Archivale
Zeugenaussagen
Regest: Conrad Gerttner hat die beiden folgenden Zeugen in Sachen zwischen ihm und Georg Ebermayer verhören lassen.
Der 1. Zeuge.
Lorenz Stiegler von Nürnberg, Ballierer, der sich bei Georg Ebermaier, Plattner, dienstweis aufgehalten hat, sagt nach erstatteter Treue, nachdem er 8 Tag vor Laurentii dieses Jahres 80 zu Ebermaier gekommen, habe er seinem Mitgesellen Laurentz N. von Schaffhausen ein Kleid abgekauft mit Wissen seines Meisters und der Bescheidenheit (= Abmachung), dass der Meister das Geld, 9 fl, für ihn zahlen und er, Stiegler, es ihm nachher mit Arbeit abverdienen wolle. Nun hat der Zeuge auf Conrad Gerttners freundliche Bitte 2 Schützenhauben ohne Ebermaiers Versäumnis (d. h. ohne die Arbeit für Ebermaier zu versäumen) geballiert (= poliert). Ebermaier habe ihn zornig angeredet, er, der Zeuge, begehre, ihn an dem Seinigen zu verhindern und den Producenten +) damit zu fördern. Diese 2 Hauben habe der Zeuge vor Tag und bei Licht, ehe Ebermaier aufgestanden sei, allerdings verfertigt (= vollständig fertig gemacht) gehabt und hernach wieder an dem Seinigen (d. h. an der Arbeit für Ebermaier) angefangen zu arbeiten. Es ist dem Zeugen alsbald und allein deswegen geurlaubet (= der Abschied gegeben) worden. Am Ende sagte der Zeuge, Ebermaier habe den Producenten je und allweg während der Zeit, die der Zeuge bei ihm gewesen, mehr zu verhindern als zu befördern begehrt. Sonst wisse er zu dieser Sache nichts. Es ist ihm gebührlich Stillschweigen auferlegt worden.
Der 2. Zeuge.
Albrecht Mützell von Ötthingen, Plattner, sagt nach geleisteter Handtreu, dass er und der vorhergehende Zeuge auf vergangenen Montag, 5. Dezember, dieses Jahres 80 bei dem Producenten +) nach Handwerks Gebrauch gezecht und einen guten Montag gemacht haben. Georg Ebermaier, damals sein Meister, habe ihn auf Sonntag, 18. Dezember, zornig angesprochen, ob er Gelds notdürftig wäre, warum er in des Producenten Haus gezecht habe. Der Zeuge solle, solang er bei ihm in Diensten sei, des Hauses des Producenten feiern ( = sich fernhalten von ...). Der Zeuge habe darauf geantwortet, er könne einen ehrlichen Biedermann nicht ohne besondere Ursache meiden. Alsbald hat Ebermaier ihn auch geurlaubt. Sonst weiss er in dieser Sache nichts. Es ist ihm gebührlich Silentium imponiert (= Schweigen auferlegt) worden.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3123
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Bemerkungen: +) Producent = der, der Beweismittel beibringt, hier also Gerttner
Genetisches Stadium: Konz.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Plattner
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1580 Dezember
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1580 Dezember