Abschnitt

[Urkunde]

Der Heidelberger Bürger und Küfer Nikolaus Hambrecht und seine Ehefrau Maria Jakobe beurkunden, dass sie von der Universität 200 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) 10 Gulden Zinsen zahlen; die Summe wird 1662 erstmals fällig. Als Sicherheit setzen sie die Hälfte ihres Hauses in der Großen Mantelgasse ein, das einst ein Backhaus gewesen ist und an die Straße zum Neckar hin stößt, gelegen zwischen dem Anwesen des Wendel Kob und dem des Hans Martin Hügel. Die Eheleute versichern, dass das Haus ohne Abgaben und Zinsen ist. Darüber hinaus verschreiben sie auf die Summe ½ Morgen Weinberg in der Klingen, von dem jährlich 12½ Kreuzer an das Heiliggeiststift zu zahlen sind. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt die Universität als Darlehensgeberin in ihre Rechte ein und darf Haus und Weinberg nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das halbe Haus mit dem Weinberg wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeberin sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Johann Dinast und Peter Nodt angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.
Der Heidelberger Bürger und Küfer Nikolaus Hambrecht und seine Ehefrau Maria Jakobe beurkunden, dass sie von der Universität 200 Gulden erhalten haben. Dafür müssen sie jährlich am Martinstag (11. November) 10 Gulden Zinsen zahlen; die Summe wird 1662 erstmals fällig. Als Sicherheit setzen sie die Hälfte ihres Hauses in der Großen Mantelgasse ein, das einst ein Backhaus gewesen ist und an die Straße zum Neckar hin stößt, gelegen zwischen dem Anwesen des Wendel Kob und dem des Hans Martin Hügel. Die Eheleute versichern, dass das Haus ohne Abgaben und Zinsen ist. Darüber hinaus verschreiben sie auf die Summe ½ Morgen Weinberg in der Klingen, von dem jährlich 12½ Kreuzer an das Heiliggeiststift zu zahlen sind. Sollten die Eheleute oder ihre Erben den Zins schuldig bleiben, so tritt die Universität als Darlehensgeberin in ihre Rechte ein und darf Haus und Weinberg nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist. Zahlen aber die Eheleute oder deren Erben den geliehenen Betrag zusammen mit dem (eventuell noch ausstehenden) Jahreszins zurück, so erhalten sie das halbe Haus mit dem Weinberg wieder, die Urkunde verliert mit ihren Bestimmungen ihre Gültigkeit, und alle Forderungen seitens der Darlehensgeberin sind damit erledigt. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten der beiden Parteien von den Bürgermeistern Johann Dinast und Peter Nodt angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können.

[Urkunde]

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Barth 268
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Reihe
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden

Erschienen
[Heidelberg?] , 1661-11-11

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
DOI
10.11588/diglit.6421
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-64216
Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:58 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • [Heidelberg?] , 1661-11-11

Ähnliche Objekte (12)