Urkunde

Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen des Verbotes, das der Schultheiß von Arheilgen und Wenz ...

Reference number
338
Formal description
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen
Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: secunda feria post Michaelis a. etc. 31

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen des Verbotes, das der Schultheiß von Arheilgen und Wenz Daume gegenüber denen v. Erzhausen erlassen hätten, dass er (Graf Johann) durch die Genannten denen von Erzhausen verboten habe, sich seiner Mark, seines Wassers und seiner Weide zu gebrauchen, und ihnen geboten habe, auf dem Ihrigen innerhalb ihres Gerichtes zu verbleiben. Er halte dieses Verbot für durchaus berechtigt, da er ihm (Henne) und den Erzhäusern keine Rechte an seiner Mark und an seinen Gerichten zuerkennen könne, so dass ihn dieses Verbot nicht zu befremden brauche. Er fordere daher von ihm (Henne) und seinen Hörigen, ihn (den Grafen) in seiner Mark und in seinen Gerichten nicht zu behindern. Sei er (Henne) mit dieser Regelung nicht einverstanden, möge er mit seinen Hörigen an das nächste Märkerding nach Gerau kommen und sich dort sein Recht weisen lassen, dem er (Graf Johann) stattgeben werde

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3557

Context
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Holding
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Date of creation
1431 Oktober 1

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Last update
10.09.2024, 8:31 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1431 Oktober 1

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