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Baumschutzsatzung - Wenn die Stadt diktiert, was im Garten passiert

Eigentümer dürfen nicht immer selbst entscheiden, was in ihrem Garten passiert. Vor allem dann nicht, wenn die Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen hat.
Martin Braun versteht die Welt nicht mehr. Er hat ein Haus mit Garten und einer schönen Linde. Das Problem: Die Wurzeln der Linde beschädigen Nachbargrundstücke. Deshalb will Braun den Baum abholzen. Doch die Stadt Villingen-Schwenningen sagt Nein. Die Linde muss erhalten bleiben. So stehe es in der Baumschutzsatzung der Stadt. Die gelte auch für private Grundstücke, wegen Natur- und Klimaschutz. Braun schäumt: "Mir gehört das Grundstück und ich darf nicht entscheiden, was mit den Bäumen darauf passiert?"
Jetzt will die Stadt gegen Risse und Bodenwellen durch die Baumwurzeln vorgehen. Aber zahlen soll das Ganze Martin Braun. Ihm gehöre die Linde ja schließlich, argumentiert die Stadt.

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170031/102
Extent
0'03

Context
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017

Indexentry person
Braun, Martin
Kohler, Till Eric

Date of creation
30. März 2017

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Rights
Last update
20.01.2023, 4:48 PM CET

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Object type

  • AV-Materialien

Time of origin

  • 30. März 2017

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