Archivale
Von wem an wen?
Regest: Den Tuchern und Engelsait-Webern zu Reittlingen ist wegen der hohen und welschen Kammern bisher von der Obrigkeit kein Artikel gegeben worden, wie dieselben zu gebrauchen seien. Vor dieser Zeit haben die Engelsait-Weber zumeist die welschen Kammern gebraucht und die Tucher sich der hohen Kammern beholfen. Weil aber in jetziger Zeit das Gesind und insonderheit die hohen Kammern gar schwer zu bekommen sind, was dem Tucherhandwerk sehr nachteilig gewesen ist, so haben sich bisher beide Handwerke ohne allen Eintrag und Zwiespalt geruhiglich zu eines jedwederen (= jeden von beiden) Gelegenheit, wie es ihnen gefällig, der welschen und hohen Kammern bedient. Ist auch deswegen kein Streit noch Span vor Bürgermeister und Rat gekommen. Auch die Obrigkeit ist damit jederzeit wohlzufrieden gewesen.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3249
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Bemerkungen: +) vgl. dazu das Schriftstück vom 17. April 1561
Genetisches Stadium: Or.; Konz.?
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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wahrscheinlich um 1560 +) (ohne Datum)
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- wahrscheinlich um 1560 +) (ohne Datum)