Urkunde

Eustachius von Schlitz genannt von Görtz, Statthalter von Fulda, bekundet für sich, seine beiden Söhne Wilhelm Balthasar und Johann Eustachius sow...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
1685
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, unbesiegelt
Bemerkungen
Maximilian [III.] war von 1587-1598 erwählter König von Polen.

An der Urkunden finden sich weder Spuren einer Unterschrift noch eines Siegels, auch fehlen gänzlich Reste von Pergamentstreifen bzw. die Schlitze im Pergmanent zu deren Befestigung.

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehenn zu Mergetheim Frittags nach dem heiligenn Pfingstagk im neunzehendenn Maii newen calenders im jahr nach Christi geburth tausendt funffhundert neunzigk unnd funff

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eustachius von Schlitz genannt von Görtz, Statthalter von Fulda, bekundet für sich, seine beiden Söhne Wilhelm Balthasar und Johann Eustachius sowie allen seine Erben, dass er mit dieser Urkunde seinem Herrn Maximilian [III.], erwählter König von Polen, Erzherzog von Österreich, Hochmeister des Deutschen Ordens sowie kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda und dessen Erben und dem Kloster Fulda selbst alle seine Burggüter und sonstigen Güter in Amt und Stadt Brückenau (Brugkenaw) in Form eines Erbkaufs verkauft hat. Diese Güter hat er teils selbst geerbt, teils gekauft oder durch Lehen sowie rechtmäßige Besitztitel erhalten. Zu diesen Gütern gehören mehrere Dörfer, darunter besonders der Ort Oberleichtersbach (Obern Leichterspach) mit allen Rechten und Einkünften. Wie Oberleichtersbach liegt auch der Ort Sairohll (?) am roten und breiten Bach (wie nechstgemeldt Sairohll auch zum rothen unnd breidbach gelegenn). Über diese Orte und Güter hat Eustachius von Schlitz dem kaiserlichen Kommissar ein besiegeltes Erbregister erstellt, zunächst noch unter Vorbehalt, falls das Register unvollständig sein sollte. Abgesehen von dieser Einschränkung übergibt er alle Güter und die Besitzrechte an den kaiserlichen Kommissar und an das Kloster Fulda. Die an den Besitz gebundenen Personen, die bisher ihm und seinen Mitverwandten gehorchten, verpflichtet er zum gleichen Gehorsam gegenüber den neuen Eigentümern. Darüber hinaus bestimmt er vor den Versammelten, dass nach fuldischem Lehnsrecht niemand anderes als die neuen Eigentümer und deren Erben Ansprüche auf dieses Lehen erheben können; an den Verkauf dieses Eigentums ist vielmehr unmittelbar die Übertragung der Lehnschaft geknüpft. Eustachius von Schlitz verpflichtet sich ferner, gegen jedermann die zukünftigen Rechte des Klosters Fulda an diesem Besitz zu verteidigen. Für diese Güter und Rechte erhält Eustachius von Schlitz vom Kloster Fulda eine Kaufsumme in Höhe von 9000 Gulden fuldischer Währung, bestehend aus neu geschlagenen Münzen (neuerschlagener hartter munze), die vom Küchenmeister (kuchenmeister) des Klosters, Johann (Hans) Hartmann Scheffer, an ihn geliefert und von ihm vorgezählt (darzehlenn) werden sollen. Die Kaufsumme ist damit zwischen den Vetrragsparteien genau festgelegt. Weiter verspricht Eustachius von Schlitz für sich und seine Erben, dass er ausgehend von diesem abgeschlossenen Verkauf keine weiteren Ansprüche, seien sie seine eigenen oder solche von dritter Seite, gegen das Kloster Fulda erheben wird; ebenso entstehen ihm und seinen Erben aus diesem Verkaufsgeschäft auch keine weiteren Rechte oder Vorteile als die zugestandenen (doli mali, non numeratae pecuniae, simulati contractus, non factae renunciationis). Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungsort: [Bad] Mergentheim. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: [Eustachius von Schlitz]

Vermerke (Urkunde): Siegler: [Eustachius von Schlitz]

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1591-1600
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1595 Mai 19

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1595 Mai 19

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