Gliederung

4. Agenten und Kommissare im Arrondissement Jülich (Aachen, Düren, Düsseldorf)

AC: Agent national; DG: Agent intermediaire; CJ: Commissaire francais Französische Zivilkommissare bei der Bezirksverwaltung Jülich: Der Organisationserlaß vom 14. November 1794 sah vor, daß bei jeder Bezirksverwaltung ein Nationalagent tätig sein sollte, der alle Maßnahmen sowohl der Bezirksverwaltung als auch bei den nachgeordneten Behörden und bei den Gerichten überwachen und alle zehn Tage an die Zentralverwaltung in Aachen berichten sollte. Nationalagent bei der Bezirksverwaltung Jülich war zunächst J. O O Driessen, später – belegt seit 29. Januar 1795 – Thomas. Zu dessen Nachfolger ernannte der Volksrepräsentant Peres am 6. Juli 1795 den früheren Kriegskommissar Destez, der bis zur Auflösung der Bezirksverwaltung im Amt blieb. Die Aufgaben der Bezirksverwaltungen gingen mit der Einrichtung der Verwaltungskommission in Aachen an Intermediäragenten über, die nunmehr allein eine zentrale Funktion in den einzelnen Bezirken ausübten und eine Mittelinstanz zwischen den weiter bestehenden Kantonsverwaltungen und der Zentrale in Aachen bildeten. Zum Intermediäragenten im Bezirk Jülich wurde Destez am 15. Juni 1796 ernannt. Nach Aufhebung der Verwaltungskommission und Bildung der Generaldirektion legte er am 25. August 1796 dieses Amt nieder. Aus der Tätigkeit der Nationalagenten und des Intermediäragenten hat sich im vorliegenden Bestand nur wenig Material erhalten. Im Landeshauptarchiv Koblenz sind einige Akten des Nationalagenten Thomas (Bestand 241 ff., Nr. 2-7) und – miteinander vermischt – des National- und Intermediäragenten Destez (Bestand 241 ff., Nr. 8-22, 120, 121) überliefert. In seiner Verordnung vom 12. März 1797 richtete der kommandierende General Hoche nicht nur die Intermediärkommission als Zentralverwaltung für die gesamten von den Franzosen eroberten Gebiete ein, sondern bestimmte auch, daß sie bei jeder der wieder ins Leben gerufenen alten zentralen Territorialverwaltungen einen französischen Kommissar ernennen O O sollte, der die Befolgung ihrer Anordnungen zu überwachen hatte. Infolgedessen ernannte die Intermediärkommission am 8. April 1797 Geist zum commissaire francais beim fünften Bezirk mit Sitz in Düsseldorf. Er kam dort am 12. April 1797 an und ließ seinen Amtsantritt am 13. April 1797 bekanntmachen. Er übte diese Funktion bis zu seiner Versetzung nach Kreuznach am 29. September 1797 aus. Über seine Tätigkeit geben die vorliegenden Akten Auskunft. Sein Nachfolger bei dem neugeschaffenen siebenten Bezirk Berg wurde Rodolphe, der am 2. Oktober 1797 den Mitgliedern des Geheimen Rates in Düsseldorf seine Ernennung vorlegte. Er wurde am 26. Dezember 1797 durch die Nationalregie abberufen, da die rechtsrheinischen von den Franzosen besetzten Gebiete unter Militärverwaltung gestellt wurden. Aus seiner Tätigkeit ist ein Aktenband überliefert. Zum commissaire francais für den Bezirk des Jülicher Landes mit Sitz in Düren wurde L. P. Caselli ernannt. Aus seiner Tätigkeit scheinen keine Akten überkommen zu sein.

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Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632)
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AA 0632 Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632)

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30.04.2025, 2:32 PM CEST

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