Urkunden
Verkauf eines Hausplatzes
Regest: Vor dem Magistrat der Stadt Sendenhorst bekunden die Geschwister Anna Margaretha und Anna Catharina Mertens in Bezug auf ihre am 31. Mai 1806 vor den Herren Kriegs- und Domänenrat Scheffer, Landrat Frhr. von Ketteler und Bauinspektor Meyer als zur Regulierung des Bauplans der „abgebrannten Stadt Sendenhorst“ angeordneten Kommission abgegebene Erklärung ihre Bereitwilligkeit zur Abtretung ihres bisherigen Hausplatzes (Kataster-Nr. 17) samt Hofraum an die Stadt Sendenhorst und verkaufen der Stadt Hausplatz samt Hofraum und „vom Brande übriggebliebene Baumaterialien“ sowie der aus der Feuersozietätskasse zu geniessenden Brandentschädigungssumme von 350 Rtlr. für 350 Rtlr. und lebenslängliches kostenloses Wohnrecht in einer Wohnstube, Schlafkammer, Küchenplatz und Freiheit, auf dem Herd zu kochen. Unterschriften: Kooks, Suermann, Lammerding, Beumer, Linnemam, Lütkehaus für den Magistrat der Stadt Sendenhorst. Die Geschwister Anna Margaretha Mertens und Anna Catharina Mertens setzen Handzeichen (3 Kreuze), da des Schreibens unerfahren, beglaubigt durch Secretarius Drees Zeugen: Conrad Erdmann und Johann Bernd Bücker. Abschrift, beglaubigt durch Unterschrift des Notars und Stadtssekretärs Drees.
- Archivaliensignatur
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Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 120
- Formalbeschreibung
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Papier
- Kontext
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Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
- Bestand
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Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
- Laufzeit
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1806 Juli 25
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Zugangsbeschränkungen
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Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
- Letzte Aktualisierung
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30.04.2025, 14:46 MESZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde (vormodern)
Entstanden
- 1806 Juli 25