Urkunde
Notariatsinstrument, enthaltend das Schöffenweisthum des Dorfes Schönborn, gewiesen in dem durch den Junker von Schönborn gehegten Gericht. Unter den Zeugen genannt Junker Wydchenn vom Heyde genannt Hoebelsberger. Schönborn wird bezeichnet als zum Trierischen Bistum gehörig.
- Archivaliensignatur
-
302, U 17
- Formalbeschreibung
-
Abschrift, Papier.
- Kontext
-
Amt Katzenelnbogen >> Urkunden >> 1320-1600
- Bestand
-
302 Amt Katzenelnbogen
- Laufzeit
-
1519 Mai 10
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
Hessisches Hauptstaatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1519 Mai 10