AV-Materialien

Baumschutzsatzung - Wenn die Stadt diktiert, was im Garten passiert

Eigentümer dürfen nicht immer selbst entscheiden, was in ihrem Garten passiert. Vor allem dann nicht, wenn die Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen hat.
Martin Braun versteht die Welt nicht mehr. Er hat ein Haus mit Garten und einer schönen Linde. Das Problem: Die Wurzeln der Linde beschädigen Nachbargrundstücke. Deshalb will Braun den Baum abholzen. Doch die Stadt Villingen-Schwenningen sagt Nein. Die Linde muss erhalten bleiben. So stehe es in der Baumschutzsatzung der Stadt. Die gelte auch für private Grundstücke, wegen Natur- und Klimaschutz. Braun schäumt: "Mir gehört das Grundstück und ich darf nicht entscheiden, was mit den Bäumen darauf passiert?"
Jetzt will die Stadt gegen Risse und Bodenwellen durch die Baumwurzeln vorgehen. Aber zahlen soll das Ganze Martin Braun. Ihm gehöre die Linde ja schließlich, argumentiert die Stadt.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170031/102
Umfang
0'03

Kontext
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017

Indexbegriff Person
Braun, Martin
Kohler, Till Eric

Laufzeit
30. März 2017

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • AV-Materialien

Entstanden

  • 30. März 2017

Ähnliche Objekte (12)