Archivale

Vierer-Amt: Verschiedene Angelegenheiten

Enthält: u.a. Lederordnung, Wasenmeisterei, Wiesengang, Findlinge, Münze, Holzhof, Landkutsche, Maurer- und Zimmerleutgesellen, Speergelderhebung, Pulvermagazin, Brunnen

Darin: Spezialverzeichnis:
Kornbrunnen (Kämmerergasse)
RSTA 1099/ 1-22:Brunnen
Streit um Eigentumsrechte und die Benutzung des Kornbrunnens zwischen den Brunnenmeistern Johann Georg Herzog, Drehermeister, und Matheus Nothacker, Schuhmacher contra Kanonikus Minnich, St. Martinsstift. 1728 - 1731.
/1 Beide Brunnenmeister schreiben, sie sei/en von Rats wegen "Constituirt" worden über den Kornbrunnen am 8. Juli 1727. Jetzt habe sie die Frau des verstorbenen XIIIer Moritz wegen einer bei Meister Rüdinger seelig (also gestorben?) [jedoch in /3 am 29. Januar 1728 lebend erwähnt] für 6 fl. 54xer gekauften Kette verklagt, die in den Kornbrunnen " an des Herrn Canonikus Ursenich seelig Haus" gekommen sei. Sie hätten entsprechend dem Befehl des Amtes (Feueramt) das auch gerne getan, sobald die Nachbarn ihr Quantum zu diesem Betrag beigetragen. Daher habe Canonicus Minnich der Witwe Moritz das Geld vorgelegt, zugleich aber beim Amt die Erlaubnis erlangt, den gemeinschaftlichen Brunnen bis zur Zahlung durch die Nachbarschaft zu verschließen. Die Brunnenmeister wollten darauf hin "selbigen Tags" die Kette zahlen, doch man nahm ihr Geld nicht an, "ja sogar das Geld uns auf die Gasse nach geworfen". Es sei stadtkundig, daß der Kornbrunnen vor dem Brand (1689) "die Hälft auf der Straße gestanden", Canonicus Ursenich ihn aber ohne Genehmigung überbaut habe; daraus wolle Canonicus Minnich eine "Gerechtigkeit" machen. Man könne durch das Zeugnis alter Leute beweisen, daß der Brunnen zur Hälfte auf der Straße gestanden habe und gemeinsam genutzt worden sei; das ließen auch die Brunnensteine erkennen. Daher möge amtlicherseits festgestellt werden, woher Canonicus Minnich seine Ansprüche ableite. Im übrigen müsse der Brunnen bei Feuergefahr zugänglich sein. 1728, Januar 27.
/2 Rat verfügt Öffnung des Brunnens, 1728, Januar 27. Rat verfügt, falls Minnich nicht gutmütig öffnet, daß Nachbarschaft die Tür"wegtun" solle, um Gemeingebrauch herzustellen, 1728, Januar 30.
/3 Canonicus Minnich weigerte sich gegenüber einer Delegation von Stadt und Nachbarschaft: er könne Kette selbst zahlen; seine Obrigkeit sei bekannt; der Rat werde ein geistliches Haus wohl nicht antasten. 1728, Januar 29. (vergl. /2), Registrator Seidenbender.
/4 Dekan St. Martin behauptet, Brunnen sei auch vor1689 verschlossen gewesen,
/5 Ursenich habe Brunnen 1714 mit seinem Haus wieder aufgebaut; bereits 1686 sei Brunnen nicht öffentlich gewesen.
/6 Bischof Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg zitiert Stadt und Brunnenmeister vor Gericht. 8. Juli 1729.
/7-9 Beklagte erschienen nicht
/10 Stadt will Zeugen befragen über Gewohnheiten am Kornbrunnen. 1730, März 7.
/11 Darstellung von Stadtseite (Entwurf)
/12 Sentenz des Hofgerichts, mit Papiersiegel, 1730, Juni 28.
/13 in contumaciam wegen Nichterscheinen 2 Mark Silber, gegen Nothacker, dazu Prozessakten (N. hatte Citation nicht angenommen, siehe in /11) [ Die Sache Nothacker hat sich demnach neben dem eigentlichen Streit verselbständigt.]
/14 Darstellung von Stadtseite zum Stand der Dinge (Entw.), an Bisch. Ws. Hofgericht; 1730, Juli 28.
/15 Brief Stadt an Dr. von Gülchen (Entwurf), 1730 Juli 29; Bitten um Rat, ob sie die Zitation eines Bürgers vor ein geistl. Gericht"ad Cameram" bringen sollten (rechnen offenbar mit weiteren Schritten der Gegenseite).
/16 Erneute, verschärfte Hofgerichtssentenz, 1730, August 18.
/17 dto., 1730 Oktober 27; Stadt will protestieren (Anm.)
/18 Erneute Sentenz gegen Nothacker, 3. November 1730.
/19 Darstellung der Stadt zum Mandat gegen Nothacker (intern) mit Briefentwurf an Hofgericht. Protest, Berufung auf Stellung der Stadt immediate unter Kaiser und Reich, 1730 November 7.
/20 Extrakt Ratprotokoll: Notar Bing requiriert mit Zeugen nochmals die Akten Brunnenmeister contra Martinsstift: decr. er möge sie ansehen. 1731, Mai 4.
/21 Bericht ( Konsulent Pimpert? oder an ihn):
Keine Akten außer einem kleinen Libell der Brunnenmeister und den Relationen und Protestationen (= des Streites, vergl. /1-19). hinweise auf Stadtgericht und Licenciat Gülchen.
/22 Briefentwurf von Consulent Pimpert: Sache verfahren, vorläufig wegen juristischer Fehler (der Stadt ) nichts zu erreichen. 1731, Mai 30.
/23 Bitte der Brunnennachbarschaft auf dem Obermarkt um e. Zuschuß z. Pumpenbau, 1786, Mai 23.
/24 Bitte der Brunnennachbarschaft des Roßbrunnens Ecke Kämmergasse/Schlossergasse um einen Zuschuß zum Pumpenbau, 1786, März 17.
/25 Bitte des Deutschen Schulmeisters Johann Peter Sartorius um Wiederherstellung des Brunnens im Hof der Schule Ecke Kohl-/Schildergasse, 1786, März 28.; darin:
/26 Bericht des Mauerer- und Steinhauermeisters Philipp Jakob Blattner über die Schäden am Brunnen. 1786, April 5

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Worms, 001B, 1099
Umfang
zwei Fasz.

Kontext
001B - Reichsstädtisches Archiv: Akten/Amtsbücher/Chroniken (ca. 1400-1798) >> III. Innere Angelegenheiten >> III.e. Vierer-Amt
Bestand
001B - Reichsstädtisches Archiv: Akten/Amtsbücher/Chroniken (ca. 1400-1798)

Laufzeit
(ca. 1550 - 1790)

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Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 15:52 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • (ca. 1550 - 1790)

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