Text
Der ander PostReuter, An Bäpstliche Heyligkeit, Bapst Paulum V. durch einen Fürnemen Geistlichen Praelaten in Italienischer Sprach außgefertigt : Ein sehr außführliches discurrirtes Sendschreiben; auß was fernern erheblichen hochwichtigen Vrsachen, die gesampten Römisch-Catholische, Geistliche vnd Weltliche Ständ den fürhabenden Krieg, wider das Königreich Böheimen, vnd dessen incorporirte Länder, auch wider die gesampten Evangelischen; Zu vörderst die Vnirten Correspondirenden König, Chur-Fürsten, Ständ vnd Städte, vnverzüglich ab- vnd einstellen, sich deß Königs in Hispanien gäntzlich entschlagen, Ihren (der Evangelischen) lang geklagten Gravaminibus vnd Beschwerungen, förderlich abhelffen, sich mit ihnen auffs new in gütliche CompositionsHandlung einlassen: vnd das übrige den lieben Gott walten lassen sollen, Wo ferrn anders sie Catholische, grössere Gefahr abzuwenden, auch ihrem endlichen Vntergang vnd gäntzlichem Verderben vorzubawen gedencken: Praesentirt zu Rom, in Iudicio Rotae ad pedes S. Papae Beatissimi, in praesentia Cardinalium omnium, 19. Julii, Anno 1620.
- Alternative title
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Postreiter andere päpstliche Heiligkeit Papst
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 891-1/2
- VD17
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VD17 12:115174R
- Extent
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152 S.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Forts. von: PostReuter/ An Bäpstliche Heiligkeit/ Bapst Paulum V. durch einen fürnemen geistlichen Praelaten in Italianischer Sprach außgefertigt
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10516581-1
- Last update
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27.11.2025, 8:40 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
Time of origin
- 1620
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Außführliches Nützliches Bedencken. Von den Keyserlichen Contributionen Vnd was hierbey der Catholischen Räth vnd Officianten bey jetzigem Zustandt derselben bey zurathen vnd zu consideriren haben, mit dieser eigentlicher Deduction, Ob der Keyser vnd die Catholischen Ständ ohn jedweder Ständ vnd Vnterthanen Einwilligen Contributiones vnd Anlagen anzustellen befugt vnnd berechtiget?
Deß löblichen Schwäbischen Craiß, Versambleter Ständ, auch der abwesenden Fürsten vnd Ständ Räth, Bottschafften vnd Gesandten : Thun kund vnd zu wissen, hiemit jedermänniglich, daß, nach deme ... Plünderungen auff den Strassen vorgangen ... Fürsten vnd Ständ ... einander die Hand bieten ...; Signatum in deß H. Reichs Stadt Vlm, den 13/3. Decembris, Anno 1649