Aufsatz

Gesundheitsbehörde und Gesundheitspolizeibehörde

Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten wurde im Rahmen des "Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten" den Gesundheitsbehörden übertragen. Den Zweck und die Aufgaben des Gesetzes sieht der Autor jedoch nicht in der Gesundheitspflege sondern vielmehr in polizeilichen Tätigkeiten, die den Schutz gesunder Menschen vor der "Ansteckung durch Geschlechtskranke" beinhalten. Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeit von Polizei- und Gesundheitsbehörden werden erläutert und mit aktueller Rechtsprechung und Fallbeschreibungen veranschaulicht.

Gesundheitsbehörde und Gesundheitspolizeibehörde

Digitalisierung: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Namensnennung 3.0 Deutschland

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 5

Urheber
Hellwig, Albert (Verfasser/in)
Erschienen
1929-04 - 1930-03

Geliefert über
Förderung
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
Letzte Aktualisierung
08.09.2025, 11:10 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Hellwig, Albert (Verfasser/in)

Entstanden

  • 1929-04 - 1930-03

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