Bestand
Regierung Düsseldorf Katasterbücher BR 0143 (Bestand)
Katasterbücher aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf
Form und Inhalt: Das vorliegende Findbuch enthält die Katasterbücher aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie sind teilweise bei der Bezirksregierung selber, teilweise bei den im Regierungsbezirk befindlichen Katasterämter erwachsen und seit 1930 in zahlreichen Ablieferungen vom Hauptstaatsarchiv Düsseldorf bzw. Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, übernommen worden. Wegen der Kommunalisierung der Katasterämter im Jahr 1948 gehören nur Katasterbücher zu dem hier aufgeführten Bestand BR 143, die vor der Kommunalisierung angelegt wurden (die Schließung der Bücher erfolgte teilweise danach). In den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte werden auch heute noch zahlreiche Katasterbücher aus der Zeit vor 1948 aufbewahrt, sodass dort angefragt werden sollte, wenn bestimmte Katasterbücher für eine Gemarkung hier nicht enthalten sind.
Die Klassifikation ist nach Gemarkungen angelegt. Die hinter diesem Namen normalerweise befindliche Zahl ist die in der Katasterverwaltung seit alters für die entsprechende Gemarkung verwandte "Archivnummer". In jedem Klassifikationspunkt werden Flurbücher, Mutterrollen bzw. Liegenschaftsbücher und Gebäudesteuerrollen bzw. Gebäudebücher zuerst genannt, danach folgen die anderen Katasterbucharten.
Zunächst wird zur schnellen Orientierung eine kurze Erläuterung der wichtigsten Arten von Katasterbüchern gegeben:
1.Flurverzeichnis/Flurbuch: ist nach Flure und Flurstücke geordnet und gibt Auskunft über den Eigentümer eines Flurstücks. Hier findet sich i. d. R. auch die Angabe des Mutterrollenartikels, mit dem in der Mutterrolle gesucht werden kann.
2.Mutterrolle (ab 1900 Liegenschaftsbuch): gibt Auskunft über Eigentümer eines Flurstücks mit jeweils sämtlichen weiteren ihm gehörenden Flurstücken. Die Eigentümer sind hier in numerischer Reihenfolge des Mutterrollenartikels aufgelistet. Sucht man Angaben für den Zeitraum von 1830-1866, muss man zunächst auf eine jüngere Mutterrolle aus der Zeit nach 1866 zurückgreifen, die auch den alten Mutterrollenartikel enthält.
3.Artikelverzeichnisse: dienen zur Erforschung der Besitzverhältnisse des 19.Jh., Sortierung nach Mutterrollenartikeln, unter denen nach Eigentümernamen gesucht werden kann.
4.Grundsteuerfortführungsprotokolle: geben (falls der Mutterrollenartikel nicht zu finden ist) Auskunft über sämtliche Eigentumsveränderungen in chronologischer Reihenfolge. Da das Grundsteuerfortführungsprotokoll einer Gemarkung bei einer Recherche komplett durchgesehen werden muss, ist diese nur dann sinnvoll, wenn sie auf einen bestimmten kurzen Zeitraum beschränkt ist (zum Beispiel die Jahre 1878-1879).
5.Güterverzeichnis: gibt Auskunft über den damaligen Eigentümer und das Flurstück in alphabetischer Reihenfolge der Eigentümer (entstanden meist in der Zeit von ca. 1821-1833).
6.Gebäudebuch: gibt, sortiert nach (seinerzeit gültigem) Straßennamen, Auskunft über Gebäude und deren Eigentümer.
Danach folgt die ausführliche Beschreibung der Katasterbucharten von Dr. Peter Dohms, die er mit Datum vom 4.4.1973 als Vorwort zum analogen Findbuch erstellt hat:
Von sehr vereinzelten Sonderformen abgesehen begegnen vor allem folgende Typen (vgl. hierzu die 1964 von W. Leesch für Westfalen angefertigte Übersicht in der alten Kalkumer Dienstregistratur A IV a 7):
I. Die nach den Eigentümern angelegten Bücher: a) Bulletin des propriétés: angelegt um 1815; in diesen Bänden sind nachträglich die einzelnen deutsch- und französischsprachigen Formulare der Eigentümerblätter zusammengeheftet, auf denen der Eigentümer die Richtigkeit der Angaben über sein Grundstück durch Unterschrift zu bescheinigen hatte. Die Folge der Heftung entspricht der der Artikelnummer, d.h. der Nummer, die jeder Eigentümer für seine Besitzungen führt. Im Einzelnen angegeben sind für die liegenden Güter und die Grundflächen der Gebäulichkeiten des jeweiligen Eigentümers: Flur, Parzelle, Bezeichnung der Lage, Gattung (Acker, Garten usw.), Flächeninhalt, Klasse. Das Bulletin des propriétés wurde nicht fortgeschrieben.
b) Eigentumszettel: angelegt um 1820 nach dem Muster des Bulletin des propriétés. Einzelangaben wie dort.
c) Güterverzeichnis: angelegt bei der Aufstellung des ersten umfassenden preußischen Katasters um 1823-1832 nach dem Muster des Bulletin des propriétés. Die Artikelnummerierung folgt dem Namensalphabet der Eigentümer. Neben den Einzelangaben, die auch das Bulletin des propriétés hat, wird der steuerbare Reinertrag der einzelnen Liegenschaften genannt.
d) Vergleichendes Verzeichnis: angelegt im Anschluss an das Güterverzeichnis nach dessen Muster bei Neuvermessungen in einzelnen Gebieten. Neben dem bisherigen wird auch der neugefundene Flächeninhalt jeder Parzelle angegeben.
e) Güterauszug: angelegt bei Neueinschätzung der Liegenschaften 1861-1866 nach dem Muster des Güterverzeichnisses, aber mit neuer Artikelnummerierung nach dem Namensalphabet der neuen Eigentümer. (Neben der neuen wird auch die alte Artikelnummer genannt). Einzelangaben wie das Bulletin des propriétés; daneben ein zweites Blatt zur Eintragung von Reklamationen betr. Ansatz einzelner Grundstücke, Flächeninhalt, Einschätzung, Berechnungsfehler.
f) Mutterrolle: listenartige Abschriften der unter a - e) genannten Typen in der jeweiligen Folge der Artikelnummern und mit den jeweiligen Einzelangaben zu den Liegenschaften; eigentlicher Zweck ist die Fortschreibung der Liegenschaften (infolge Veräußerung, Vererbung, Teilung, Umlegung usw.), für die eine eigene Tabellenspalte bzw. ein eigenes Blatt eingerichtet wird.
g) Summarische Mutterrolle: angelegt nach der Abfolge der jeweiligen Mutterrolle mit besonders detaillierten Angaben zur Grund- und Gebäudesteuer.
h) Liegenschaftsbuch: in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts auftretende neue Bezeichnung für die Mutterrolle; angelegt zum selben Zweck wie diese.
i) Artikelverzeichnis: (auch Realrepertorium bzw. Eigentümerverzeichnis genannt): nach der Folge der Artikelnummern angelegtes Eigentümerverzeichnis.
k) (Alphabetisches) Namensverzeichnis (auch Eigentümerverzeichnis genannt): nach dem Alphabet angelegtes Eigentümerverzeichnis, verweist auf die Artikelnummer der Mutterrolle, die Rollennummer der Gebäudesteuerrolle und die des Flurbuches.
II. Die nach Fluren und Flurstücken angelegten Bücher:
a) Flurbuch: Listenartige Aufstellung der Fluren und Flurstücke; der Umfang der tabellarisch festgehaltenen Einzelangaben wird mit der Zeit ständig erweitert. In der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts enthält das Flurbuch durchweg folgende Angaben: Flur, Parzelle, Eigentümer, Kulturart, steuerbarer und nichtsteuerbarer Flächeninhalt, Klassierung (1.-5. Klasse), Steuertarif, Ertrag.
- Angaben um 1900: Flur, Parzelle, Artikel der Mutterrolle, Bezeichnung nach Band und Blatt des Grundbuches, Eigentümer, Wohnort, Bezeichnung der Lage, Kulturart, Flächeninhalt, Reinertrag, Grundstücksbezeichnung im bisherigen Kataster (Nr. der Parzelle, Artikel der Mutterrolle), Nr. der Grundakten, Eintrag im Grundbuch (Band, Blatt), Hinweis auf Jahrgang und Nr. des Flurbuchanhanges, Bemerkungen.
b) Supplement- bzw. Ergänzungsflurbuch: enthält jahrgangweise die Fortschreibungsveränderungen der Parzellen und ist vielfach in das Flurbuch eingebunden; normalerweise ist auf der linken Seite der alte, auf der rechten Seite der neue Bestand detailliert (u. a. Aufführung der Ursache der eingetretenen Veränderung) angegeben.
c) Flurbuchanhang: jahrgangweise geführte Abschrift aus dem Supplement- bzw. Ergänzungsflurbuch als Hilfsbuch des Hypothekenbuchamtes zur Nachtragung der Fortschreibungen im Hypothekenbuch, mit zusätzlicher Angabe der Nummer der Grundakten und des Hypothekenamtes.
d) Hypothekenflurbuch: angefertigt aus dem Flurbuch als Hilfsbuch des Hypothekenbuchamtes; enthält folgende Angaben: Flur, Parzelle, Bezeichnung der Lage, Kulturart, Flächeninhalt, Reinertrag, Bezeichnung der Grundakten, Eintragung im Hypothekenbuch, Hinweis auf die Nr. des Flurbuchanhanges, Bemerkungen. Eigentümer und Artikel der Mutterrolle sind nicht genannt.
e) (Vergleichendes) Nummernverzeichnis: den Flurbüchern oft beigeheftete Konkordanz zwischen alter und neuer Flurnummerierung bei Gemarkungen, in denen infolge Neuvermessung, Umlegung o. ä. eine neue Flurnummerierung eingeführt wurde.
f) Flurregister. Reduktion auf Metermaß: Umrechnung der Flächenmaße jeder einzelnen Parzelle vom preußischen Maß auf Dezimalsystem entsprechend einer Anweisung von 1869.
III. Die nach Gebäuden angelegten Bücher:
Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der nach Fluren angelegten Bücher für Gebäude und steuerlich zum Gebäude gehörige Grundstücke:
a) Gebäude(steuer)mutterrolle oder Mutterrolle der Gebäude: vor Einführung der Gebäudesteuer (1881) angelegte Auszüge der Baulichkeiten aus der allgemeinen Mutterrolle. Unter eigenen Gebäuderollennummern und den Namen der Eigentümer finden sich zu den bebauten Liegenschaften folgende Einzelangaben: Flur, Parzelle, Flur- oder Straßenname, Gattung der Gebäude, Klasse, Reinertrag, Nachweis der Besitzveränderungen (Jahr des Erwerbs und der Veräußerung).
b) Gebäudesteuerrolle (nach 1900 auch Gebäudebuch genannt): angelegt anlässlich der (15-jährlichen) Gebäudesteuerrevisionen in den Jahren 1880, 1895, 1910; jeweils bis zur nächsten Steuerrevision fortgeschrieben (die Gebäudesteuerrolle von 1910 ist bis in die Zeit der Aufstellung des in Karteiform angelegten Liegenschaftskatasters von 1934 fortgeschrieben). Unter der Rollennummer und dem Namen des Eigentümers finden sich folgende Einzelangaben: Nr. und Buchstabe der bisherigen Rolle, örtliche Bezeichnung des Besitzes (Straße, Platz, Nr.), Bezeichnung nach Band und Blatt des Grundbuches, Name und Wohnort des Gebäudeeigentümers, Artikel der Mutterrolle, Flur, Parzelle, Flächeninhalt, Gattung der Gebäude, Bezeichnung der Hofräume und Hausgärten, Grund der etwaigen Steuerfreiheit, jährlicher Nutzungswert (getrennt nach Wohn- und Nutzungsräumen), Steuerstufe, Jahresbetrag der Steuer, Bemerkungen (vor allem Fortschreibungen betreffend).
c) Gebäudesteuerrollenanhang: für Zwecke der Fortschreibung nach Jahren angelegte Blätter, den Gebäudesteuerrollen vielfach beigeheftet; Einzelangaben (im Wesentlichen wie bei der Gebäudesteuerrolle) getrennt für den alten (linke Seite) und neuen Bestand (rechte Seite).
Die Gebäudebeschreibungen, ungeheftete Einzelblätter, die gesondert für jede Besitzung durch die Gemeindebehörde anlässlich der Gebäudesteuerrevisionen als Unterlage für die Gebäudesteuerrolle angefertigt wurden, wurden kassiert, da ihre Einzelangaben nur in relativ unwesentlichen Dingen (Anzahl der Stockwerke, Bauart der Umfassungswände und des Daches, Beheizung der Räume, ihre Nutzung, Miete, Feuerversicherung usw.) die Beschreibung der Gebäudesteuerrolle überschreitet.
IV. Sonstige Bücher:
a) Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen: unter diesen Begriff sind in vorliegendem Findbuch alle jahrgangsweise bei der Fortschreibung entstandenen Übersichten aufgeführt, die die Grundlage der Fortschreibungseintragungen in Mutterrolle und Flurbuch bilden; ihr Titel ändert sich im Verlauf der Jahre mehrfach: bis ca. 1835 heißen die Übersichten "Mutationsnachweise", von ca. 1835 - ca. 1865: "Protokoll über die Aufnahme der ... vorgekommenen Besitz und sonstigen Veränderungen", von ca. 1865 - ca. 1888: "Fortschreibungsprotokoll über die ... usw.", von ca. 1880 - ca. 1940: Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen" (in denen als eigener Teil das "Fortschreibungsprotokoll" enthalten ist; vgl. die folgenden Bemerkungen, ab ca. 1940: "Veränderungsnachweise"; im 20. Jahrhundert werden die Übersichten gelegentlich auch "Übernahmeprotokoll" genannt.
Inhaltlich enthalten die Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen etwa folgende Angaben (linke Seite alter Bestand): laufende Nr., Artikel der Mutterrolle, Name der Verkäufer, Erblasser usw., Flur, Parzelle, Kulturart, Flächeninhalt, Klasse, Reinertrag; (rechte Seite neuer Bestand): Flächeninhalt, Klasse, Reinertrag der erworbenen Grundstücke, Artikel der des Erwerbers, dessen Name, Datum der Veränderung, Kaufpreis) (bis 1865 genannt), Unterschrift der Parteien. - Die Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen werden im Laufe der Jahre immer umfangreicher dadurch, dass neben den eigentlichen Fortschreibungsprotokollen andere Übersichten in die entsprechenden Bände aufgenommen werden. Seit den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts bilden sich für jeden Band zwei größere Teile heraus: a) die eigentlichen Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen, b) die Vermessungsakten als Anhang. Unter der erstgenannten Gruppe werden im Einzelnen etwa folgende Übersichten geführt: das "Fortschreibungsprotokoll" als Kern- und Endprodukt des ganzen Verfahrens, der "Summarische Nachweis der Bestandsveränderungen" (= Zusammenrechnung des Zu- und Abgangs der Gesamtflächen pro Jahr), "Zusammenstellung der Veränderungen im Parzellenbestand der Mutterrollenartikel", "Abschussliste" (=Zusammenstellung nach den Nummern der Rollenartikel). Die Vermessungsakten bestehen durchweg aus folgenden Einzelteilen: Vermessungssammelnachweisung, Aufforderung zur Beibringung der Vermessungsmaterialien, Vorladungsliste zur Beiwohnung der Vermessung, Vermessungshandrisse (= Feldbücher, s. unten) nebst Nummernverzeichnis der in ihrer Form veränderten Parzellen, Ergänzungskarten, Flächeninhaltsberechnungsheft. Die unter den Obergruppen der Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen und Vermessungsakten geführten Übersichten werden bis 1910 in - meist mehrere Jahrgänge umfassenden - Büchern geführt; ab 1910 werden die Vermessungsakten getrennt für sich gebunden; sie wurden von diesem Zeitpunkt an kassiert, da ihre Ergebnisse im Wesentlichen in den Fortschreibungsprotokollen enthalten sind. Die Feldbücher, die - auch vor 1910 - bisweilen in eigenen Bänden vorliegen, wurden, wenn sie für die Gesamtüberlieferung der Gemarkung als gesonderte Buchserie von Bedeutung sind, aufbewahrt; sie enthalten für jede Veränderung den Riß und die Beschreibung der "Messungshandlung" (unter den Rubriken Antrag, Beschreibung, Ausführung, nachträgliche Arbeiten). - Außerdem finden sich in den Bänden der Grundsteuerfortschreibungsverhandlungen bisweilen auch Supplementflurbücher und -karten sowie schließlich die Eigentumsveränderungslisten, die jedoch meist in eigenen Bänden zusammengefasst sind und in diesem Fall kassiert wurden; sie enthalten die Formblätter der zum Zwecke der Fortschreibung gemachten Mitteilung des Notars an das Katasteramt über die jeweilige Veränderung.
b) Einschätzungsregister: angelegt 1861-1865 nach Fluren zum Zwecke der Klassierung (Bewertung) der einzelnen Flurstücke; im Einzelnen ist angegeben: Artikel der Mutterrolle, Kulturart (Garten, Ackerland usw.), Klasse (Bewertung), steuerpflichtige und -freie Liegenschaften, öffentliche und daher ertraglose Grundstücke, Hofräume u.a.
c) Klassenzusammenstellung oder Wiederholung des Einschätzungsregisters: fasst die gleichen Kulturarten innerhalb jeder Flur summarisch zu Flächenabschnitten zusammen und errechnet die Gesamtfläche der Kulturarten und Klassen in jeder Flur; in der Regel dem Einschätzungsregister vorgeheftet.
d) Abschrift des Einschätzungsregisters (auch Registerabschrift genannt): angefertigt 1861-1865 zur öffentlichen Auslegung durch, die Gemeindebehörde zwecks Reklamation der Eigentümer gegen die Klassierung, mit Eintragung der Veränderungen infolge Reklamation und als Unterlage für die Aufstellung des Flurbuches; nennt neben den Angaben des Einschätzungsregisters auch den Reinertrag der steuerpflichtigen Grundstücke.
e) Klassenzusammenstellung zur Abschrift des Einschätzungsregisters: entspricht dem Typ unter c) im Verhältnis zu dem unter b).
f) Parzellarberechnungen: Vermessungshilfsbücher; es kann sich im Einzelnen - je nach dem technischen Vorgang - um eine Massenberechnung, Triangulation, Polygonaufnahme, Mitteilung der Inhaltsberechnungen, Revisionsmessung u.a. handeln (vgl. hierzu W. Kohl, Geschichte des rheinisch-westfälischen Katasters, Vermessungstechnische Rundschau 18 (1956) S. 281 ff., 350 ff., dort weitere Literaturangaben). Aufbewahrt sind vorwiegend die älteren, aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Parzellarberechnungen, die jüngeren wurden kassiert.
g) Heberolle der Grund- und Gebäudesteuer: angelegt gegen Ende des 19. Jahrhunderts zum Zwecke der Steuererhebung; enthält im Einzelnen: Artikel der Mutter- und Gebäudesteuerrolle, Name und Wohnort des Steuerpflichtigen, Grundsteuer, Gebäudesteuer, Fortschreibungsgebühren u.a.
h) Grundsteuerreklamationsnachweisung: angelegt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts; enthält im Einzelnen: Flur, Parzelle, Einschätzung (Kulturart, Klasse), Flächeninhalt, Antrag des Reklamanten, Begründung der Reklamation, vorläufiger Beschluss Reklamationskommission, Gutachten der Reklamationskommission u.a.
i) Repertorium der Grundakten: enthält: Bezeichnungen der Immobilien, worüber Grundakten angelegt sind, Band und Blatt des Eintrags im Hypothekenbuch u.a.
k) Straßenverzeichnis: angelegt für große Städte; die Grundgüter sind nach Straßen und Hausnummern aufgeführt.
l) Kreisübersicht: angelegt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts; gibt für die Gemeinden eines Kreises Übersichten über den Flächeninhalt, Reinertrag und die Grundsteuerhauptnummern.
Vereinzelt finden sich auch Sachakten; sie betreffen vielfach Umlegungen, Zusammenlegungen, Verhandlungen wegen des Klassifikationstarifes und die Begrenzung von Gemarkungen und Fluren. - Kassiert wurden Schätzungsbogen und Kaufpreisnachweisungen, die die geschätzten und erzielten Kaufpreise enthalten.
- Bestandssignatur
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BR 0143 282.01.01-04
- Umfang
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9664 Einheiten
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.16. Kataster >> 2.16.2. Regierung Düsseldorf
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Paul Haserodt: Die Fortschreibungs- und Abschlussarbeiten in der Katasterverwaltung. Marburg/Lahn 1927, S. 22-68: Fortschreibung der Katasterbücher (Bibl. 2016/2128)
- Bestandslaufzeit
-
1808-1980
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1808-1980