Urkunde

Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, dass in ihren Streitigkeiten wegen seiner Lehen von den gräflichen Mannen und Burgman...

Archivaliensignatur
312
Formalbeschreibung
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen. Rv. (um 1435): 1a littera et responsio ; Glzt. Kopie Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Nachtr. K. Akten Band 3; stark moderbeschädigt
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben under mym ingesiegel a. etc. 30 in die epiphanie domini

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Wolfskehl schreibt an Graf Johann v. Katzenelnbogen, dass in ihren Streitigkeiten wegen seiner Lehen von den gräflichen Mannen und Burgmannen ein Urteil nach Ausweis der Urkunde gefällt worden sei, dem er von seiner Seite aus Genüge getan habe. Er bitte ihn nunmehr, die ihm und seinem verstorben Vater erwachsenen Schäden und vorenthaltenen Einkünfte vom Landgericht am Hohlen Galgen, zu Erfelden und Goddelau, so wie er sie von ihm vor den gräflichen Mannen gefordert und gewonnen habe, zu den ihm zustehenden beiden Teilen auszurichten und ihm das Gericht und die beiden Dörfer zu seinem genannten Anteil wieder zu öffnen und ihm zu deren Besitz zu verhelfen, nachdem er durch das gräfliche Verbot davon ausgeschlossen gewesen sei

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3460

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1430 Januar 6

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1430 Januar 6

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