Sachakte

Anordnung: Durch das Ableben der Großherzogin von Hessen und bei Rhein hat jeder darauf zu achten, dass die sechsmonatige Landestrauer genau eingehalten wird. In dieser Zeit sind alle öffentlichen Tänze, Spiele und Musik, außer der Kirchenmusik verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 100/19

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1829 Oktober 31

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Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
06.03.2023, 10:29 MEZ

Objekttyp


  • Sachakte

Entstanden


  • Gießen, 1829 Oktober 31

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