Urkunden

Die Richter des Mainzer Stuhls urkunden in folgender Streitsache: Magister Arnoldus, Stiftsherr von St. Peter und Syndikus seines Stifts, klagt gegen Adolfus und dessen Bruder Heinrich wegen Nichtzahlung von 9 Unzen Mainzer Münze Jahreszins aus einem Weingarten in Lahnstein ("Logenstein"), den der + Stiftsherr Heinrich von Lahnstein ("Heinricus von Logenstein") dem Stift zu seinem Jahresgedächtnis vermacht hat. Die Beklagten behaupten, daß das Gut, von dem der Zins gereicht wird, ihnen genommen und der Zins, den sie demnach überhaupt nicht zu bezahlen bräuchten, auf etwa 2 Kölner Schillinge ermäßigt worden sei. Nach Verhandlung und Zeugenverhör verurteilen die Richter, "in claustro maioris ecclesie", die beiden Brüder zur Zinsreichung, zur Nachzahlung des schon Verfallenen und zum Ersatz der aufgelaufenen Kosten. Adolfus nimmt das Urteil an. "Acta 1221, X. Kal. Julii."

Archivaliensignatur
U / 1221 Juni 22 (in 13 / 310)
Formalbeschreibung
Kop. nach 1253 in 13/310, Bl. 20.
Bemerkungen
Druck: NUB I 1 Nr. 376. - Regest: Falck, Mainzer Regesten, Nr. 396.

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 13 (Stifts- und Klosterarchive)
Bestand
Urkundenbestand

Provenienz
St. Peter Mainz
Laufzeit
22.06.1221

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Letzte Aktualisierung
14.02.2025, 22:43 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • St. Peter Mainz

Entstanden

  • 22.06.1221

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