Bestand
Kirchengemeinde Hilbeck (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Geschichte der Kirchengemeinde Die Grafen von Werl bauten um das Jahr 1000 Teile der Dekanate Soest und Dortmund zu einem neuen Gogericht Werl aus [P. Leidinger: Die Zeit der Grafen von Werl (ca. 950-1124), in: B 2855, 61-94]. Damit fiel auch die angrenzende Pfarrei Büderich mit ihren Filialgemeinden Hilbeck und Scheidingen, die zum Dekanat Dortmund gehörten, an das Gebiet des Gogerichts Werl. Die Bauerschaft Hilbeck hielt sich zur Büdericher Kirche, die bis in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts der Verfügungsgewalt des Propstes von St. Kunibert in Köln unterstand, der allein das Besetzungsrecht über die Pfarrstelle ausübte [B 1417, 220]. Nach seiner Übersiedlung nach Arnsberg wurde das Werler Grafengeschlecht "Grafen von Werl-Arnsberg" genannt, später sprach man von den "Grafen von Arnsberg". Die Grafschaft Arnsberg, die 1368 an das Erzbischof von Köln verkauft wurde, sah sich äußerlich von der Grafschaft Mark bedroht. Die Grafen von der Mark, die sich territorial weiter ausbreiteten, erwarben noch vor 1300 im Dorf Hilbeck die Vogtei, als weltliche Schutzherrschaft gedacht, über die Güter des Stiftes St. Pantaleon in Köln und den Hof mit dem Hofesgericht in Sönnern. Seit dem 13. Jahrhundert erhielten die v. Pentlings auf Haus Hilbeck die Vorherrschaft am Ort; sie überflügelten die übrigen Ortsadeligen an Macht und Einfluss. Die v. Pentlings waren jedoch nicht die ursprünglichen Kirchherren, denen der Kirchbau verdankt wird. Eher könnten sie an der Vorbereitung und Durchführung der Pfarrerhebung Hilbecks (und der damit verbundenen Abpfarrung von Büderich) beteiligt gewesen sein [F.W. Bauks: Hilbeck, in: B 2855, 239-241]. Zeitgenössische Daten zur Gründung und Erbauung der Kirche sind nicht bekannt. Die ehemalige St. Sylvester-Kirche und ihr Turm stammen im Wesentlichen aus dem 12. Jahrhundert und lösten den bestehenden Holzbau ab [W 2251, 234; B 1417, 221; U. Lobbedey: Baugeschichte, in: B 2855, 228-230]. Die Kirche ist von den Cappenberger Grafen gegründet worden, die das Patronatsrecht über das Pastorat und die Küsterei besaßen (der Pfarrer der Muttergemeinde Büderich war Kollator der Pfarrstelle in Hilbeck). In späterer Zeit hatten dann die Besitzer des Hauses Hilbeck das Patronat und nach dem Liber Valoris um 1300 gehörte die Kirche zum Dekanat Dortmund; Hilbeck hatte drei Mark damaliger Währung als geschätztes Jahreseinkommen. An ihr bestanden zwei Vikarien [B 6512, 91; LkA EKvW A 6-02]. Um 1300 besaß Hilbeck bereits seine kirchliche Selbständigkeit. Dass Kapellengemeinde und Muttergemeinde unterschiedlichen Landesherrschaften unterstanden, musste nicht unbedingt Grund einer kirchlichen Trennung sein. Das durchweg gespannte Verhältnis der Landesherren legte aber im Falle Hilbecks die Loslösung von Büderich nahe. Und das anhaltende Bestreben der Hilbecker Adligen, mit dem Anwachsen ihrer Rechte und ihres Besitzes auch über die örtliche Kirche bestimmen zu können, wird ausschlaggebend für die Verselbständigung gewesen sein [LkA EKvW 3.37/182; B 2855, 240]. Erst 1561 sollten Köln und Mark einen Schlussstrich unter ihre langwierigen Grenzstreitigkeiten ziehen können. Köln erkannte in diesem Jahr endgültig die Zugehörigkeit Hilbecks zur Grafschaft Mark an. Der Pfarrsprengel umfasste das Dorf Hilbeck. Bis zur Gegenreformation im Dreißigjährigen Krieg war auch das Dorf Sönnern Teil der Kirchengemeinde Hilbeck. Mit der kommunalen Neuordnung des Kreises Unna verlor die Gemeinde Hilbeck 1968 ihre Selbständigkeit und ging in der neu gebildeten Großgemeinde Rhynern auf. Eine neuerliche Gebietsreform schlug dann 1975 den größten Teil der jungen Gemeinde Rhynern zur Großstadt Hamm, während der Ortsteil Hilbeck der Stadt Werl im Kreis Soest eingegliedert wurde [LkA EKvW 3.37/182; B 2855, 239]. Der Pfarrer Nicolaus Nyesmit (1524) könnte der letzte katholische Pfarrer in Hilbeck vor der Reformation gewesen sein. Bis 1555 wurde die Gemeinde allerdings nicht von dem nominellen Amtsinhaber, sondern von einem Vizepleban (Henrich Dyckmann) verwaltet. Der rechtmäßige Inhaber der Pfarrstelle starb um 1559, was den Anlass zur Neubesetzung der Stelle und zu Ver-handlungen über das zwischen dem Büdericher Pfarrer und den v. Pentlings umstrittene Kollationsrecht gab [B 1417, 225, 227]. Wie die Reformation sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Hilbeck stufenweise durchsetzte, ist aktenmäßig kaum belegt. Johann Diederich von Steinen vermerkt, dass Gobel von Drechen 1565 die evangelische Lehre in Hilbeck verkündigte. Er wurde dabei unterstützt von dem ehemaligen Benediktinermönch des Klosters Abdinghof in Paderborn, Heinrich Avereck, der 1581 Pfarrer wurde [B 1417, 229f.]. Ein beträchtlicher Teil der Gemeinde blieb auch nach der Reformation katholisch [W 837, 427]. Der Inhaber des adligen Hauses Hilbeck versuchte gegen den Büdericher Einfluss, sein Patronatsrecht über die Kirche in Hilbeck dahin auszudehnen, dass Pastoren seines Glaubens dort eingesetzt wurden. Nach Averecks Tod wurde Gobel Böckelmann, der seine Treue zum katholischen Glauben versichert hatte und vom Büdericher Pfarrer berufen worden war, 1589 Hilbecker Pfarrer [B 2855, 244-246; JWKG 84/1990, 112]. Böckelmann ließ die Pfarrstelle fünf Jahre lang von einem Substituten verwalten, erhielt 1595 die Priesterweihe und wird von diesem Zeitpunkt an den Kirchendienst in Hilbeck persönlich verrichtet haben [JWKG 84/1990, 113]. Die Berufung durch den Büdericher Pfarrer brachte Böckelmann in Gegensatz zur evangelischen Familie v. Pentling. Der reformiert eingestellte Her-mann v. Pentling (†1594) wollte den neuen Pfarrer zunächst unter keinen Umständen zur Kirche zulassen. Erst als Böckelmann vor dem Drosten des Amtes Hamm versprach, die evangelische Religion zu lehren und fortzusetzen, dürfte Hermann v. Pentling auf Haus Hilbeck die Kollation mit einiger Verzögerung erteilt haben. Böckelmann galt nun in der Gemeinde als rechtmäßig berufener Pfarrer. Am 1.1.1596 wurde die Hilbecker Pfarrstelle mit der Vikarie St. Nicolai verbun-den. Dadurch erhielt Pfarrer Böckelmann nicht nur höhere und nun wohl angemessene Einkünfte. Auch sollte dieser Schritt die Stellenbesetzung mit einem Geistlichen nach der Wahl und dem Wunsche Haus Hilbecks rechtlich absichern [B 2855, 246f.]. Evangelisch geworden, war Gobel Böckelmann mit seinem Vikar Faber 1611 Teilnehmer der ersten märkisch-reformierten Synode in Unna. Böckelmanns Nachfolger wurde 1620 der Refor-mierte Nikolaus Fuchs. Mitte 1622 wurde er jedoch bereits durch kaiserliches Militär, das die Hilbecker Kirche einnahm und gegenreformatorisch zu wirken suchte, vertrieben und durch einen katholischen Priester ersetzt. Dieser wurde aber nicht, ebensowenig wie seine katholischen Nachfolger, von der Gemeinde anerkannt. Fuchs versah in den 1620er und 1630er Jahren zwar immer wieder für längere Zeit den Dienst in Hilbeck, musste die Gemeinde aber 1634 endgültig verlassen [B 2855, 247f.; vgl. B 1417, 233]. Erst gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde den Reformierten die Pfarrkirche wieder eingeräumt, den Katholiken gleichwohl deren zeitweilige Mitbenutzung noch lange gestattet. 1646 bestellten die Reformierten Heinrich Eberhard Rap-paeus zu ihrem Prediger und setzten ihn in den Besitz aller zur Pfarrstelle und Vikarie gehörenden Einkünfte. Bereits 1642 hatte ihm Haus Hilbeck Vokation und Kollation auf die Pfarrstelle des verstorbenen Fuchs erteilt. Diverse bewaffnete Überfälle des bei der Stellenbesetzung ausge-schalteten Kölner Erzbischofs bzw. des erzbischöflichen Offizials in Werl auf die Hilbecker Kirche hatten die Amtseinführung von Rappaeus jedoch unterminiert. Am 3.6.1646 hielt Rappaeus unter dem Schutz eines Landaufgebotes erstmals wieder reformierten Gottesdienst. Eine Woche darauf erschien der katholische Priester Binholt aus Werl mit Soldaten, um in der Kirche zu predigen. Der auf den Kirchturm geflüchtete Rappaeus wurde dort durch Soldaten verwundet und eingeschüchtert [B 1417, 237f.]. Erst 1648 wurde Rappaeus wieder in die vollen Rechte der Pfarrstelle eingesetzt. Die angespannte Lage durch die Auseinandersetzungen mit Pfarrer Binholt blieb für Pfarrer Rappaeus bis zum Tode Binholts 1670 bestehen. Bis zu seinem eigenen Tode 1674 konnte er dann nur noch vier Jahre ungestört sein Amt ausüben [B 2855, 248-253; B 1417, 241]. Fortan amtierten in Hilbeck bis zur Union um 1820 nur reformierte Pfarrer. Pfarrer Johann Bertram Reimbach übernahm bei seinem Amtsantritt 1674 die schwierige Aufgabe der Beseitigung der äußeren, meist baulichen Schäden, die Kirche und Kirchengemein-de in Hilbeck in den Zeiten der Reformation und Gegenreformation erlitten hatten. Ihm gelang es, die Gemeinde auch finanziell zu konsolidieren. Sein Sohn Dietrich Henrich Reinbach (1694-1719) legte besonderen Wert auf die energische Handhabung der Kirchenzucht und auf die Ver-besserung des Schulwesens. Dessen Sohn Johann Dietrich Moritz Reinbach wiederum vertrat die Pfarrstelle in Hilbeck seit 1719 nur einige Zeit lang provisorisch. Er konnte nicht Inhaber der Pfarrstelle werden, da um die Wiederbesetzung der Stelle ein mehrere Jahre andauernder Streit zwischen dem Patronatsherrn v. Wartensleben auf Haus Hilbeck und der Gemeinde entstand [B 1417, 242-244]. Der Streit wurde in der Weise beigelegt, dass der Gemeinde das Wahlrecht und dem Besitzer von Haus Hilbeck das Patronatsrecht zuerkannt wurde. Seitdem wurden in Va-kanzfällen von den kontribuablen Gemeindegliedern drei Wahlfähige durch Stimmenmehrheit in die Wahl gesetzt und dem Besitzer des Hauses Hilbeck als Kirchenpatron präsentiert, woraus dieser dann einem die Berufung erteilte [LkA EKvW 0.0 alt/73, Bl. 8; B 2855, 255f.]. Erst 1724 konnte der neu gewählte Pfarrer Gisbert Henrich Sethmann eingeführt werden. In seiner Amtszeit entstand in Hilbeck ein heftiger Streit unter den Einwohnern um die anteilige Be-teiligung an den kirchlichen Baukosten. Katholiken und Lutheraner verweigerten die Zahlung ihres Anteils an der Baupflicht und den Kultuskosten, da sie - anders als bisher - bei der Pfar-rerwahl nicht zugelassen worden waren. Letztlich mussten sie aber dennoch bezahlen [B 1417, 244f.]. - Der vom Kirchenpatron Freiherr v. Plettenberg nach Hilbeck berufene Pfarrer Gottfried Ernst Daniel Maull (1777-1795) war offenbar ein prozessfreudiger Mann, der in vielerlei Strei-tigkeiten verwickelt war. Er ließ aber auch ein Witwenhaus errichten [B 1417, 248; vgl. zum Pa-tronat der Freiherrn v. Plettenberg zu Heeren und Hilbeck auch LkA EKvW 0.0 alt/77, 95f.]. Pfarrer Wilhelm Reinhard (1797-1837) nahm im kirchlichen Leben seiner Zeit eine besondere Stellung ein; er war Präses der Märkischen Reformierten Provinzialsynode und deren Vertreter beim Zusammenschluss der Lutherischen und Reformierten zur unierten preußischen Landeskirche auf der Gesamtsynode in Hagen 1817 [B 1417, 248f.; W 8610, 100-104, 192]. Der Rationalist unter den Hilbecker Pfarrern hing allerdings dem kirchenfrommen Supra-naturalismus an; Reinhard war ein bewusst reformierter Theologe und als solcher bei allen ratio-nalistischen Ansätzen biblizistisch. Er drängte auf die praktische Durchführung und Anwendung der Heiligen Schrift. Sein theologisches System zielte auf das Alltagsleben des Christen ab, er wollte zu ethischem Verhalten erziehen und übte strenge Kirchenzucht. Knapp 70-jährig geriet Reinhard noch in den Umkreis der gerade aufziehenden kirchlichen Erweckungsbewegungen. Seine rationalistische Grundeinstellung hinderte ihn allerdings an einer restlosen Übernahme des "neupietistischen" Glaubensschemas [B 2855, 256f.; JWKG 70/1977, 118-120]. Mit dem Amtsantritt von Pfarrer Friedrich Adolf Eck (1837-1896) kam ein "frischer Zug" (Bauks) in das kirchliche Leben der Gemeinde [B 2855, 258]. Konnte man aber 1851 noch fest-stellen, dass die in Hilbeck abgehaltenen monatlichen Missionsstunden unter einer "erfreulichen Teilnahme der Gemeinde" stattfanden, so ließ ihr Besuch 1862 bereits "zu wünschen übrig". 1880 wurden die Missionsstunden nicht nur in Hilbeck "wegen Mangel an Teilnahme" einge-stellt [LkA EKvW 3.37/315]. Pfarrer Eck, der von 1848 bis 1858 Kreisschulinspektor und seit 1858 Superintendent war [B 1417, 249], war auf die Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Rege-lungen bedacht und vereinbarte mit den Abgabepflichtigen, dass statt der Naturalleistung als Ein-nahme für den Pfarrer nunmehr der Geldwert entrichtet wurde. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden sämtliche Leistungen von den Pflichtigen mit einer Kapitalzahlung abgelöst. Die agrari-sche Selbstversorgung, die einst dem Pfarrer als Einbindung in die Dorfgemeinschaft dienlich sein sollte, fiel im 19. Jahrhundert auch in Hilbeck weithin weg. Aus Krankheitsgründen wurde Eck seit 1875 durch Hilfsprediger vertreten. Der seit 1877 amtierende Hilfsprediger Wilhelm Lohmeyer wurde 1880 mit Zustimmung des Patrons Adjunktpfarrer mit dem Recht der Nachfol-ge. Lohmeyer starb jedoch Mitte 1884, als Eck das Pfarramt niederlegte [LkA EKvW A 6-02]. Nachdem im 19. Jahrhundert vereinzelt Evangelische in Sönnern, das bis ins 17. Jahrhundert zur Kirchengemeinde Hilbeck gehört hatte, zugezogen waren, wurden 1870 "die bisher keinem be-stimmten Parochialverband zugeteilten evangelischen Eingesessenen" nach Hilbeck eingepfarrt [LkA EKvW 3.37/182]. Vor dem Ersten Weltkrieg galt es in Hilbeck als schwierig, "bewusstes" und "entschiedenes" geistliches Leben" zu wecken. 1923 dann griff eine durch eine Evangelisation in Hamm neuent-standene pietistische Bewegung spürbar in das kirchliche Leben Hilbecks ein. Durch den außer-kirchlichen Darbysmus entstand eine erhebliche Erregung in der Kirchengemeinde. Zwar traten einige Gemeindeglieder zur Freien Evangelischen Gemeinde Hamm über, ganz überwiegend aber blieben die von der Bewegung Erfassten ihrer Kirchengemeinde treu. Sie schlossen sich zu einer "Landeskirchlichen Gemeinschaft" zusammen und hielten bis etwa 1952 ihre Bibelstunden in einem Privathaus ab [B 2855, 260]. - Die Kirchengemeinde blieb zwischen 1933 und 1943 ein Jahrzehnt lang ohne eigenen Pfarrer, nachdem die Kirchenbehörde die Pfarrstelle des nach 45-jähriger Amtszeit in den Ruhestand getretenen Pfarrers Gustav Pitsch nicht wiederbesetzen, sondern durch den Nachbarpfarrer Otto Meinshausen aus Rhynern vertreten ließ. Ebenso wie 1933 Pfarrer Pitsch durch NSDAP-Parteifunktionäre der Abgang verleidet worden war, sah sich auch der lutherisch-pietistisch geprägte Meinshausen immer wieder parteistaatlichen Anfeindungen ausgesetzt. 1943 wurde die Hilbecker Pfarrstelle zur Wiederbesetzung frei-gegeben und der vom Konsistorium in Vorschlag gebrachte bisherige Sekretär bzw. Geschäfts-führer des Evangelischen Bundes, Dr. Fritz Viering, im Einverständnis mit dem Presbyterium berufen. Während eines Heimaturlaubs wurde Viering, der von 1941 bis 1945 Kriegsdienst leistete, Anfang Mai 1943 in die Pfarrstelle eingeführt, bis Kriegsende aber weiter von Pfarrer Meinshausen vertreten [B 2855, 260f.; B 1417, 250; B 1177, 40-42]. Die durch Kriegseinwirkung beschädigten kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrhaus, Küsterhaus) konnten bis Ende 1946 - "da sich durch persönliche Opfer der Gemeinde (Verpflegung der Handwerker) die heute so seltene Möglichkeit bot, Handwerker und Material zu bekommen" - repariert und ihr drohender Zerfall damit verhindert werden [Dr. Viering an die Kirchenleitung, 26.11.1946, in: LkA EKvW 2.2/Hilbeck 4, Bd. I]. 1955/56 wurde das "Haus der Jugend" als Ge-meindehaus mit Jugendheim erbaut (Einweihung 29.7.1956). In ihm fanden fortan die verschie-denen Jugendgruppen (Mädchenkreis, CVJM, Posaunenchor etc.) geeignete Versammlungsräu-me [B 1177, 58-60]. Die einschiffige romanische St. Sylvester-Kirche wurde 1960/61 einer Ge-samtrenovierung (und 1970/71 einer Teilsanierung) unterzogen und der Gemeindesaal (die Alte Schule am Kirchengebäude, in die 1947 ein Kindergarten eingezogen war) dabei abgebrochen. Nachdem Pfarrer Dr. Viering Hilbeck 1962 verlassen hatte, wurde seine Pfarrstelle bis 1966 von Pfarrer Kurt Schaefer aus Drechen mitverwaltet [B 1417, 250; LkA EKvW 2.2/Hilbeck 4, Bd. II; LkA EKvW 1 neu 2719]. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich die bis dahin agra-risch bestimmte Dorfstruktur gewandelt. Landwirtschaft wurde nun vielfach nur noch im Neben-beruf betrieben. Ohne eigene Industrie gab es Arbeit fast nur noch außerhalb des Ortes [B 2855, 261]. Nach einem ersten erfolglosen Versuch in den 1980er Jahren scheiterte die Kirchenge-meinde Hilbeck 2004/05 ein zweites Mal beim Landeskirchenamt mit dem Vorstoß, ihren Namen in "Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Hilbeck" zu ändern. Der Wunsch nach Führung des konfessionellen Sondernamens (evangelisch-reformiert) resultierte zum einen aus dem Bedürfnis der Gemeinde, ihre reformierte Tradition zu bewahren, zum anderen aus der Sorge vor Einschnitten, Stellenreduzierungen und Fusionsbestrebungen mit anderen Kirchenge-meinden. Auch der Patron der Kirchengemeinde, Friedrich Graf von Hagen-Plettenberg, unterstützte die reformierte Profilbildung der Gemeinde am Rande des Kirchenkreises. Hilbeck war allerdings seit dem Beitritt zur Union um 1820 eine unierte Konfessionsgemeinde; die märkische Gesamtsynode vermerkte 1827, dass das Hilbecker Presbyterium schriftlich erklärt habe, dass man sich zu einer evangelischen Gemeinde konstituiert und den Unionsritus angenommen hat [LKA Registratur Hilbeck 1a; LkA EKvW A 11-02/Hamm; B 2855, 257]. Zum 1.1.2009 vereinigte sich Hilbeck mit den Kirchengemeinden Berge und Rhynern-Drechen zur "Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Hamm". Die Hilbecker Pfarrstelle wurde zur 3. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde [KA 2008, 323]. Bearbeitung und Nutzung des Bestandes Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hilbeck (Ev. Kirchenkreis Hamm) wurde von dem Archivpflegern Erna und Heinrich Pfannekuche im Jahr 1993 verzeichnet und bei seiner Übergabe an das Landeskirchliche Archiv im Jahr 2009 um einige wenige Verzeichnungseinheiten ergänzt. Es umfasst insgesamt 361 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1546 bis 2009 erstrecken. Bei der Übernahme des Gemeindearchivs in das Landeskirchliche Archiv erhielten die einzelnen Akten neue, durchlaufend nummerische Signaturen, die die bisherigen alphanummerischen Signaturen ersetzen. Diese wurden als "Alte Archivsignatur" in der Verzeichnung mit aufgenommen. Eine Konkordanz unter Anhang I stellt die Alten Archivsignaturen den neuen gültigen Archivsignaturen gegenüber und ermöglicht das Wiederauffinden von Archivalien nach der alten Signatur auch weiterhin. Die 1993 verzeichneten Unterlagen und die neu hin-zugekommenen Verzeichnungseinheiten wurden in dem vorliegenden Findbuch zusammenge-führt. Die neue Gliederung des Bestandes ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuchs. Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. In Anhang II sind Kirchenbücher der Kirchengemeinde Hilbeck aufgelistet, die im Landes-kirchlichen Archiv deponiert wurden. Aus lagerungstechnischen Gründen befinden sie sich im Bestand LkA EKvW 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW). Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.221 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.221 Nr. ...". Bielefeld, August 2016
Form und Inhalt: Geschichte der Kirchengemeinde
Die Grafen von Werl bauten um das Jahr 1000 Teile der Dekanate Soest und Dortmund zu einem neuen Gogericht Werl aus [P. Leidinger: Die Zeit der Grafen von Werl (ca. 950-1124), in: B 2855, 61-94]. Damit fiel auch die angrenzende Pfarrei Büderich mit ihren Filialgemeinden Hilbeck und Scheidingen, die zum Dekanat Dortmund gehörten, an das Gebiet des Gogerichts Werl. Die Bauerschaft Hilbeck hielt sich zur Büdericher Kirche, die bis in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts der Verfügungsgewalt des Propstes von St. Kunibert in Köln unterstand, der allein das Besetzungsrecht über die Pfarrstelle ausübte [B 1417, 220]. Nach seiner Übersiedlung nach Arnsberg wurde das Werler Grafengeschlecht "Grafen von Werl-Arnsberg" genannt, später sprach man von den "Grafen von Arnsberg". Die Grafschaft Arnsberg, die 1368 an das Erzbischof von Köln verkauft wurde, sah sich äußerlich von der Grafschaft Mark bedroht. Die Grafen von der Mark, die sich territorial weiter ausbreiteten, erwarben noch vor 1300 im Dorf Hilbeck die Vogtei, als weltliche Schutzherrschaft gedacht, über die Güter des Stiftes St. Pantaleon in Köln und den Hof mit dem Hofesgericht in Sönnern. Seit dem 13. Jahrhundert erhielten die v. Pentlings auf Haus Hilbeck die Vorherrschaft am Ort; sie überflügelten die übrigen Ortsadeligen an Macht und Einfluss. Die v. Pentlings waren jedoch nicht die ursprünglichen Kirchherren, denen der Kirchbau verdankt wird. Eher könnten sie an der Vorbereitung und Durchführung der Pfarrerhebung Hilbecks (und der damit verbundenen Abpfarrung von Büderich) beteiligt gewesen sein [F.W. Bauks: Hilbeck, in: B 2855, 239-241].
Zeitgenössische Daten zur Gründung und Erbauung der Kirche sind nicht bekannt. Die ehemalige St. Sylvester-Kirche und ihr Turm stammen im Wesentlichen aus dem 12. Jahrhundert und lösten den bestehenden Holzbau ab [W 2251, 234; B 1417, 221; U. Lobbedey: Baugeschichte, in: B 2855, 228-230]. Die Kirche ist von den Cappenberger Grafen gegründet worden, die das Patronatsrecht über das Pastorat und die Küsterei besaßen (der Pfarrer der Muttergemeinde Büderich war Kollator der Pfarrstelle in Hilbeck). In späterer Zeit hatten dann die Besitzer des Hauses Hilbeck das Patronat und nach dem Liber Valoris um 1300 gehörte die Kirche zum Dekanat Dortmund; Hilbeck hatte drei Mark damaliger Währung als geschätztes Jahreseinkommen. An ihr bestanden zwei Vikarien [B 6512, 91; LkA EKvW A 6-02]. Um 1300 besaß Hilbeck bereits seine kirchliche Selbständigkeit. Dass Kapellengemeinde und Muttergemeinde unterschiedlichen Landesherrschaften unterstanden, musste nicht unbedingt Grund einer kirchlichen Trennung sein. Das durchweg gespannte Verhältnis der Landesherren legte aber im Falle Hilbecks die Loslösung von Büderich nahe. Und das anhaltende Bestreben der Hilbecker Adligen, mit dem Anwachsen ihrer Rechte und ihres Besitzes auch über die örtliche Kirche bestimmen zu können, wird ausschlaggebend für die Verselbständigung gewesen sein [LkA EKvW 3.37/182; B 2855, 240].
Erst 1561 sollten Köln und Mark einen Schlussstrich unter ihre langwierigen Grenzstreitigkeiten ziehen können. Köln erkannte in diesem Jahr endgültig die Zugehörigkeit Hilbecks zur Grafschaft Mark an. Der Pfarrsprengel umfasste das Dorf Hilbeck. Bis zur Gegenreformation im Dreißigjährigen Krieg war auch das Dorf Sönnern Teil der Kirchengemeinde Hilbeck. Mit der kommunalen Neuordnung des Kreises Unna verlor die Gemeinde Hilbeck 1968 ihre Selbständigkeit und ging in der neu gebildeten Großgemeinde Rhynern auf. Eine neuerliche Gebietsreform schlug dann 1975 den größten Teil der jungen Gemeinde Rhynern zur Großstadt Hamm, während der Ortsteil Hilbeck der Stadt Werl im Kreis Soest eingegliedert wurde [LkA EKvW 3.37/182; B 2855, 239].
Der Pfarrer Nicolaus Nyesmit (1524) könnte der letzte katholische Pfarrer in Hilbeck vor der Reformation gewesen sein. Bis 1555 wurde die Gemeinde allerdings nicht von dem nominellen Amtsinhaber, sondern von einem Vizepleban (Henrich Dyckmann) verwaltet. Der rechtmäßige Inhaber der Pfarrstelle starb um 1559, was den Anlass zur Neubesetzung der Stelle und zu Ver-handlungen über das zwischen dem Büdericher Pfarrer und den v. Pentlings umstrittene Kollationsrecht gab [B 1417, 225, 227]. Wie die Reformation sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Hilbeck stufenweise durchsetzte, ist aktenmäßig kaum belegt. Johann Diederich von Steinen vermerkt, dass Gobel von Drechen 1565 die evangelische Lehre in Hilbeck verkündigte. Er wurde dabei unterstützt von dem ehemaligen Benediktinermönch des Klosters Abdinghof in Paderborn, Heinrich Avereck, der 1581 Pfarrer wurde [B 1417, 229f.]. Ein beträchtlicher Teil der Gemeinde blieb auch nach der Reformation katholisch [W 837, 427]. Der Inhaber des adligen Hauses Hilbeck versuchte gegen den Büdericher Einfluss, sein Patronatsrecht über die Kirche in Hilbeck dahin auszudehnen, dass Pastoren seines Glaubens dort eingesetzt wurden. Nach Averecks Tod wurde Gobel Böckelmann, der seine Treue zum katholischen Glauben versichert hatte und vom Büdericher Pfarrer berufen worden war, 1589 Hilbecker Pfarrer [B 2855, 244-246; JWKG 84/1990, 112].
Böckelmann ließ die Pfarrstelle fünf Jahre lang von einem Substituten verwalten, erhielt 1595 die Priesterweihe und wird von diesem Zeitpunkt an den Kirchendienst in Hilbeck persönlich verrichtet haben [JWKG 84/1990, 113]. Die Berufung durch den Büdericher Pfarrer brachte Böckelmann in Gegensatz zur evangelischen Familie v. Pentling. Der reformiert eingestellte Her-mann v. Pentling (†1594) wollte den neuen Pfarrer zunächst unter keinen Umständen zur Kirche zulassen. Erst als Böckelmann vor dem Drosten des Amtes Hamm versprach, die evangelische Religion zu lehren und fortzusetzen, dürfte Hermann v. Pentling auf Haus Hilbeck die Kollation mit einiger Verzögerung erteilt haben. Böckelmann galt nun in der Gemeinde als rechtmäßig berufener Pfarrer. Am 1.1.1596 wurde die Hilbecker Pfarrstelle mit der Vikarie St. Nicolai verbun-den. Dadurch erhielt Pfarrer Böckelmann nicht nur höhere und nun wohl angemessene Einkünfte. Auch sollte dieser Schritt die Stellenbesetzung mit einem Geistlichen nach der Wahl und dem Wunsche Haus Hilbecks rechtlich absichern [B 2855, 246f.].
Evangelisch geworden, war Gobel Böckelmann mit seinem Vikar Faber 1611 Teilnehmer der ersten märkisch-reformierten Synode in Unna. Böckelmanns Nachfolger wurde 1620 der Refor-mierte Nikolaus Fuchs. Mitte 1622 wurde er jedoch bereits durch kaiserliches Militär, das die Hilbecker Kirche einnahm und gegenreformatorisch zu wirken suchte, vertrieben und durch einen katholischen Priester ersetzt. Dieser wurde aber nicht, ebensowenig wie seine katholischen Nachfolger, von der Gemeinde anerkannt. Fuchs versah in den 1620er und 1630er Jahren zwar immer wieder für längere Zeit den Dienst in Hilbeck, musste die Gemeinde aber 1634 endgültig verlassen [B 2855, 247f.; vgl. B 1417, 233]. Erst gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde den Reformierten die Pfarrkirche wieder eingeräumt, den Katholiken gleichwohl deren zeitweilige Mitbenutzung noch lange gestattet. 1646 bestellten die Reformierten Heinrich Eberhard Rap-paeus zu ihrem Prediger und setzten ihn in den Besitz aller zur Pfarrstelle und Vikarie gehörenden Einkünfte. Bereits 1642 hatte ihm Haus Hilbeck Vokation und Kollation auf die Pfarrstelle des verstorbenen Fuchs erteilt. Diverse bewaffnete Überfälle des bei der Stellenbesetzung ausge-schalteten Kölner Erzbischofs bzw. des erzbischöflichen Offizials in Werl auf die Hilbecker Kirche hatten die Amtseinführung von Rappaeus jedoch unterminiert. Am 3.6.1646 hielt Rappaeus unter dem Schutz eines Landaufgebotes erstmals wieder reformierten Gottesdienst. Eine Woche darauf erschien der katholische Priester Binholt aus Werl mit Soldaten, um in der Kirche zu predigen. Der auf den Kirchturm geflüchtete Rappaeus wurde dort durch Soldaten verwundet und eingeschüchtert [B 1417, 237f.]. Erst 1648 wurde Rappaeus wieder in die vollen Rechte der Pfarrstelle eingesetzt. Die angespannte Lage durch die Auseinandersetzungen mit Pfarrer Binholt blieb für Pfarrer Rappaeus bis zum Tode Binholts 1670 bestehen. Bis zu seinem eigenen Tode 1674 konnte er dann nur noch vier Jahre ungestört sein Amt ausüben [B 2855, 248-253; B 1417, 241]. Fortan amtierten in Hilbeck bis zur Union um 1820 nur reformierte Pfarrer.
Pfarrer Johann Bertram Reimbach übernahm bei seinem Amtsantritt 1674 die schwierige Aufgabe der Beseitigung der äußeren, meist baulichen Schäden, die Kirche und Kirchengemein-de in Hilbeck in den Zeiten der Reformation und Gegenreformation erlitten hatten. Ihm gelang es, die Gemeinde auch finanziell zu konsolidieren. Sein Sohn Dietrich Henrich Reinbach (1694-1719) legte besonderen Wert auf die energische Handhabung der Kirchenzucht und auf die Ver-besserung des Schulwesens. Dessen Sohn Johann Dietrich Moritz Reinbach wiederum vertrat die Pfarrstelle in Hilbeck seit 1719 nur einige Zeit lang provisorisch. Er konnte nicht Inhaber der Pfarrstelle werden, da um die Wiederbesetzung der Stelle ein mehrere Jahre andauernder Streit zwischen dem Patronatsherrn v. Wartensleben auf Haus Hilbeck und der Gemeinde entstand [B 1417, 242-244]. Der Streit wurde in der Weise beigelegt, dass der Gemeinde das Wahlrecht und dem Besitzer von Haus Hilbeck das Patronatsrecht zuerkannt wurde. Seitdem wurden in Va-kanzfällen von den kontribuablen Gemeindegliedern drei Wahlfähige durch Stimmenmehrheit in die Wahl gesetzt und dem Besitzer des Hauses Hilbeck als Kirchenpatron präsentiert, woraus dieser dann einem die Berufung erteilte [LkA EKvW 0.0 alt/73, Bl. 8; B 2855, 255f.].
Erst 1724 konnte der neu gewählte Pfarrer Gisbert Henrich Sethmann eingeführt werden. In seiner Amtszeit entstand in Hilbeck ein heftiger Streit unter den Einwohnern um die anteilige Be-teiligung an den kirchlichen Baukosten. Katholiken und Lutheraner verweigerten die Zahlung ihres Anteils an der Baupflicht und den Kultuskosten, da sie - anders als bisher - bei der Pfar-rerwahl nicht zugelassen worden waren. Letztlich mussten sie aber dennoch bezahlen [B 1417, 244f.]. - Der vom Kirchenpatron Freiherr v. Plettenberg nach Hilbeck berufene Pfarrer Gottfried Ernst Daniel Maull (1777-1795) war offenbar ein prozessfreudiger Mann, der in vielerlei Strei-tigkeiten verwickelt war. Er ließ aber auch ein Witwenhaus errichten [B 1417, 248; vgl. zum Pa-tronat der Freiherrn v. Plettenberg zu Heeren und Hilbeck auch LkA EKvW 0.0 alt/77, 95f.]. Pfarrer Wilhelm Reinhard (1797-1837) nahm im kirchlichen Leben seiner Zeit eine besondere Stellung ein; er war Präses der Märkischen Reformierten Provinzialsynode und deren Vertreter beim Zusammenschluss der Lutherischen und Reformierten zur unierten preußischen Landeskirche auf der Gesamtsynode in Hagen 1817 [B 1417, 248f.; W 8610, 100-104, 192]. Der Rationalist unter den Hilbecker Pfarrern hing allerdings dem kirchenfrommen Supra-naturalismus an; Reinhard war ein bewusst reformierter Theologe und als solcher bei allen ratio-nalistischen Ansätzen biblizistisch. Er drängte auf die praktische Durchführung und Anwendung der Heiligen Schrift. Sein theologisches System zielte auf das Alltagsleben des Christen ab, er wollte zu ethischem Verhalten erziehen und übte strenge Kirchenzucht. Knapp 70-jährig geriet Reinhard noch in den Umkreis der gerade aufziehenden kirchlichen Erweckungsbewegungen. Seine rationalistische Grundeinstellung hinderte ihn allerdings an einer restlosen Übernahme des "neupietistischen" Glaubensschemas [B 2855, 256f.; JWKG 70/1977, 118-120].
Mit dem Amtsantritt von Pfarrer Friedrich Adolf Eck (1837-1896) kam ein "frischer Zug" (Bauks) in das kirchliche Leben der Gemeinde [B 2855, 258]. Konnte man aber 1851 noch fest-stellen, dass die in Hilbeck abgehaltenen monatlichen Missionsstunden unter einer "erfreulichen Teilnahme der Gemeinde" stattfanden, so ließ ihr Besuch 1862 bereits "zu wünschen übrig". 1880 wurden die Missionsstunden nicht nur in Hilbeck "wegen Mangel an Teilnahme" einge-stellt [LkA EKvW 3.37/315]. Pfarrer Eck, der von 1848 bis 1858 Kreisschulinspektor und seit 1858 Superintendent war [B 1417, 249], war auf die Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Rege-lungen bedacht und vereinbarte mit den Abgabepflichtigen, dass statt der Naturalleistung als Ein-nahme für den Pfarrer nunmehr der Geldwert entrichtet wurde. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden sämtliche Leistungen von den Pflichtigen mit einer Kapitalzahlung abgelöst. Die agrari-sche Selbstversorgung, die einst dem Pfarrer als Einbindung in die Dorfgemeinschaft dienlich sein sollte, fiel im 19. Jahrhundert auch in Hilbeck weithin weg. Aus Krankheitsgründen wurde Eck seit 1875 durch Hilfsprediger vertreten. Der seit 1877 amtierende Hilfsprediger Wilhelm Lohmeyer wurde 1880 mit Zustimmung des Patrons Adjunktpfarrer mit dem Recht der Nachfol-ge. Lohmeyer starb jedoch Mitte 1884, als Eck das Pfarramt niederlegte [LkA EKvW A 6-02]. Nachdem im 19. Jahrhundert vereinzelt Evangelische in Sönnern, das bis ins 17. Jahrhundert zur Kirchengemeinde Hilbeck gehört hatte, zugezogen waren, wurden 1870 "die bisher keinem be-stimmten Parochialverband zugeteilten evangelischen Eingesessenen" nach Hilbeck eingepfarrt [LkA EKvW 3.37/182].
Vor dem Ersten Weltkrieg galt es in Hilbeck als schwierig, "bewusstes" und "entschiedenes" geistliches Leben" zu wecken. 1923 dann griff eine durch eine Evangelisation in Hamm neuent-standene pietistische Bewegung spürbar in das kirchliche Leben Hilbecks ein. Durch den außer-kirchlichen Darbysmus entstand eine erhebliche Erregung in der Kirchengemeinde. Zwar traten einige Gemeindeglieder zur Freien Evangelischen Gemeinde Hamm über, ganz überwiegend aber blieben die von der Bewegung Erfassten ihrer Kirchengemeinde treu. Sie schlossen sich zu einer "Landeskirchlichen Gemeinschaft" zusammen und hielten bis etwa 1952 ihre Bibelstunden in einem Privathaus ab [B 2855, 260]. - Die Kirchengemeinde blieb zwischen 1933 und 1943 ein Jahrzehnt lang ohne eigenen Pfarrer, nachdem die Kirchenbehörde die Pfarrstelle des nach 45-jähriger Amtszeit in den Ruhestand getretenen Pfarrers Gustav Pitsch nicht wiederbesetzen, sondern durch den Nachbarpfarrer Otto Meinshausen aus Rhynern vertreten ließ. Ebenso wie 1933 Pfarrer Pitsch durch NSDAP-Parteifunktionäre der Abgang verleidet worden war, sah sich auch der lutherisch-pietistisch geprägte Meinshausen immer wieder parteistaatlichen Anfeindungen ausgesetzt. 1943 wurde die Hilbecker Pfarrstelle zur Wiederbesetzung frei-gegeben und der vom Konsistorium in Vorschlag gebrachte bisherige Sekretär bzw. Geschäfts-führer des Evangelischen Bundes, Dr. Fritz Viering, im Einverständnis mit dem Presbyterium berufen. Während eines Heimaturlaubs wurde Viering, der von 1941 bis 1945 Kriegsdienst leistete, Anfang Mai 1943 in die Pfarrstelle eingeführt, bis Kriegsende aber weiter von Pfarrer Meinshausen vertreten [B 2855, 260f.; B 1417, 250; B 1177, 40-42].
Die durch Kriegseinwirkung beschädigten kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrhaus, Küsterhaus) konnten bis Ende 1946 - "da sich durch persönliche Opfer der Gemeinde (Verpflegung der Handwerker) die heute so seltene Möglichkeit bot, Handwerker und Material zu bekommen" - repariert und ihr drohender Zerfall damit verhindert werden [Dr. Viering an die Kirchenleitung, 26.11.1946, in: LkA EKvW 2.2/Hilbeck 4, Bd. I]. 1955/56 wurde das "Haus der Jugend" als Ge-meindehaus mit Jugendheim erbaut (Einweihung 29.7.1956). In ihm fanden fortan die verschie-denen Jugendgruppen (Mädchenkreis, CVJM, Posaunenchor etc.) geeignete Versammlungsräu-me [B 1177, 58-60]. Die einschiffige romanische St. Sylvester-Kirche wurde 1960/61 einer Ge-samtrenovierung (und 1970/71 einer Teilsanierung) unterzogen und der Gemeindesaal (die Alte Schule am Kirchengebäude, in die 1947 ein Kindergarten eingezogen war) dabei abgebrochen. Nachdem Pfarrer Dr. Viering Hilbeck 1962 verlassen hatte, wurde seine Pfarrstelle bis 1966 von Pfarrer Kurt Schaefer aus Drechen mitverwaltet [B 1417, 250; LkA EKvW 2.2/Hilbeck 4, Bd. II; LkA EKvW 1 neu 2719]. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich die bis dahin agra-risch bestimmte Dorfstruktur gewandelt. Landwirtschaft wurde nun vielfach nur noch im Neben-beruf betrieben. Ohne eigene Industrie gab es Arbeit fast nur noch außerhalb des Ortes [B 2855, 261]. Nach einem ersten erfolglosen Versuch in den 1980er Jahren scheiterte die Kirchenge-meinde Hilbeck 2004/05 ein zweites Mal beim Landeskirchenamt mit dem Vorstoß, ihren Namen in "Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Hilbeck" zu ändern. Der Wunsch nach Führung des konfessionellen Sondernamens (evangelisch-reformiert) resultierte zum einen aus dem Bedürfnis der Gemeinde, ihre reformierte Tradition zu bewahren, zum anderen aus der Sorge vor Einschnitten, Stellenreduzierungen und Fusionsbestrebungen mit anderen Kirchenge-meinden. Auch der Patron der Kirchengemeinde, Friedrich Graf von Hagen-Plettenberg, unterstützte die reformierte Profilbildung der Gemeinde am Rande des Kirchenkreises. Hilbeck war allerdings seit dem Beitritt zur Union um 1820 eine unierte Konfessionsgemeinde; die märkische Gesamtsynode vermerkte 1827, dass das Hilbecker Presbyterium schriftlich erklärt habe, dass man sich zu einer evangelischen Gemeinde konstituiert und den Unionsritus angenommen hat [LKA Registratur Hilbeck 1a; LkA EKvW A 11-02/Hamm; B 2855, 257]. Zum 1.1.2009 vereinigte sich Hilbeck mit den Kirchengemeinden Berge und Rhynern-Drechen zur "Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Hamm". Die Hilbecker Pfarrstelle wurde zur 3. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde [KA 2008, 323].
Bearbeitung und Nutzung des Bestandes
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hilbeck (Ev. Kirchenkreis Hamm) wurde von dem Archivpflegern Erna und Heinrich Pfannekuche im Jahr 1993 verzeichnet und bei seiner Übergabe an das Landeskirchliche Archiv im Jahr 2009 um einige wenige Verzeichnungseinheiten ergänzt. Es umfasst insgesamt 361 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1546 bis 2009 erstrecken.
Bei der Übernahme des Gemeindearchivs in das Landeskirchliche Archiv erhielten die einzelnen Akten neue, durchlaufend nummerische Signaturen, die die bisherigen alphanummerischen Signaturen ersetzen. Diese wurden als "Alte Archivsignatur" in der Verzeichnung mit aufgenommen. Eine Konkordanz unter Anhang I stellt die Alten Archivsignaturen den neuen gültigen Archivsignaturen gegenüber und ermöglicht das Wiederauffinden von Archivalien nach der alten Signatur auch weiterhin. Die 1993 verzeichneten Unterlagen und die neu hin-zugekommenen Verzeichnungseinheiten wurden in dem vorliegenden Findbuch zusammenge-führt. Die neue Gliederung des Bestandes ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuchs.
Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
In Anhang II sind Kirchenbücher der Kirchengemeinde Hilbeck aufgelistet, die im Landes-kirchlichen Archiv deponiert wurden. Aus lagerungstechnischen Gründen befinden sie sich im Bestand LkA EKvW 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW).
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.221 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.221 Nr. ...".
Bielefeld, August 2016
- Bestandssignatur
-
4.221
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.09. Kirchenkreis Hamm
- Bestandslaufzeit
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1608 - 1968
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1608 - 1968