Serie

. Ritterstift St. Ferrutius zu Bleidenstadt, nach der Säkularisierung Karl Wilhelm Fürst von Nassau-Usingen, dann Friedrich August Fürst von Nassau-Usingen gegen nassau-usingensche Justizkanzlei, Wiesbaden, Gemeinden Dörsdorf, Berghausen, Mudershausen, (Lic. Jacob Loskant, Prokurator am RKG, Wetzlar)

Quad. 4, 5: vorinstanzliche Urteile (1770, 1776)
Laufzeit: 1705, 1776-1805, 1807
Bemerkungen: Vgl. Nr. 3659 a-b

Quad. 19 a-b: umfangreiche vorinstanzliche Akten (ab 1705)

Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils der bekl. Justizkanzlei vom 22.7.1776, Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass die Kl. kraft ihres Universalzehntrechtes zu Dörsdorf, Berghausen und Mudersbach berechtigt sind, den Kartoffelzehnten zu erheben, wogegen die Bekl. einwenden, dass die Kl. nur Inhaber des großen Zehnten, zu Mudershausen zusätzlich des Flachszehnten sind, die Kartoffel aber sowohl als Knollengewächs wie Wurzeln, als auch in Ermangelung von Gärten auf den Brachflächen angebaut, nur zum kleinen Zehnten pflichtig ist und somit der Anspruch der Kl. nicht berechtigt ist

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.2 Anhang >> 1.2.4 Nachträge
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:07 MESZ

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