnaden Unser allerseits gnädigster Churfürst und Herr in conformität des in Betreff deren ringhaltigen und ... neuerlich geprägten Schied-Müntzen jüngsthin abgefasten Ober-Rheinischen Crayß-Schlusses für gut und nöthig angesehen ... : [Mayntz den 29ten Januarii 1742.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Ab dem angebogenem Patent habe [...] In mehrerem zu ersehen, was man zu besserer Subsistence und Aufnahm allhiesigen Armen-Hauses oder St. Rochi Hospitals wegen des Spiel-Charten debits in Druck zu beförderen für Guth angesehen ... : [Mayntz den 14ten Novembris 1741.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern [...] Demnach sich einige zeithero verschiedentlich geäussert, daß, wann von seithen des hohen Ertz-Stiffts gegen einige benachbahrte, oder deren Unterthanen zu Tuirung disseithiger Jurium, Pfandungen oder Gegen-Pfandungen vorgenommen worden, ... : [Mayntz den 12. Novemb. 1733.]
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen Ihro Churfürstl. Gnaden Unser allerseiths gnädigster Herr, zeithero besonders wahrgenommen, daß wegen Belang- und Verklagung deren in frey-Adlichen Höffen wohnenden Hoff- Leuthen sich verschiedene Inconvenienzien bis dato geäussert, welchem Unwesen zu steuren, und ohnnöthige Collisionen zu evitiren räthlich befunden worden ... : [Mayntz den 6ten Martii 1750.]
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Nachdem Ihro Churfürstl. Gnaden unser allerseiths Gnädigster Herr denen bis hieher aus Höchstderoselben Kriegs-Diensten meineydigen Weiß ausgetrettenen so wohl inheimlich- als ausländischen Deserteurs einen ... Pardon zu verstatten gnädigst geruhet ... : Mayntz, den 25sten Jan. 1747.
Churfürstl. Mayntzisch. Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime-Hoff-und Regierungs-Räthe, [et]c. Nachdem einige Zeither sich geäussert, und Wir wahrnehmen müssen, daß, ... verschiedene Gemeinheiten die dem Lands-Herrn allein ohnstrittig gehörige vacante Güter zur Ungebühr an sich ziehen und vertuschen, ... : Mayntz den 9. Januar. 1751.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß. Ist vorhin zur Gnüge bekant, was in denen in älteren und jüngeren Zeiten emanirten Churfürstl. Jagd- und Forst-Ordnungen wegen adhibirung deren Herrschafftlichen Jägeren und Forsteren zu denen Holtz-Anweisungen, desgleichen wegen Zuhenckung des 5ten Theils deren gemeinen Waldungen für die Churfürstl. Wildfuhr enthalten ... : [Mayntz den 4. Januarii 1742]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe, [et]c. Unsern Gruß Nachdemahlen aus Ihrer Churfürstl. Durchl. Unsers allerseiths Gnädigsten Herrns Special-Gnädigstem Befelch die nunmehro einfallende Heeg-Zeit biß Bartholomaei auf das genauste ... observiret ... : Mayntz den 25ten Aprilis 1729.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Uns ist ohnlängst die Anzeig geschehen, was massen über die das verflossene 1739te Jahr daselbsten eingegangene Ausschuß- Cassen- und Abkauff-Gelder die Verordnungs-mäßige Einschickung der ordentlichen Rechnung und vorräthigen Gelderen biß diese Stund von euch nicht befolget worden ... : [Mayntz den 28. Martii 1740.]