Urkunden
Hans Weiß, Glaser, B. zu Waiblingen, wegen seiner verdächtigen Reden während der Bauernunruhen im Gefängnis der Bundesstände daselbst eingekerkert, jedoch wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, unverzüglich mit Frau und Kindern die Wittum der Herzogin Sabine von Württemberg zu verlassen und sich nie mehr darin aufzuhalten, auch Wehr und Harnisch abzuliefern, fortan nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung soll sein Hab und Gut der Landesherrschaft verfallen sein.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6722
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Johann Sattler d.A. 2) Marx Dürr, beide B. zu Waiblingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.2 Waiblingen >> 12.2.1 Waiblingen, Stadt
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Waiblingen WN
- Laufzeit
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1525 Juli 31 (Mo n. Jakob)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 Juli 31 (Mo n. Jakob)