Bestand
Amtsgericht Meerane (Bestand)
Geschichte: Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Adorf war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Meerane, Breitenbach, Cauritz (sächsischer Anteil), Crotenlaide, Dennheritz, Dittrich, Götzenthal, Oberdorf, Oberschindmaas (mit Berghäusern), Pfaffroda, Schönberg, Seiferitz (mit Sandgrubenhäusern), Tettau, Waldsachsen und Wünschendorf.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Meerane.
Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Meerane war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Zwickau angesiedelt. Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Demnach wurde das Amtsgericht Meerane aufgelöst. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Glauchau fiel es nun in den territorialen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Glauchau.
Inhalt: Trennung von Verwaltung und Justiz.- Schöffen und Geschworene.- Register zu Strafsachen und Zivilsachen.- Zivilprozesse.- Zwangsvollstreckungen.- Zwangsversteigerungen.- Konkursverfahren.- Register zu Familiensachen, Nachlasssachen und Vormundschaften.- Todeserklärungen.- Unterhaltsfeststellungen.- Vaterschaftsfeststellungen.- Handelsregister bis 1938.- Handelsregister, Abt. A.- Handelsregister, Abt. B.- Vereinsregisterakten.
Ausführliche Einleitung: letzte vergebene Sign.: 6152
- Reference number of holding
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Sächsisches Staatsarchiv, 30125
- Extent
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23,51 (nur lfm)
- Context
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.07 Amtsgerichte
- Date of creation of holding
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(1833) 1853 - 2004
- Other object pages
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- Rights
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Last update
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27.11.2023, 8:58 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- (1833) 1853 - 2004