Sachakte
Anweisung: Das Königlich Hannover'sche Gouvernement hat die Verordnung erlassen, dass keine nach Brasilien auswandernde Person das Königreich betreten darf, die nicht einen entsprechenden Pass besitzt, der die Ausreise erlaubt, und der nicht die Zusicherung hat, in Brasilien aufgenommen zu werden sowie das vorgeschriebene Reisegeld zur Überfahrt besitzt
- Reference number
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E 3 A, 98/48
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.3 Auswanderung, Abzugsgeld und Nachsteuer
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Gießen, 1826 Juni 6
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:40 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- Gießen, 1826 Juni 6