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Mitteilung des Rats an die Bürgerschaft

Regest: Der schon in die 6 Jahre angedauerte Krieg hat auch Reuttlingen betroffen. Der Magistrat konnte jedes das gänzliche Verderben drohende Ereignis erträglich machen. Durch den langen, beispiellosen Krieg ist nicht nur das gemeine Wesen sehr erschöpft worden, sondern auch die hiesigen pia corpora (= frommen Stiftungen), welche zur Erleichterung der Bürgerschaft und zur Unterstützung des aerariums (= der Stadtkasse) immer vieles beigetragen haben, haben von ihren zuständigen Revenüen (= Einkünften) ein grosses Opfer gebracht. Darüber hinaus aber hat zur Geldaufnahme Zuflucht genommen werden müssen.
Hiezu kommt nun noch der Contributions-Beitrag, welchen die hiesige Stadt und Gebiet wegen dem zwischen Frankreich und Württemberg geschlossenen Waffenstillstand und Frieden noch zu leisten hat. Stadt und Gebiet sind in diesen Waffenstillstand aufgenommen. Kleiner und grosser Rat haben einigemal Deputationen nach Stuttgardt abgeordnet, um die Contributions-Sache auf eine erträgliche Weise in Richtigkeit zu bringen. Die Summen aber, welche anfänglich auf 240 000 fl und schliesslich auf 160 000 fl gesetzt waren, waren von der Art, dass die hiesige Deputation sich nicht darauf einlassen konnte. Es blieb daher dieser Gegenstand vom August vorigen Jahrs bis in den April dieses Jahrs differiert (= aufgeschoben). Auf den 10. April wurde eine vom kleinen und grossen Rat ernannte Deputation nach Stuttgardt einberufen. Frankreich hatte inzwischen einen Contributions-Nachlass verwilligt. Darnach sollte Reutlingen nicht mehr 160 000 fl, sondern 130 000 fl bezahlen. Nach allmöglichen Vorstellungen der hiesigen Deputation wurde der hiesige Contributions-Beitrag über (= nach) Abzug der bezahlten 10 000 fl und der praestierten (= geleisteten, gelieferten) Naturalien noch auf 64 000 fl gesetzt. Daran sollen in Zeit von 8 Wochen 10 000 fl bezahlt werden, die übrigen 54 000 fl aber jährlich mit 5 000 fl und Interesse (= Zins). Der Herzog von Württemberg hat versprochen, von allein weiteren Forderungen aus der Contributions-Summe zu abstrahieren (= abzusehen), auch die Einleitung zu treffen, dass, wenn die Franzosen vor dem Abschluss eines allgemeinen Friedens wieder einrücken sollten, die hiesige Stadt wie das Herzogtum Württemberg behandelt werden solle.
Wie der Magistrat dem grossen Rat von dieser Verhandlung Anzeige gemacht hat, so will er auch der Bürgerschaft es wissend machen (= davon Kenntnis geben) in der Hoffnung, dass jeder wohldenkende Bürger von der magistratischen Fürsorge ganz überzeugt sein werde. Bei diesen leidigen Kriegsereignissen will im allgemeinen obliegen, dass durch innerliche Eintracht und Frieden diese das gemeine Wesen drückende Last nach und nach abgenommen und eine ehrsame Bürgerschaft zu Bezahlung ihrer Schuldigkeiten sich willig finden lassen werde. Es ist daher unumgänglich erforderlich, dass das Steuerbuch von Georgii (= 23. April) 1796/97 mit Ende dieses Monats abgeschlossen, die Steuern bezahlt und auch sonstige Ausstände berichtigt werden.
Schliesslich ist noch zu bemerken, dass am 15. April einige Glieder des grossen Rats sich geäussert haben, Ökonomie-Verbesserungs-Vorschläge zu entwerfen. Der Magistrat lässt sich jederzeit bereit finden, solche Vorschläge, die dem schon vorliegenden, vom Kaiser ratificierten Ökonomieplan und Instructionen nicht entgegen sind, anzunehmen und zu prüfen. Jedem wird überlassen, solche Vorschläge seinem Zunftmeister und den beiden Zunfthüten zu übergeben, die sie dann dem Magistrat zur Entscheidung vorzulegen haben.
Beschlossen in senatu den 21. April 1797. t. Bürgermeister und Rat.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 6979
Extent
9 S. Text
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Ausstellungsort: Reuttlingen

Genetisches Stadium: Kopie

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 18 Zünfte Allgemeines Nachträge
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1797 April 21

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1797 April 21

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