Abschnitt
Hamburg. 16. Rückversicherung. - bedeutung der Policenklausel: " im Schadensfalle bedarf es zur Einklassirung der Rückentschädigung nur der Quittung über den geleisteten Ersatz." - Ist das dem Versicherer im § 134 der Versicherungsbedingungen gegebene Recht, den Verkauf der Güter im Rothhafen zu verlangen, falls die Weiterbeförderung der Güter unverhältnißmäßige Kosten verursacht, auf alle Fälle der Art. 832 des H.G.B. auszudehnen? - Voraussetzungen eines Abandons.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Hamburgische Handelsgerichts-Zeitung ; 12.1879
- Published
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1879
- Last update
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09.04.2025, 1:24 PM CEST
Data provider
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Abschnitt
Time of origin
- 1879