Archivale

Von wem an wen?

Regest: Den Tuchern und Engelsait-Webern zu Reittlingen ist wegen der hohen und welschen Kammern bisher von der Obrigkeit kein Artikel gegeben worden, wie dieselben zu gebrauchen seien. Vor dieser Zeit haben die Engelsait-Weber zumeist die welschen Kammern gebraucht und die Tucher sich der hohen Kammern beholfen. Weil aber in jetziger Zeit das Gesind und insonderheit die hohen Kammern gar schwer zu bekommen sind, was dem Tucherhandwerk sehr nachteilig gewesen ist, so haben sich bisher beide Handwerke ohne allen Eintrag und Zwiespalt geruhiglich zu eines jedwederen (= jeden von beiden) Gelegenheit, wie es ihnen gefällig, der welschen und hohen Kammern bedient. Ist auch deswegen kein Streit noch Span vor Bürgermeister und Rat gekommen. Auch die Obrigkeit ist damit jederzeit wohlzufrieden gewesen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3249
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: +) vgl. dazu das Schriftstück vom 17. April 1561

Genetisches Stadium: Or.; Konz.?

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
wahrscheinlich um 1560 +) (ohne Datum)

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • wahrscheinlich um 1560 +) (ohne Datum)

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