Bestand
030 - Hessisches Kreisamt Worms (Bestand)
Vorwort: Abt. 30
Hessisches Kreisamt Worms
Umfang: 182
Archivkartons (= 911 Verzeichnungseinheiten = 20
lfm)
Laufzeit: 1800 - 1938
Zur
Geschichte der Kreisverwaltung und des Kreises Worms
von 1835 bis 1945
Im Februar 1835 wurden
in Rheinhessen - wie bereits einige Jahre zuvor
(1832) in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen -
die Kreise als staatliche Verwaltungsbezirke
eingerichtet (Mainz, Bingen, Alzey, Worms) . Die an
der Spitze der Verwaltung stehenden Kreisräte, denen
als Vertreter ein Kreissekretär zugeordnet wurde,
waren in der Regel direkt dem Ministerium des Innern
und der Justiz unterstellt. Der Kreis Worms umfasste
die hinsichtlich ihrer Ausdehnung noch in die
französische Zeit zurückreichenden Kantone Worms,
Osthofen (bis 1822 Bechtheim) und Pfeddersheim, die
vor allem als Friedensgerichts- und Wahlbezirke
fungierten. Unter dem Einfluss der liberalen
Revolution von 1848 wurden durch Gesetz vom
31.7.1848 die bisherigen Kreise zu etwas größeren
Regierungsbezirken zusammengefasst, wobei Worms
zunächst zum Bezirk der Regierungskommission Mainz
gehörte, bevor ab Mitte 1850 kurzzeitig ein
gesonderter Regierungsbezirk Worms (ehemalige Kreise
Alzey und Worms) geschaffen wurde. Bereits 1852
endete diese Episode, da mit Edikt vom 15.2. die
Kreise wieder hergestellt wurden; für Worms wurde
der alte Sprengel zugrunde gelegt. Neben den
Kreisrat traten nun der Kreisassessor und nach dem
Gesetz vom 10.2.1853 die Bezirksräte als
Beratungsorgane auf Kreisebene. Der Kreis Worms mit
den drei Friedensgerichtsbezirken (vgl. Abt. 31 und
32) Worms, Pfeddersheim und Osthofen umfasste 1854
45 Orte mit 43.941 Einwohnern bei einer Fläche von
33.321 Hektar.
Unter Fortbestehen ihres
Zuschnitts erhielten die Kreise durch das dem
preußischen Vorbild folgende 'Gesetz betr. die
innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und
der Provinzen' vom 12.6.1874 neben dem Fortbestehen
ihrer Aufgaben als staatliche Verwaltungsbezirke die
Funktionen korporativer Kommunalverbände zur
Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten mit einem
gewählten Kreistag und sechsköpfigem Kreisausschuss
als Selbstverwaltungsorganen unter dem Vorsitz des
Kreisrates. Gesetzliche Grundlage für die Kreise und
Provinzen war seit 1911 die Kreis- und
Provinzialordnung. Im Frühjahr 1917 trat an die
Stelle des Kreisrats der auch nach 1918/19 von der
Staatsregierung ernannte Kreisdirektor; ein Gesetz
vom 15.4.1919 brachte eine Demokratisierung der
Wahlbestimmungen für Kreistag und Provinzialtag. Die
Aufgaben der Kreisverwaltungen wuchsen mit der
allgemeinen Ausweitung der Verwaltungsaufgaben seit
den 1870er Jahren stetig an (z. B. 1881 Einführung
der Kreisstraßen) und umfassten zunehmend Aufgaben
der Wohlfahrtspflege (vgl. auch 1912 Kreisbauverein
für die Landgemeinden, 1913 Bezirkssparkasse für die
Landgemeinden des Kreises, Wasserversorgungsverband
für das Seebachgebiet, Rheinhessischer
Elektrizitätsverband). Im Jahre 1900 zählte der
Kreis Worms 74.160 Bewohner. Während der Zeit der
französischen Besatzung von 1918/19 bis zum
30.6.1930 wurde das im früheren Bettendorfschen
Palais an der Andreasstraße (1945 zerstört)
untergebrachte Kreisamt zur Vermittlungsstelle
zwischen der Kreisbevölkerung und den
Besatzungsbehörden. Ein separatistischer
Übergriffsversuch auf die Kreisverwaltung Ende
1923/24 scheiterte. Im Zuge der durch die
Nationalsozialisten ab 1933/34 durchgeführten
Veränderungen der Verfassung und Verwaltung im
Volksstaat Hessen bzw. im Gau Hessen-Nassau schieden
durch ein Gesetz vom 9.8.1938 (in Kraft getreten mit
Wirkung vom 1.11.1938) die Städte Mainz und Worms,
die als Stadtkreise konstituiert wurden, aus ihren
jeweiligen Kreisverbänden aus.
Übernahme,
Struktur, Laufzeit und Verzeichnung
Infolge der 1938 erfolgten Verselbständigung
des Stadtkreises Worms wurden die die Stadt Worms
einschließlich der 1898 eingemeindeten Vororte
Neuhausen, Hochheim und Pfiffligheim betreffenden
Akten des Kreisamts der Stadt übertragen und
gelangten im September 1941 mitsamt einer vom
Landrat (seit 1939 Bezeichnung für den
Kreisdirektor) unterzeichneten Abgabeliste vom
Kreis- bzw. Landratsamt in die Obhut der
Stadtbibliothek. Die umfangreichen Bestände werden
durch die bereits 1939 an das Staatsarchiv Darmstadt
abgegebene und aufgrund anderweitiger Lagerung
erhalten gebliebene umfangreiche Abgabe des
Kreisamts an das Staatsarchiv ergänzt, die gemeinsam
mit dem Wormser Anteil den größten Teil der
erhaltenen rheinhessischen Kreisamtsüberlieferung
ausmacht (Staatsarchiv Darmstadt, G 15 Worms, vgl.
das Findbuch). Beide Abteilungen zusammengenommen,
kann Worms zu den am besten erhaltenen hessischen
Kreisamtsbeständen überhaupt gezählt werden.
Die Laufzeit des Bestandes reicht von 1814 (mit
Vorakten der Zeit bis ca. 1780) bis 1838/42. Der
Schwerpunkt der Überlieferung reicht vom späten 19.
Jahrhundert bis in die 1920er Jahre.
Die
Gliederung des Bestandes entspricht dem im Aktenplan
von 1906 verbindlich vorgeschriebenen Gruppenschema,
das wiederum starke Ähnlichkeiten mit dem
Registraturplan für die Bürgermeistereien vom Jahre
1908 aufweist.
Der gesamte Bestand wurde
in den Jahren 2000 bis Oktober 2003 - auch unter
Einsatz studentischer Praktikantinnen und
Praktikanten - neu verzeichnet, in Augias eingegeben
und indiziert. Er umfasst nach dem Abschluss dieser
Arbeit 906 Verzeichnungseinheiten bzw. 181
Archivkartons. Benutzungsbeschränkungen bestehen
keine. Lagerungsort ist das Magazin im
Raschi-Haus.
Zitierhinweis:
Abt. 30
Erschließungszustand, Umfang: Augias-Datei
(Findbuch mit Indices, 2003, Neuverz. 2001-03),
zusätzl. Auswandererregister 1842-1862 (Regal
Benutzerraum)
- Bestandssignatur
-
Stadtarchiv Worms, 030
- Kontext
-
Stadtarchiv Worms (Archivtektonik) >> Stadt Worms
- Bestandslaufzeit
-
1800-1938
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
15.12.2023, 14:57 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Worms. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1800-1938