Bericht

Reformpläne bei der Grunderwerbsteuer

Seit 2006 haben die Bundesländer das Recht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht wurde in den meisten Bundesländern - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit dieser Entwicklung sind verschiedene negative Begleiterscheinungen der Steuer weiter in den Vordergrund gerückt. Ausweichreaktionen und Preiseffekte auf dem Immobilienmarkt führten dazu, dass aus jedem Prozent, um das der Steuersatz erhöht wurde, schätzungsweise nur rund 0,6 Prozent zusätzliche Steuereinahmen resultierten, während ohne Ausweichreaktionen und Preiseffekte eine Einnahmenerhöhung um ein Prozent zu erwarten gewesen wäre. Hinter diesem unterproportionalen Aufkommenseffekt sind verschiedene Mechanismen zu vermuten, wie etwa die Umgehung durch den Kauf des Grundvermögens als Teil einer Kapitalgesellschaft. In Anbetracht der gestiegenen Steuersätze wurde im letzten Bundestagswahlkampf aus CDU sowie FDP der Ruf laut nach einem Freibetrag für Immobilienkäufer, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen möchten. Die Kinderzahl soll den Freibetrag je nach Vorschlag erhöhen. Der Beitrag diskutiert kritisch die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbssteuer und zeigt darüber hinaus mögliche Alternativen zur Einschränkung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: SAFE Policy Letter ; No. 61

Klassifikation
Wirtschaft
Thema
Grunderwerbsteuer
Reformvorschläge
Freibetrag
Steuergestaltung
Share Deals

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Petkova, Kunka
Weichenrieder, Alfons
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Goethe University Frankfurt, SAFE - Sustainable Architecture for Finance in Europe
(wo)
Frankfurt a. M.
(wann)
2017

Handle
URN
urn:nbn:de:hebis:30:3-451975
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:42 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Petkova, Kunka
  • Weichenrieder, Alfons
  • Goethe University Frankfurt, SAFE - Sustainable Architecture for Finance in Europe

Entstanden

  • 2017

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