Urkunde

Sühne der von Hanstein mit den Landgrafen Heinrich und Otto

Archivaliensignatur
Urk. 13, 2189
Alt-/Vorsignatur
A I t 1357 Januar 16
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich von Hanstein und seine Söhne Luppold und Burkhard bekunden, dass sie mit Landgraf Heinrich von Hessen und seinem Sohn Otto wegen der bisherigen Kämpfe zwischen ihnen gesühnt sind. Sie werden den Landgrafen 15 Mark Gülte aus ihrem Eigen anweisen und diese von ihnen halb zu Burglehen und halb zu Mannlehen zurückerhalten. Die Landgrafen sollen ihnen auch eine Hofstadt in der Vorburg von Ziegenberg und einen Hof unter dem Hause gelegen, entweder im Burghain oder im Ziegenhain, worauf sie Haus und Scheuer bauen können, mitsamt einem Garten anweisen. Das Burglehen von 7,5 Mark sollen sie auf dem Ziegenberg verdienen, diesen Burgsitz mit dem Burglehen aber verlieren, wenn sie etwas gegen die Landgrafen unternehmen, es sei denn, dass sie es auf Befehl ihres Mainzer Herren tun müssten. Siegel der Aussteller.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe H >> 1 Ha >> 1.17 Hanstein, von
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1357 Januar 16

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1357 Januar 16

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