Archivale
Revers über Hinterlegung von Urkunden
Regest: Eitelfritz Graf zu Zolr (Zollern), Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, und Bürgermeister, Räte und ganze Gemeinden der 2 Städte Rotemburg am Neckar und Horw bekennen, daß sie sich geeint haben, 2 Verwilligungen des Kaisers, die Graf Eitelfritz zuwege gebracht hat, bei Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen in deren Behaltnus zu legen, was diese auch getan haben in der Form, daß sie dem Grafen Eitelfritz, seinem Bruder, dem Grafen Friedrich Eitelfriedrich zu Zolr und den Vorgenannten von Rotemburg und Horw damit gewärtig sein sollen. Wenn die 3 Hinterleger die Briefe von Reutlingen anfordern unter den Insigeln des Grafen Eitelfritz und seines genannten Bruders Friedrich, Bischofs zu Augsburg, als seines Gewalthabers (= Bevollmächtigten), dazu zweier Edelmänner, desgleichen unter den Insigeln derer von Rotemburg und von Horw, so sollen die von Reutlingen die Verwilligungsbriefe +) aushändigen. Sollten die Verwilligungsbriefe beide oder einer denen von Reutlingen gestohlen werden oder sonstwie wider ihren Willen abhanden kommen, dann sind sie nicht ersatzpflichtig.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0796
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): alle 3 Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Graf Eitelfritz zu Zollern
die Städte Rotemburg und Horw
Bemerkungen: +) den Beauftragten
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 1 b Depositen Adlige 15.-17. Jahrhundert
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1489 November 12, Dornstag nach St. Martins Tag
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1489 November 12, Dornstag nach St. Martins Tag