Instruction vn[n]d Bevelch der Vormünderen vnter der Burgerschafft der Stadt Regenspurg
- Weitere Titel
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Instruction unnd Bevelch der Vormünderen unter der Burgerschafft der Stadt Regenspurg
- Standort
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Rat.civ.412
- Umfang
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[8] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Ill.
- Schlagwort
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Geschichte 1613
Geschichte 1620
Vormundschaft
Regensburg
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
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Regenspurg
- (wer)
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Müller
- (wann)
-
1620
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Regensburg
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11114278-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:34 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Regensburg
- Müller
Entstanden
- 1620
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Nach dem ein Erbar Cammerer vnd Rath, dieser deß Heyl. Reichs Frey Stadt Regenspurg, jungst den 19. Decemb. deß abgeloffenen 1611. Jahrs, Jhrer lieben Burgerschafft, ... zur Nachrichtung, ... allerhand nothwendige Mandata, Gebott vnd Verbott offentlich vnter dem Fahnen publicieren, ... : Decretum in Senatu den 30. Ianuarij 1612.

Obwoln ein Erbar Cammerer vnd Rath, dieser deß heiligen Röm: Reichs Freyen Statt Regenspurg, dero Burgerschafft, zu vnderschiedlichen mahlen Obrigkeitlich gebieten lassen, nicht allein keinem Frembden, was Stands oder Würden der auch sey, ohne Jhrer Ehrnv: Weißh: Vorwissen, vnd ordentliche Bescheinung erlangten Beysitzes ... : Decretum in Senatu den 15. Julij Anno 1639.

Obwoln ein Erbar Cammerer vnd Rath, dieser deß heiligen Röm: Reichs Freyen Statt Regenspurg, dero Burgerschafft, zu vnderschiedlichen mahlen Obrigkeitlich gebieten lassen, nicht allein keinem Frembden, was Stands oder Würden der auch sey, ohne Jhrer Ehrnv: Weißh: Vorwissen, vnd ordentliche Bescheinung erlangten Beysitzes ... : Decretum in Senatu den 15. Julij Anno 1639.

Obwohlen Ein WohlEdler, Hoch- und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath dieser des Heiligen Reichs Freyen Stadt Regenspurg, die Aufrichtung eines Pfandhauses, sammt dessen Beweg-Ursachen, in einem durch offentlichen Druck publicirten Decreto, vom 9. Junii, jetzt lauffenden Jahrs , dero Burgerschafft und Jnnwohnern bereits kund gemacht, ... : Decretum in Senatu den 30. Julii, Anno 1711.

Obwolen Ein Edler Ehrnvester Cammerer und Rath, diser des Heyl: Reichs Freyer Statt Regenspurg dero untergebene liebe Burgerschafft, ... bereits vor etlich Monathen, wegen dazumalen von dem Erbfeindt Christlichen Nahmens dem Türcken, angetroheter Noth und Gefahr, durch offentliche von den Cantzeln verlesene Decreta ... gehalten und angestellt worden, ... : Decretum in Senatu den 27. Augusti An. 1663.

Obwoln Ein Edler Ersamer Cammerer vnd Rath diser des deß Heyl. Römischen Reichs Freyen Statt Regenspurg, Jhre angehörige Burgerschafft vnd Jnwohner durch offentliche Mandata ... erinnern lassen, ... daß dessen allen vngeachtet, sich theils Burger ... gantz sträfflicher weiß vnterstehen, in denen Wirths: Wein: Meth: Pier: vnd Brandweinhäusern täglich einzusinden, ... : Decretum in Senatu den 4. Decembris 1655.

Obschon Ein Wohl-Edler, Hoch- und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath, dieser deß Heiligen Reichs Freyer Stadt Regenspurg in dem, Jhme von Gott anvertrauten Obrigkeitlichen Ambt, unter andern jedesmahl sorgfältig dahin getrachtet, daß unter dero liebwerthen Burgerschafft und übrigen angehörigen Jnnwohnern gute Ordnung, Zucht und Erbarkeit in beständiger Ubung verbleiben möchte, ... : Decretum in Senatu den 29. Novemb. 1697.

Obwoln ein Erb:Cammerer vnd Rath diser des Heyl: Röm: Reichs Freyen Statt Regenspurg, Jhre vntergebene Burgerschafft vnd Jnwohner jederzeit Obrigkeitlichen erinnern lassen, ... Burger vnd Jnwohner, dero Kinder vnd Gesind, ein zeit hero, sich sich vnterstanden haben, die alhieige Geistlichkeit, sonderlich Jesuiter, mit allerhand spött:vnd hönischen Worten vnd Namen anzugreiffen, ... : Decretum in Senatu den 23. Julij 1655.
