Sachakte
Anordnung: Durch das Ableben der Großherzogin von Hessen und bei Rhein hat jeder darauf zu achten, dass die sechsmonatige Landestrauer genau eingehalten wird. In dieser Zeit sind alle öffentlichen Tänze, Spiele und Musik, außer der Kirchenmusik verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 100/19
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2023, 10:29 MEZ
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1829 Oktober 31