Urkunde

Zustimmung zur Verpfändung des Zehnten in Wehlheiden

Archivaliensignatur
Urk. 13, 5008
Alt-/Vorsignatur
A I t 1438 Mai 3
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (sehr stark beschädigt), Siegel (ab und verloren).
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Ludwig von Hessen stimmt der Verpfändung des Zehnten in Wehlheiden, der von ihm zu Lehen geht, durch Hermann Hund an Tiele von Heldinghausen für 200 rheinische Goldgulden zu unter der Bedingung, dass Hermann oder seine Erben den Zehnten innerhalb von 10 Jahren wieder auslösen oder das Lösungsrecht an den Landgrafen abgeben.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 2 Weh-Wei >> 2.1 Wehlheiden (Gem. Kassel, Lkr. Kassel)
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1438 März 23

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1438 März 23

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