Urkunden

Vinzenz Wolf (Vincentius Wolff), Doktor beider Rechte (i. u.) schwört Kurfürst Philipp von der Pfalz Urfehde. Vinzenz war zu Heidelberg im Gefängnis des Pfalzgrafen gesessen, da er von Stuttgart (Stuckartten) aus unterwegs war und die Fehde der Fürsten [= der Landshuter Erbfolgekrieg] ihn ergriffen hat, da er sich nach Ausgang seines versprochenen Geleits verdächtig verhalten habe. Ihm wurde auferlegt, sich außer Landes in die Niederlande zu beben und sein Vaterland (vatterlands) zu verlassen. Der Pfalzgraf hat ihm nun dieses Exil erlassen und erlaubt, dass er heimziehen möge. Dafür schwört Vinzenz diese Urfehde und verspricht, dass er sich für den Gefängnisaufenthalt nicht rächen wird. Er verzichtet auf alles, was er dort verloren hat, und verspricht, sein Leben lang nicht gegen den Pfalzgrafen vorzugehen. Gegen diese Urfehde will er sich keiner Freiheiten gebrauchen.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universal

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Reference number
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 339
Extent
fol. 353r-353v
Notes
Mit Zeichen und abgesetzter Unterzeichnung des Ausstellers. Das Kopfregest verweist daruaf, dass der Magister Johannes (Hans) von Lauterburg diesen Schwur entgegennahm.
Further information
Ausstellungsort: [ohne Ort]

Context
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

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Heidelberg HD
Stuttgart S

Date of creation
1504 Dezember 2 (montag nach Andree)

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04.04.2025, 8:17 AM CEST

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1504 Dezember 2 (montag nach Andree)

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