AV-Materialien
Baumschutzsatzung - Wenn die Stadt diktiert, was im Garten passiert
Eigentümer dürfen nicht immer selbst entscheiden, was in ihrem Garten passiert. Vor allem dann nicht, wenn die Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen hat.
Martin Braun versteht die Welt nicht mehr. Er hat ein Haus mit Garten und einer schönen Linde. Das Problem: Die Wurzeln der Linde beschädigen Nachbargrundstücke. Deshalb will Braun den Baum abholzen. Doch die Stadt Villingen-Schwenningen sagt Nein. Die Linde muss erhalten bleiben. So stehe es in der Baumschutzsatzung der Stadt. Die gelte auch für private Grundstücke, wegen Natur- und Klimaschutz. Braun schäumt: "Mir gehört das Grundstück und ich darf nicht entscheiden, was mit den Bäumen darauf passiert?"
Jetzt will die Stadt gegen Risse und Bodenwellen durch die Baumwurzeln vorgehen. Aber zahlen soll das Ganze Martin Braun. Ihm gehöre die Linde ja schließlich, argumentiert die Stadt.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170031/102
- Umfang
-
0'03
- Kontext
-
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
- Indexbegriff Person
-
Braun, Martin
Kohler, Till Eric
- Laufzeit
-
30. März 2017
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 30. März 2017