Bestand

Wasser- und Schifffahrtsamt Minden I (Weser) (Bestand)

Dienststellenverwaltung; Personalangelegenheiten und Ausbildung; Soziale Angelegenheiten und Personalrat; Statistik und Inventare; Gebäude- und Grundstücksangelegenheiten; Fahrzeuge und Geräte; Finanzen; Schifferpatente, -prüfungen; Baumaterialien; Kiesentnahme; Uferbauten; Schiffseichung und -vermessung; Fähren; Baggerarbeiten; Brücken; Häfen, Ladeplätze und Badeanstalten; Weserschlagd; Weserausbau; Deichbauten; Landschafts- und Wasserschutzmaßnahmen; Fischerei, Flurbereinigungen; Grenzangelegenheiten; Strom-, Wasser-, Hafen- und Deichpolizei; Pegel; Publikationen.

Bestandsgeschichte: 1896 als untere Verwaltungsstelle der Weserstrom-Bauverwaltung in Hannover geschaffen; seit 1918 Wasserbauamt Minden I (Weser) genannt, der Wasserbaudirektion Hannover unterstehend; nach 1945 Wasser- und Schifffahrtsamt I, nachgeordnete Behörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hannover; 1978 Zusammenschluss mit den Wasser- und Schifffahrtsämtern Minden II und Osnabrück zum Wasser- und Schifffahrtsamt Minden; 1999 Angliederung des Wasserstraßenmaschinenbauamts Minden als Fachbereich Maschinenwesen Mitte.

Form und Inhalt: Vorbemerkung [von 1984 zu den Akten Nr. 1-602]
Das spätere Wasser- und Schiffahrtsamt Minden I wurde 1896 als eine untere Verwaltungsstelle der Weserstrom-Bauverwaltung in Hannover geschaffen, die dem Oberpräsidenten in Hannover unterstand. Die dem Amt übertragenen Aufgaben (Schiffahrt auf der Weser) waren bis dahin vom Regierungspräsidenten in Minden wahrgenommen worden.
1906 entstand in Minden als Vorläufer des späteren Wasser- und Schiffahrtsamtes Minden II das Kanalbauamt Minden, das der Kanalbaudirektion in Hannover unterstand, die wiederum zum Aufgabenbereich des Oberpräsidenten in Hannover gehörte. Hauptaufgabe dieser Behörde war der Bau des entsprechenden Abschnittes des Mittellandkanals.
1918 erfolgte die Zusammenlegung der so geteilten Wasserstraßenverwaltung Preußens zur Wasserbaudirektion Hannover mit u.a. den Wasserbauämtern Minden I (Weser) und Minden II (Mittellandkanal). Minden I versah gleichzeitig die Aufgaben eines Schiffseichamtes.
Mit Einführung der Weimarer Verfassung gingen die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen durch Staatsvertrag vom 1. April 1921 in den Besitz und die Verwaltung des Reiches über. An der Organisation änderte dies aber nichts. Die Verwaltungsaufgaben wurden weiter von den unteren und mittleren Landesbehörden wahrgenommen, jedoch auf Kosten des Reichs und der Leitung des Reichsverkehrsministers.
Eine ähnliche Regelung sieht das Grundgesetz von 1949 vor. Soweit es sich um Wasserstraßen als Verkehrswege handelt, unterliegt das Wasserrecht der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes und ist im Bundeswasserstraßengesetz vom 2. April 1968 geregelt. Damit unterstanden die nach dem 2. Weltkrieg Wasser- und Schiffahrtsämter I und II genannten Behörden der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hannover. An dieser Organisation änderte sich bis 1978 nichts Wesentliches, als die beiden Dienststellen zu einer Behörde vereinigt wurden.
Das vorliegende Findbuch enthält Akten des Wasser- und Schiffahrtsamtes I (Weser) aus den Jahren 1837-1964. Sie gelangten als Zugänge 21/72 und 44/82, 98/83 und 126/83 ins Archiv. Darin enthalten sind auch Vorakten. Die Verzeichnung besorgte für die Bände 1-91 Osmar Müller, den Rest der Unterzeichnete. Die Reinschrift fertigte Christel Kramer.
Zu zitieren ist: D 54 A Nr. ...
Detmold, August 1984
gez. Buchholz


Einleitung [von 2007 zu den Verzeichnungseinheiten Nr. 636-680]
Verwaltungs- und Behördengeschichte
Infolge der Kleinstaaterei der deutschen Länder und der zahlreichen verschiedenen Herrschaften, die an der Weser lagen, gab es in der Frühen Neuzeit keine einheitliche Verwaltung der Binnenwasserstraßen und damit auch nicht der Weser. Es waren die Schiffergilden - für die obere Weser jene von Vlotho und Münden -, die für die Schiffbarkeit der Weser und die Unterhaltung des Leinpfades in Mittelalter und früher Neuzeit verantwortlich waren. file://fn@01
Der Wiener Kongress 1814/15 ordnete Europa neu, gestaltete die politische Landkarte übersichtlicher und gab darüber hinaus den Anstoß zur sogenannten ”Weserschifffahrtsakte“ aus dem Jahr 1823: Die Anliegerstaaten der Weser wurden nun zur Erhaltung der Schiffbarkeit und Leinpfade herangezogen; Stapel-, Umlade- und Gilderechte und einige Zölle wurden abgeschafft. Die neue Aufgabenverteilung führte zur Gründung staatlicher Wasserbaubehörden: Mit dem 18. April 1823 wurden die königlich hannoversche Generaldirektion des Wasserbaus in Hannover (”Oberste Zentralverwaltungsbehörde für sämtliche Wasserbausachen im Königreich Hannover“) sowie ab 1824 die kurfürstlich-hessische Oberbaudirektion in Kassel zuständig. file://fn@02 Die Generaldirektion war für die technische Leitung des Wasserbaus einschließlich der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und Bauten, die von den sogenannten Landdrosteien durchzuführen und zu verwalten waren, verantwortlich. Darüber hinaus oblag ihr der Entwurf wasserrechtlicher und schifffahrtspolizeilicher Gesetze und Verordnungen.
Den Landdrosteien wurden bis 1864 23 Wasserbauinspektionen untergeordnet; im Landdrosteibezirk Hannover waren es die Wasserbauinspektionen Hameln, Nienburg, Hoya und Verden sowie im Bezirk Osnabrück die Wasserbauinspektion Osnabrück. Darüber hinaus bestanden an den preußischen Abschnitten der Weser Wasserbauinspektionen in Minden und Höxter, im kurhessischen Bereich in Rinteln. Die Wasserbauinspektionen sind die Vorläufer der heutigen Wasser- und Schifffahrtsämter.
Einen weiteren Schritt hin zur Vereinheitlichung der Verwaltung des Wasserbaus an der Weser und ihren Nebenflüssen stellt die Annexion des Königreiches Hannover und des Kurfürstentums Hessen durch Preußen nach dem österreichisch-preußischen Krieg im 1866 dar. Allerdings übten zunächst noch fünf Regierungen (Kassel, Hildesheim, Hannover, Minden und Stade) die Verwaltung entlang des Flusses aus; außerdem war die Sonderstellung der Generaldirektion aufgehoben und dem Innenministerium zugeordnet.
1876 wurden dann zugunsten einer einheitlichen Verwaltung und somit einer einfacheren Aufgabenerledigung Strombaubezirke eingerichtet, die über die Grenzen der Regierungsbezirke hinwegreichten. Ab 1896 war den Strombaubezirken die dem Oberpräsidenten in Hannover unterstellte Weserstrombauverwaltung übergeordnet. Die Verantwortlichkeit der Weserstrombauverwaltung betraf die preußische Weser von Münden bis zur oldenburgischen Landesgrenze oberhalb von Geestemünd, die kanalisierte Fulda einschließlich des Hafens von Kassel, die Mündung der Werra, einschließlich Wehr und Schleuse sowie den unteren Lauf der Aller bis nach Verden und den dortigen Hafen. file://fn@03
1902 wurde die neue offizielle Bezeichnung der Weserstrombauverwaltung eingeführt: ”Der Oberpräsident der Provinz Hannover (Weserstrombauverwaltung)“. Als nachgeordnete Behörden gab es die Wasserbauinspektionen Kassel I, Hameln, Minden, Hoya und Verden. file://fn@04
Ihre konkreten Aufgaben waren folgende:
1.der Bau und die Unterhaltung der Schifffahrtsanlagen
2.die Aufsicht über jene Schifffahrtsanlagen und Häfen, die nicht der Staat unterhielt
3.die Untersuchung und Überwachung der Wasserverhältnisse, die einheitliche Leitung von Maßnahmen zur Abwendung und Bekämpfung von Hochwasser- und Eisgefahr
4.die technische Prüfung und Genehmigung von Entwürfen sowie die Überwachung von Maßnahmen bezüglich der Strom- und Uferbauten und des Deichschutzes
5.die Verwaltung von Verkehrsabgaben, Angelegenheiten des Fährregals, der Fährkonzession, Schiffbrücken und Fähren
Zur Geschichte der Wasserbauinspektion Minden
Die Vorgängerbehörde der Wasserbauinspektion Minden war die ”Bauinspektion der Königlichen Regierung der allgemeinen preußischen Bauverwaltung“; diese war bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht nur für wasserbauliche Angelegenheiten, sondern auch für die anderen staatlichen Bauangelegenheiten (so für den Straßen- und Wegebau) verantwortlich.
Dem ”Bauinspektor“ (Leiter der Behörde) standen neben vier Mitarbeitern im Büro für den Außendienst ein sogenannter Kribbmeister (Vorgänger des Bauwartes und heutigen Außenbeamten), sechs Buhnenwärter, ein Hafenmeister, ein Baggermeister und ein Maschinist für den Dampfbagger zur Verfügung.
Seit 1879 konzentriert sich die Zuständigkeit der Bauinspektionen auf den Wasserbau; ab 1882 hießen sie dann auch ”Königliche Wasserbauinspektionen“. Nach der Zusammenlegung der benachbarten Wasserbauinspektionen Rinteln und Minden 1884 (zunächst unter der Bezeichnung ”Wasserbauinspektion Rinteln-Minden“ mit Sitz in Rinteln) richtete man den Sitz der neuen ”Wasserbauinspektion Minden“ zum 1. Oktober 1892 in Minden ein.
1908 waren dieser Inspektion im Bereich der Weser die Wasserbauwartbezirke Rinteln, Vlotho, Minden und Petershagen zugeordnet. Zwei Jahre später 1910 benannte man die Wasserbauinspektionen in ”Wasserbauämter“ um; sie wurden nun von ”Amtsvorständen“ geleitet.
Einen Einschnitt in die Geschichte der Wasserbauverwaltung der Weser bedeutet das Jahr 1906 mit dem Baubeginn des Mittellandkanals (bis 1916, zunächst von Bergeshövede bis Hannover). Im heutigen Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden wurden nun mehrere Kanalbauämter eingerichtet, die mit zunehmendem Baufortschritt wieder aufgelöst bzw. in die Wasserbauämter Osnabrück und Minden II eingegliedert wurden. Das bisherige Wasserbauamt Minden erhielt als Namenszusatz die römische ”I“.
1918 erfolgte die Zusammenlegung der so geteilten Wasserstraßenverwaltung Preußens zur Wasserbaudirektion u. a. mit den Wasserbauämtern Minden I (Weser) und Minden II (Mittellandkanal).
Die Kanalbauämter hatten für die Unterhaltung der Wasserstraße, d. h. der Fahrrinne, der Ufereinfassungen, der Bauwerke und der betriebstechnischen Einrichtungen zu sorgen. Darüber hinaus waren sie für die Sperrtore, Pumpwerke und Schleusen zuständig und sollten den Schiffsverkehr einschließlich der schifffahrtspolizeilichen Belange regeln. Minden I versah gleichzeitig die Aufgaben eines Schiffseichamtes.
Mit Einführung der Weimarer Verfassung gingen die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen in den Besitz und die Verwaltung des Deutschen Reiches über. Dies geschah durch den Staatsvertrag zwischen dem Reich und den Ländern mit Wirkung vom 1. April 1921. file://fn@05 Bis nach dem Zweiten Weltkrieg erledigten die Verwaltung der Wasserstraßen trotzdem die Landesbehörden, wenn auch seit dem Jahre 1921 unter der Aufsicht des Reichsverkehrsministeriums bzw. ab 1945 der Besatzungsmächte.
In der Zeit von 1939 bis 1945 wurden die Wasserbauämter als Wasserstraßenämter bezeichnet.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949) schuf eine wirklich einheitliche Verwaltung mit eigenem Unterbau. Laut Art. 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der bisherigen Reichswasserstraßen und verwaltet diese durch eigene Behörden. An der Spitze steht das Bundesministerium für Verkehr, diesem nachgeordnet sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, diesen wiederum die Wasser- und Schifffahrtsämter. Daneben gab und gibt es innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung weitere Einrichtungen mit Spezialaufgaben.
Soweit es sich um Wasserstraßen als Verkehrswege handelt, unterliegt das Wasserrecht der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes und ist im Bundeswasserstraßengesetz vom 2. April 1968 (BGBl. II 173) geregelt. Damit untersteht das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hannover als übergeordneter Bundesbehörde.
Die Organisation des Amtes veränderte sich im Jahr 1978, als die Wasser- und Schifffahrtsämter Minden-Weser (das frühere Wasserstraßenamt Minden I), Minden-MLK (früher Wasserstraßenamt Minden II) und Osnabrück zum Wasser- und Schifffahrtsamt Minden mit der Zuständigkeit für einen größeren Abschnitt am Mittellandkanal zusammengefasst wurden. Gleichzeitig wurde ein Teil der örtlichen Zuständigkeit im Bereich der Weser an die Nachbarämter Hann. Münden und Verden abgegeben. Die Anzahl der Aufsichtsbezirke des Außendienstes wurde auf die noch heute bestehenden Außenbezirke Bramsche, Bad Essen, Minden-MLK für den Mittellandkanal sowie auf den Außenbezirk Minden-Weser für den Bereich der Weser oberhalb von Rinteln bis Petershagen reduziert.
1994 wurde der Bauhof (die frühere Staatswerft) des Wasserstraßen-Maschinenamtes Minden dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden unterstellt. Mit Beginn des Jahres 1999 wurde das Wasserstraßen-Maschinenamt Minden aufgelöst und umgegliedert in die Fachstelle Maschinenwesen Mitte.

Bestand:

Das vorliegende Findbuch enthält fadengebundene Akten des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden I (Weser). Sie gelangten als Zugang 40/1996 in das Staatsarchiv Detmold. Der Bestand enthält insgesamt 45 Bände. Er deckt ein breites Spektrum der Tätigkeitsfelder des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden I ab. In 21 Aktenbänden befinden sich Genehmigungen der Deich- und Wasserpolizei (Serienakten); es handelt sich dabei sehr häufig um den Bau von Hochspannungsleitungen im Überschwemmungsgebiet der Weser, Baumaßnahmen durch Kiesgruben-Betriebe, Einzäunungen von Weideplätzen sowie um die Anlage von Schwimmbädern und Bootsstegen durch Wassersportvereine. Den Vorgängen sind in der Regel Lagepläne, Entwurfszeichnungen usw. beigefügt. Soweit diese gefaltet waren, sind sie der Akte entnommen und dem Bestand D 73 zugeführt worden. Weitere 21 Bände sind dem Bereich der Überwachung der Gewässerverhältnisse (Serienakten) zuzuordnen; sie beinhalten im wesentlichen Daten (Listen der Messdaten) der Wassermessungen sowie Informationen zur Organisation der einzelnen Pegelstationen im Bezirk des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden I. Zwei Aktenbände sind im Zuge der Unterhaltung des Mindener Hafens sowie der Verwaltung der im Zusammenhang mit dem Hafen eingenommenen Gebühren entstanden. Eine Akte wurde dem Bereich der Verwaltung des Amtes zugeordnet; sie enthält Schriftstücke zur Übernahme der Wasserstraßen durch das Reich im Jahr 1921.
Die Akten dieses Bestandes stammen aus dem Zeitraum von 1817 bis 1959, die Mehrheit der Akten aus den ersten 20 Jahren des 20. Jahrhunderts.

Die Verzeichnung der Bände 1 bis 91 besorgte Osmar Müller, für die Bände 92 bis 635 Volker Buchholz. Diese Einleitung stellt eine Erweiterung der Vorbemerkung des Findbuches von Volker Buchholz dar.

Der Bestand trägt die Signatur D 54 A. Bei der Bestellung der Akten ist anzugeben:

D 54 A Nr.

Detmold im Oktober 2007

Yvonne Leiverkus


Anmerkung: Die bisherigen Akten D 54 A Nr. 681-683 stammen aus der Provenienz des 1978 aus dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden I und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Minden II gebildeten Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden. Sie wurden daher in den Bestand D 54 E (Wasser- und Schifffahrtsamt Minden) überführt. Die neuen Signaturen lauten: D 54 A Nr. 681: D 54 E Nr. 1
D 54 A Nr. 682: D 54 E Nr. 2
D 54 A Nr. 683: D 54 E Nr. 3

Detmold, den 22.03.2017
Ralf Schumacher

Bestandssignatur
D 54 A
Umfang
ca. 238 Kartons = 680 Archivbände 1808-1978. - Findbuch: D 54 A.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.1. Verwaltung >> 1.2.1.11. Wasserwirtschafts- und Schifffahrtsbehörden
Verwandte Bestände und Literatur
Harries, Diederich, Die Wasserstraßen am Mindener Kreuz - einst und heute, in: Mindener Tageblatt, Sonderbeilage zum 125-jährigen Jubiläum, 27.6.1981, S. 29-31.

Zur Schleppbetriebsstelle und zum Heimathafen Minden der Außenstelle Hannover der Wasserstraßendirektion Münster siehe auch Klassifikationspunkt 12 des Findbuchs D 3 Minden (Gewerbeaufsichtsamt Minden).
Detmold im Juli 2012 Schumacher

Bestandslaufzeit
1808-1978

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1808-1978

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