Urkunden
Die Richter des Mainzer Stuhls urkunden in folgender Streitsache: Magister Arnoldus, Stiftsherr von St. Peter und Syndikus seines Stifts, klagt gegen Adolfus und dessen Bruder Heinrich wegen Nichtzahlung von 9 Unzen Mainzer Münze Jahreszins aus einem Weingarten in Lahnstein ("Logenstein"), den der + Stiftsherr Heinrich von Lahnstein ("Heinricus von Logenstein") dem Stift zu seinem Jahresgedächtnis vermacht hat. Die Beklagten behaupten, daß das Gut, von dem der Zins gereicht wird, ihnen genommen und der Zins, den sie demnach überhaupt nicht zu bezahlen bräuchten, auf etwa 2 Kölner Schillinge ermäßigt worden sei. Nach Verhandlung und Zeugenverhör verurteilen die Richter, "in claustro maioris ecclesie", die beiden Brüder zur Zinsreichung, zur Nachzahlung des schon Verfallenen und zum Ersatz der aufgelaufenen Kosten. Adolfus nimmt das Urteil an. "Acta 1221, X. Kal. Julii."
- Archivaliensignatur
-
U / 1221 Juni 22 (in 13 / 310)
- Formalbeschreibung
-
Kop. nach 1253 in 13/310, Bl. 20.
- Bemerkungen
-
Druck: NUB I 1 Nr. 376. - Regest: Falck, Mainzer Regesten, Nr. 396.
- Kontext
-
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive)
- Bestand
-
Urkundenbestand
- Provenienz
-
St. Peter Mainz
- Laufzeit
-
22.06.1221
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
14.02.2025, 22:43 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Mainz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- St. Peter Mainz
Entstanden
- 22.06.1221