Bestand

Kreisverband Heidelberg (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Enthält v.a. Straßen- und Wegebau, Wohlfahrtspflege und Fürsorge, Kreisversammlungen, Kreisausschüsse, Verwaltung

Entstehung und Verfassung der badischen Kreisverbände: Mit Beginn der liberal geprägten Neuen Ära der badischen Innenpolitik um 1860 griff man die Idee einer Mitwirkung der "Untertanen" an der regionalen Verwaltung wieder auf, wie sie schon das während der Revolutionszeit verabschiedete "Gesetz, die Einrichtung und den Geschäftskreis der Verwaltungsbehörden betreffend" vom 10. April 1849 vorgesehen hatte. Bereits dort waren Kreisverwaltungen, bestehend aus Kreisamt, Kreisversammlung und Kreisausschuß als Grundstruktur einer neu organisierten und demokratisierten Innenverwaltung vorgesehen. Allerdings sollte das Gesetz nie in Funktion treten - die der Niederschlagung der Revolution folgende Phase der politischen Reaktion ließ in den 1850er Jahren keinen Raum für eine Beteiligung der Bürger an der Verwaltung öffentlicher Aufgaben. So schuf erst das "Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend" vom 5. Oktober 1863 erstmals über die Grenzen einzelner Gemeinden hinausgehende kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, die elf Kreisverbände, die in ihrer Dualität mit den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden, den Bezirksämtern, über 75 Jahre prägend für die innere Organisation des Großherzogtums bzw. des Freistaates Baden sein sollten. Das Gesetz legte fest: "Zur Pflege gemeinsamer öffentlicher Interessen und Angelegenheiten werden Kreisverbände errichtet. [...] Die Kreise bilden körperschaftliche Verbände. Sie besorgen ihre Angelegenheiten selbständig, vorbehaltlich der gesetzlichen Aufsichtsrechte des Staats; sie können Vermögen erwerben und besitzen, und zur Bestreitung ihrer gesetzlichen Ausgaben Beiträge auf die Kreisgemeinden und Gemarkungen umlegen. Gegenstände ihrer Beschlußfassung sind alle Einrichtungen und Anstalten, welche die Entwicklung, Pflege und Förderung der Interessen des ganzen Kreises betreffen." Die genannten "Anstalten" konnten sich nach den Erfordernissen der einzelnen Kreise auf Straßenbau und -unterhaltung, auf Schulen, Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen erstrecken. Zur Finanzierung der Errichtung solcher Einrichtungen konnten die Kreise neben den oben erwähnten Gemeindeumlagen in eigenem Namen Kredite aufnehmen. Verfassungsmäßige Organe eines Kreisverbands waren Kreisversammlung, Kreisausschuß und Kreishauptmann. Die Kreisversammlung, die in der Regel nur einmal jährlich zur Genehmigung des Haushaltsvoranschlags bzw. zur Verabschiedung von Satzungen der Kreisanstalten zusammentrat, wurde in einem recht komplexen Verfahren gewählt, das den größeren Städten sowie den grundbesitzenden Standesherren und Adeligen relativ großen Einfluß sicherte. Sie setzte sich zusammen aus von Wahlmännern - also indirekt gewählten Mitgliedern, aus den in den Amtsbezirken des jeweiligen Kreises gewählten Abgeordneten der Gemeinden, aus den von Gemeinderat und Bürgerausschuß bestimmten Vertretern der Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 7000 Seelen und schließlich aus den größern Grundbesitzern im Kreis. Die Wahlperiode war auf sechs Jahre ausgelegt, wobei alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder durch Los ausschied und neu gewählt wurde. Die Zahl der Kreisabgeordneten schwankte zwischen 54 im Kreis Freiburg und 18 im Kreis Villingen. Die Kreisversammlung Heidelberg zählte zunächst 26 Mitglieder, wovon 14 durch die Kreiswahlmänner und sieben aus den Gemeinden der Amtsbezirke Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch zu wählen waren. Einen Vertreter entsandte die Kreishauptstadt Heidelberg und auf die Virilstimmen der größern Grundbesitzer entfielen vier Mandate. Für den Vollzug der Beschlüsse der Kreisversammlung, für die Verwaltung des Kreisvermögens und der Kreisanstalten bestand, soweit nicht Sonder-Ausschüsse aufgestellt wurden, ein Kreisausschuß von 5 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern. Der Kreisausschuß wurde auf drei Jahre gewählt und stellte das Exekutivorgan des Kreisverbands dar. Er tagte normalerweise etwa einmal monatlich. Der Kreisausschuß bestimmte eines seiner Mitglieder zum Kreisausschußvorsitzenden, der die laufenden Geschäfte zu führen und den Kreis nach außen zu vertreten hatte. Das regelmäßige Organ der Staatsregierung in Bezug auf die der Selbstverwaltung der Kreise überlassenen Angelegenheiten war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in welchem die Verwaltung des Kreises (der mehrere staatliche Amtsbezirke umfaßte) ihren Sitz hatte. In dieser Funktion als Kreishauptmann nahmen die entsprechenden Amtsvorstände als Mittler zwischen der Aufsichtsbehörde des Innenministeriums bzw. den als Landeskommissären bezeichneten Ministerialbevollmächtigten in Mannheim, Karlsruhe, Freiburg bzw. Konstanz an den Sitzungen der Kreisausschüsse teil, beriefen und eröffneten die jährlichen Kreisversammlungen, hatten dort allerdings kein Stimmrecht. In den dargestellten Strukturen konstituierten sich nun die Kreisverbände. Nachdem im Sommer 1864 die Einteilung der Kreise bzw. die Zuordnung der Amtsbezirke erfolgt war, wurde das Gesetz vom 5. Oktober 1863 durch Verordnung vom 12. Juli 1864 in Kraft gesetzt. Doch erst im April 1865 erließ das badische Innenministerium eine Wahlordnung für die Kreisversammlungen. Im Herbst 1865 traten so erstmals die neugewählten Kreisversammlungen zusammen. Das Verwaltungsgesetz hatte zwar den organisatorischen Rahmen der Kreisverbände genauestens geregelt, blieb jedoch in der Definition ihrer Aufgaben - der gemeinsamen Interessen - recht vage. § 41 des Gesetzes erwähnt zwar eine breite Palette von Betätigungsmöglichkeiten, ein obligatorischer "Aufgabenkanon" für die Kreisverbände fehlte jedoch. So kristallisierten sich die spezifischen Aufgabenfelder der Kreisverbände erst im Laufe der ersten Jahrzehnte ihrer Existenz heraus. Obwohl die Kreise als reine Selbstverwaltungskörperschaften geschaffen worden waren, wies ihnen der Staat alsbald verschiedene Aufgaben qua Gesetz zu, so ab 1870 bzw. 1884 im Straßenwesen und ab 1871/73 im Bereich des Landarmenwesens. Ab 1891 gewährte er Zuschüsse, sogenannte Dotationen, insbesondere zur Bestreitung des Aufwandes für die Landarmenpflege und die Kreisstraßen. Nachdem während des Ersten Weltkriegs die anstehenden Kreiswahlen aufgeschoben worden waren, brachte die Weimarer Republik tiefgreifende Veränderungen in der Verfassung der Kreisverbände. 1919 wurden die seitherigen "ständischen" Elemente in der Zusammensetzung der Kreisversammlung - Berufung der größeren Grundbesitzer und Vertreter der großen Städte - ebenso wie die Bestimmung von Abgeordneten durch die Gremien der kreisangehörigen Gemeinden und das indirekte Wahlverfahren beseitigt. Nun erfolgten die Wahlen zur Kreisversammlung durch unmittelbare und geheime Stimmgebung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gleichzeitig mit den Gemeindewahlen. Die Wahlperiode dauerte vier Jahre, wahlberechtigt waren nun generell Männer und Frauen. Erweckten die Kreisversammlungen zu Zeiten des Großherzogtums - nicht zuletzt aufgrund des geschilderten Wahlmodus - oftmals den Eindruck von Notabelnversammlungen, gerieten sie nach 1918 verstärkt unter parteipolitischen Einfluß, indem sich nun Fraktionen der einzelnen Parteien in der Versammlung herausbildeten. Mit der Badischen Kreisordnung vom 19. Juni 1923 und der Kreiswahlordnung vom 17. September 1926 wurde die Verfassung der Kreisverbände vollständig auf eine neue demokratische Grundlage gestellt. Die Kreisordnung schaffte das Institut des Kreishauptmanns ab, die staatliche Aufsicht oblag jetzt direkt den Landeskommissären. Der bisherige Kreisausschuß erhielt die Bezeichnung Kreisrat, der bisherige Kreisausschußvorsitzende wurde zum Kreisvorsitzenden. Die Kreiswahlordnung von 1926 regelte schließlich "1. die unmittelbaren Kreiswahlen, das sind die Wahlen der Kreisabgeordneten durch die wahlberechtigten Kreisangehörigen, 2. die mittelbaren Kreiswahlen, das sind die Wahlen a. der Mitglieder des Kreisrats und b. des Kreisvorsitzenden und seines Stellvertreters durch die Kreisabgeordneten, c. der Mitglieder der Ausschüsse durch die Kreisversammlung, 3. die Volksabstimmung über die Auflösung der Kreisversammlung." Nach der Machtergreifung machten sich die Nationalsozialisten sofort daran, auch auf Kreisebene alle demokratischen Strukturen zu beseitigen. Nachdem noch Ende 1933 die staatlichen Dotationen für die Kreise gestrichen worden waren, setzte sich die Demontage ihrer Institutionen über die "vorläufige" Aufhebung der Kreisversammlungen im Jahr 1935 und die Aufhebung der Kreisräte im folgenden Jahr fort. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 bildete mit der Reduzierung der Zahl der Amtsbezirke auf 27 und der weitgehenden bezirksamtlichen Verselbständigung der größeren Städte (Stadtkreise) den nächsten Schritt zur Aufhebung der Kreisverbände. Da die angestrebte Reichsreform jedoch nicht in Gang kam, setzte man in Baden mit der 1939 erlassenen Landkreisordnung - mit dem angesichts der realen Machtverhältnisse reichlich euphemistischen Titel "Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden" - schließlich auf eine regionale Lösung. Ziel war weniger eine Stärkung der Selbstverwaltung, als vielmehr die formale Angleichung der badischen Verwaltungsstrukturen an diejenige der übrigen deutschen Länder, um so die Durchführung von Reichsgesetzen und -verordnungen zu erleichtern und der NSDAP größeren Einfluß auf den Verwaltungsapparat zu verschaffen. Im Juni 1939 trat die Landkreisordnung in Kraft, deren § 1 besagte: "Die Landkreise als untere staatliche Verwaltungsbezirke werden unter Ausscheidung der Stadtkreise zugleich Selbstverwaltungskörperschaften nach Maßgabe dieses Gesetzes." Schon ab April - mit Beginn des neuen Rechnungsjahres - sollten die Kreisverwaltungen ihre Tätigkeit einstellen bzw. in die neu zu schaffenden Landkreisselbstverwaltungen übergeleitet werden. Die Landkreise am Sitz der bisherigen Kreise wurden als Abwicklungskreise Rechtsnachfolger der Kreisverbände, deren Anstalten (Schulen, Kranken- und Pflegeheime usw.) ebenso wie ihre Vermögen - und natürlich ihre Schulden und Verpflichtungen - auf die 27 neuen Landkreise aufgeteilt wurden.

Der Kreisverband Heidelberg 1865-1939, seine Struktur und seine Aufgaben: Die "Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend" vom 12. Juli 1864 konstituierte den Kreisverband Heidelberg aus den Gemeinden der vier Amtsbezirke Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch, die ihrerseits durch die Verwaltungsreform der Jahre 1863/64 Änderungen in ihrem Zuschnitt erfahren hatten. Nach den Erhebungen der Volkszählung vom Dezember 1864 umfaßte der Kreis 128.900 Einwohner in 101 Gemeinden, 4 abgesonderten Gemarkungen mit eigener Polizeiverwaltung sowie 9 abgesonderten Gemarkungen ohne dieselbe. Unter den elf badischen Kreisen war der Kreis Heidelberg mit ca. 964 qm bzgl. der Fläche der drittkleinste, bzgl. der Bevölkerungsanzahl lag er auf Rang 5, mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 133 Einwohnern pro qm auf Rang 3. Er umfaßte den unmittelbaren Einzugsbereich Heidelbergs in Rheinebene und Neckartal, den Bereich der südlichen Bergstraße in Richtung Wiesloch sowie Teile des Odenwalds und einen großen Anteil des Kraichgaus zwischen dem Neckartal und der badisch-württembergischen Grenze im Südosten. Im Nordwesten grenzte er an den Kreis Mannheim, im Nordosten an den Kreis Mosbach und im Südwesten an den Kreis Karlsruhe, in Odenwald und Neckartal an das damalige Großherzogtum Hessen(-Darmstadt). Die Landwirtschaft bildete mit weitem Abstand den vorrangigen Wirtschaftszweig im Kreisgebiet, lediglich in der Stadt Heidelberg zeigten sich Ansätze der Industriali-sierung. Als weitaus größte Stadt des neuen Kreises war Heidelberg natürlicherweise zur Kreishauptstadt bestimmt worden, was eine gewisse Erhöhung seiner zentralörtlichen Bedeutung mit sich brachte, war es bisher doch nur Amtsstadt gewesen. Um 1865 lebten immerhin knapp 14 Prozent der Kreisbevölkerung in der Kreishauptstadt Heidelberg, im Jahr 1912 bereits 29,4 Prozent. Die Ansatzpunkte der Industrialisierung lagen in erster Linie in und um Heidelberg, in geringerem Maß auch in den Amtsstädten Sinsheim und Wiesloch sowie in einigen Gemeinden der Rheinebene und des vorderen Odenwalds. Weite Teile der Amtsbezirke Eppingen, Sinsheim und Wiesloch waren noch stark von der traditionellen Agrarwirtschaft geprägt. Durch die "Verordnung über die Vereinfachung der inneren Verwaltung" vom 18. Januar 1924 ergab sich in Folge der Auflösung der Bezirksämter Eberbach und Eppingen für den bis dahin in seinem Gebietsstand weitgehend unveränderten Kreis Heidelberg ein neuer Zuschnitt. Mit Wirkung vom 1. April 1924 wurden vom aufgelösten Bezirksamt Eberbach die bisherige Amtsstadt sowie die Gemeinden Brombach, Haag, Moosbrunn, Pleutersbach, Rockenau und Schönbrunn dem Amtsbezirk Heidelberg zugeschlagen und wechselten damit auch in ihrer Kreiszugehörigkeit von Mosbach nach Heidelberg. Andererseits wurden die Gemeinden Eichelberg, Elsenz, Landshausen, Sulzfeld und Tiefenbach vom aufgelösten Amtsbezirks Eppingen den Bezirken Bretten bzw. Bruchsal und somit dem Kreisverband Karlsruhe angegliedert. Der Kreisverband Heidelberg umfaßte nun nur noch die Amtsbezirke Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch. In diesem veränderten Gebietsstand betrug die Bevölkerung des Kreises im Jahr 1925 208.453 Einwohner bzw. die Bevölkerungsdichte 207 Einwohner pro qm. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 wies die 1924 an die Bezirksämter Bretten und Bruchsal abgegebenen Gemeinden sowie die Orte Kürnbach, Mühlbach und Zaisenhausen (wieder) dem vergrößerten Amtsbezirk Sinsheim und somit dem Kreisverband Heidelberg zu. Die Aufhebung des Bezirksamts Wiesloch und die Eingliederung seiner Gemeinden in den Amtsbezirk Heidelberg im Jahr 1938 leiteten schließlich schon über zur neuen Landkreisordnung von 1939. Unter Ausgliederung der bisherigen Kreishauptstadt und unter Zusammenfassung der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde mit der kreiskommunalen Selbstverwaltung entstanden aus den Amtsbezirken Heidelberg und Sinsheim die gleichnamigen Landkreise. Das Organisationsgesetz von 1863 definierte für die badischen Kreisverbände keine verbindlichen Aufgabenfelder, sondern umriß nur den Rahmen, innerhalb dessen die Kreise tätig werden konnten. So entwickelte sich erst allmählich eine Art "Aufgabenkanon", der aufgrund gesetzlicher Regelungen und bedingt durch die jeweiligen Zeitverhältnisse immer wieder auch Änderungen unterworfen war. Festgelegt waren lediglich die von Staatsseite zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben. Bei den freiwilligen Leistungen machten sich die Kreisverwaltungen oftmals wechselseitig die Erfahrungen anderer Kreisverbände zunutze, welche z.B. bestimmte Einrichtungen als erste geschaffen und somit eine Art Vorreiterrolle übernommen hatten. Die vom Kreisverband Heidelberg wahrgenommenen Aufgaben entsprachen im großen und ganzen diesem "Aufgabenkanon". Folgt man dem letztgültigen Aktenplan der Kreisverwaltung, so bildeten dabei die Unterhaltung der Kreisstraßen und Kreiswege sowie die Wohlfahrtspflege zwei Schwerpunkte. Angesichts der Wirtschaftsstruktur des Kreisgebietes war ebenso die Förderung der Landwirtschaft von großer Bedeutung.

Kreisversammlung, Kreisausschuß und Kreisverwaltung: Kreisversammlung und Kreisausschuß waren und blieben bis zum Ende der Monarchie Domänen der Honoratioren der Landstädte und Gemeinden und vor allem des Heidelberger Großbürgertums. Die adligen Grundbesitzer, durch das Wahlverfahren entsprechend bevorzugt, hatten dagegen keinen besonderen Einfluß in der Kreisversammlung. Lediglich einzelne unter ihnen engagierten sich im Kreisausschuß oder in einem der Sonderausschüsse. Die Schlüsselpositionen im Kreisverband jedoch besetzten Angehörige des liberalen Großbürgertums der Kreishauptstadt, deren politische Betätigung und deren Einfluß sich über die kommunale Ebene hinaus auf Landtag und/oder Reichstag erstreckte. Die Kreisverwaltung setzte sich anfangs nur aus den fünf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Kreisausschusses zusammen, deren Zahl parallel zu den wachsenden Aufgaben 1871 und 1891 jeweils um zwei erhöht wurde. Dazu wurden - für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschußmitglieds - jeweils zwei Ersatzmänner gewählt. Neben den Kreisausschuß traten im Lauf der Zeit verschiedene Sonderausschüsse, entweder in der Funktion eines Aufsichtsrats für eine der Kreisanstalten oder zur Förderung bestimmter Aufgabenbereiche. In den Sonderausschüssen saßen nicht allein Kreisabgeordnete, sondern auch nach ihrer beruflichen Kompetenz ausgewählte Fachleute sowie Kommunalpolitiker aus Orten, an welchen entsprechende Kreiseinrichtungen angesiedelt waren. Eine Hauptverwaltung im klassischen Sinne - mit hauptamtlichem Personal und eigenen Räumlichkeiten - etablierte sich beim Kreisverband Heidelberg erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. In den ersten beiden Jahrzehnten behalf sich der Kreisausschuß zunächst mit der fallweisen Heranziehung geeigneten Personals meist staatlicher Behörden der Kreishauptstadt. Im Jahr 1875 bestand das - nebenamtlich tätige - Personal der Kreisverwaltung aus einem Rechner, einem Sekretär und einem Diener. Ein ständiger Sekretär fand jedoch erst 1888 Anstellung, und endlich 1894 entschlossen sich Kreisausschuß und Kreisversammlung, in einem städtischen Gebäude in Heidelberg Räume anzumieten, um dort für Kreissekretär und Kreisrechner Dienstwohnungen und Büros zu schaffen. Eine gewisse Professionalisierung der Kreisverwaltung Heidelberg setzte erst unmittelbar vor und während des Ersten Weltkriegs mit der Anstellung jüngerer Kräfte ein, die sozusagen in ihre Rolle als Kreisverwaltungsbeamte hineinwuchsen. Dennoch blieb bis zum Ende des Kreisverbands der Personalstock der Hauptverwaltung erstaunlich bescheiden. Um 1930 bestand sie aus Kreiskassier, erstem und zweitem Sekretär sowie einer angestellten Bürogehilfin. Der Personalstand der gesamten Kreisverwaltung belief sich damals auf fünf Beamte, 35 Angestellte und ca. 95 als Arbeiter klassifizierte Kreisstraßen- und -wegwärter. Im Jahr 1926 hatte der Kreis Heidelberg ein eigenes Verwaltungsgebäude erworben, in welchem noch bis in die Nachkriegszeit der als Landkreisselbstverwaltung bezeichnete kommunale Teil des Landratsamts Heidelberg residierte. Als die Kreisversammlung Heidelberg am 17. April 1915 zu ihrer 50. Tagung zusammentrat, war der Erste Weltkrieg bereits voll im Gang. Daß sich die Verantwortlichen an der Spitze des Kreisverbands darüber im klaren waren, in absehbarer Zeit nicht wieder zu den geordneten Verhältnissen der Vorkriegszeit zurückkehren zu können, verdeutlicht das nun häufige Auftauchen der Begriffe Übergangszeit oder Übergangswirtschaft in Vorlagen und Protokollen. Die Abdankung der Monarchen und die Ausrufung der Republik zog auch für den Heidelberger Kreisverband vielfältige Veränderungen nach sich. In erster Linie führte die Demokratisierung des Wahlrechts zu einer verstärkten Politisierung der Kreisversammlung, in die nun Parteien - und damit Gesellschaftsschichten - einzogen, denen das bisherige Wahlsystem den Zugang verwehrt hatte. Die bisher tonangebende Gruppe der Nationalliberalen stellte zwar weiterhin den Vorsitzenden, war aber in eine Reihe liberaler und bürgerlicher Parteien aufgespalten. Als stärkste Fraktion erwies sich das Zentrum mit zwölf Abgeordneten, darunter der einzigen in die Versammlung gewählten Frau. Zweitstärkste Gruppe war die Sozialdemokratie mit zehn Abgeordneten, gefolgt von der DDP mit sechs, der DNVP mit vier, der Vereinigung der Landwirte mit drei und dem Badischen Bauernbund mit einem Abgeordneten. Aufgrund dieses Wahlergebnisses wurden auch der Kreisausschuß und die Sonderausschüsse umgebildet. Dennoch widerspiegelte der neue Kreisausschuß nicht unbedingt die Mehrheitsverhältnisse der Kreisversammlung - das Zentrum entsandte nur drei, die Sozialdemokraten zwei Vertreter. Interessanterweise konnten hier die Bürgerlich-Liberalen ihre frühere Vormachtstellung noch behaupten. So stellte z.B. die DNVP mit drei Mitgliedern im Kreisausschuß ebenso viele Vertreter wie das Zentrum, obwohl die Zahl ihrer Mandate in der Kreisversammlung nur ein Viertel derjenigen des Zentrums ausmachte. Die Inflationskrise brachte den Kreis an den Rand seiner Handlungsfähigkeit. Hinzu kam noch ein immenser Nachholbedarf - v.a. im Bereich der im Krieg vernachlässigten Straßenunterhaltung, deren Kosten durch den steigenden Kraftverkehr zusätzlich in die Höhe schnellten. Erstmals in seiner Geschichte war der Kreisverband Heidelberg im Haushaltsjahr 1921/22 gezwungen, einen Teil der laufenden Ausgaben vermittels Darlehensaufnahme zu finanzieren. Die weitere Entwicklung der Zusammensetzung von Kreisversammlung und Kreisrat während der Weimarer Republik war geprägt vom Versuch der bürgerlich-national-liberalen Gruppierungen, durch gemeinsame Wahlvorschlagslisten ihre Zersplitterung zu überwinden, was ihnen im Endeffekt allerdings nicht gelingen sollte. Hierbei entwickelten sich zunächst die beiden "Strömungen" mit den Parteien DDP - später Staatspartei - und D(L)VP mit eher städtisch-liberaler Klientel auf der einen Seite und einer Bürgerlichen Gruppe aus DNVP, Landbund, Bauernpartei und Bürgerlicher Vereinigung auf der anderen Seite, die ihre Wählerschaft vor allem im evangelisch-ländlichen Milieu der Amtsbezirke Eppingen und Sinsheim sowie im national-konservativ eingestellten städtischen Bürgertum fand. Doch beide Richtungen verloren mit jeder Wahl Mandate. Bei den letzten demokratischen Kreisabgeordnetenwahlen im November 1930 büßten die bürgerlichen und bäuerlichen Gruppierungen einen Großteil ihrer Sitze in der Kreisversammlung zugunsten der erstmals angetretenen NSDAP ein. In ähnlicher Weise verringerte sich auch von Wahl zu Wahl, teils zugunsten der KPD, die Zahl der Kreisabgeordneten der SPD - 1919 zehn, 1930 nur noch fünf Sitze. Dagegen konnte das fest im katholischen Milieu verankerte Zentrum mit elf Abgeordneten bis zuletzt seine Stellung als stärkste Partei innerhalb der Kreisversammlung behaupten. Die Nationalsozialisten errangen in den Wahlen vom 16. November 1930 schlagartig zehn Sitze, wodurch sie zweitstärkste Fraktion wurden. Mit der Machtübernahme der NSDAP im Frühjahr 1933 wurde auch die Kreisversammlung gemäß den Ergebnissen der stattgehabten Reichstagswahlen "umgebildet". Die NSDAP erhielt dabei, bei gleichzeitiger Verringerung der Gesamtzahl der Kreisabgeordneten von 32 auf 23 mit 14 Mandaten die absolute Mehrheit. Um dem Ganzen einen legalen Anstrich zu geben, waren - noch - das Zentrum mit sechs, die SPD mit zwei und die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot, ein Zusammenschluß von DVP und Evangelischem Volksdienst, mit einem Sitz in der Kreisversammlung vertreten. Der Kreisrat bestand nach der Umbildung aus sieben Nationalsozialisten, drei Zentrumsmitgliedern und je einem Sozialdemokraten und Deutschnationalen. Am 1. Juli 1933 wurde ein Nationalsozialist zum Kreisvorsitzenden gewählt. Nachdem sich die NSDAP im Kreis Heidelberg die Alleinherrschaft gesichert hatte, mutierte der in Abwicklung befindliche Kreisverband in den letzten fünf Jahren seiner Existenz mehr und mehr zum Befehlsempfänger übergeordneter Behörden des Landes und des Reichs.

Überlieferungsgeschichte und inhaltliche Charakterisierung: Das vorliegende Findmittel entstand im Rahmen eines Projekts des Generallandesarchivs Karlsruhe und des Kreisarchivs Rhein-Neckar-Kreis in Ladenburg in den Jahren 1995-1999 mit dem Ziel, das in beiden Archiven verwahrte Schriftgut des von 1865 bis 1939 existierenden Kreisverbands Heidelberg durch ein gemeinsames Repertorium zu erschließen, das die Archivalien an beiden Orten virtuell zusammenfasst. Bedingt durch eine weitgehende personelle und organisatorische Kontinuität sowie durch das nahtlose Durchlaufen verschiedener kommunaler Aufgabenbereiche vom alten Kreisverband zur neuen Landkreisselbstverwaltung wurden nicht wenige vor 1939 angelegte Aktenfaszikel von letzterer bis in die 1960er Jahre weitergeführt und gerieten somit in die Provenienz Landratsamt Heidelberg. Als generelles Problem für die Verzeichnungsarbeiten erwies sich auch die Tatsache, daß der Übergang vom Kreisverband zur Landkreisselbstverwaltung im Jahr 1939 bei späteren Aktenausscheidungen anscheinend in Vergessenheit geraten war, so daß Archivalien des vormaligen Kreisverbands entgegen ihrer Provenienz den Beständen 356 (Bezirksamt/Landratsamt Heidelberg) im Generallandesarchiv oder 10 (Landratsamt Heidelberg) im Kreisarchiv des Rhein-Neckar-Kreises zugeordnet wurden. Von zentraler Bedeutung sind die Unterlagen zur Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Kreisversammlungen mit den zugehörigen Serien der gedruckten Vorlagen, Protokolle und Rechenschaftsberichte, die durchgängig von der Aufnahme der Verwaltungstätigkeit um 1865 bis zum Ende des Kreises im Dritten Reich vorhanden sind. Ebenso wichtig sind die Protokolle der Sitzungen des Kreisausschusses bzw. Kreisrates, die mit der Sitzung vom 7. November 1865 einsetzen und nach dem 27. Januar 1933 abbrechen. Daneben sind in der Hauptsache Sachakten der verschiedenen Verwaltungsbereiche des Kreisverbandes überliefert, insbesondere der beiden wichtigsten Sachgebiete Straßenwesen und Wohlfahrtspflege, deren hervorragende Bedeutung unter den Aufgaben des Kreisverbands in einer entsprechenden Konfiguration des Aktenplans Ausdruck findet. Allerdings sind die Sachakten nicht in ihrer Gesamtheit überliefert, da wohl noch während des Bestehens des Kreisverbands in einer ganzen Anzahl von Faszikeln eine selektive Kassation von weniger wichtig erscheinenden älteren Schriftstücken vorgenommen wurde. In ähnlicher Weise verfuhr man bei den Landkreisselbstverwaltungen Heidelberg und Sinsheim mit den vom Kreisverband übernommen Akten, wo sich zum Teil nur die wichtigsten Generalia und Normalia der Zeit vor 1939 erhalten haben. Während die Überlieferung z.B. bei den Akten zum Straßenwesen bis in die 1860er Jahre zurückreicht, beginnt sie in anderen Bereichen erst in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, so daß auch von einer vollständigen Kassation eines Teils der älteren Unterlagen auszugehen ist. Der Verbleib der in einer Notiz von 1932 erwähnten Rechnungsbeilagen des Kreisverbands war ebensowenig zu klären wie derjenige der personenbezogenen Einzelfallakten des Kreisausschusses als Landarmenverband, deren Existenz nur noch anhand eines in Zweitverwendung erhaltenen entsprechenden Aktendeckels nachzuweisen ist. Mit den Beständen 321 im Generallandesarchiv (775 Archivalieneinheiten, 9,40 lfd. m) und 1 im Kreisarchiv des Rhein-Neckarkreises (66 Einheiten, 1,2 lfd. m) bietet das erhaltene Schriftgut des Kreises Heidelberg wohl die dichteste Überlieferung zur Geschichte der elf badischen Kreise zwischen 1864 und 1939. Es ermöglicht exemplarische Erkenntnisse zu Aufgabenspektrum und Funktionen dieser kommunalen Verwaltungen, insonderheit vor dem Hintergrund der doch recht spärlichen Gesamtüberlieferung der badischen Kreisverbände. Der Wert der Überlieferung des Kreisverbands Heidelberg liegt auf den ersten Blick natürlich auf regionaler Ebene. So bietet sie die Möglichkeit, Aufschluß über die kommunalen Wurzeln des Rhein-Neckar-Kreises, dessen "Vorvorgänger" der Kreisverband Heidelberg sozusagen war, zu erlangen. Ebenso können anhand der Unterlagen die bis weit ins 19. Jahrhundert zurückreichenden Traditionen verschiedener Aufgabenfelder (z.B. Kreisstraßenwesen, Sozialfürsorge) oder Einrichtungen (z.B. Kreispflegeanstalt Sinsheim) des Rhein-Neckar-Kreises nachvollzogen werden. Die im Findbuch aufgelisteten Archivalien enthalten darüber hinaus sehr zahlreiche, wenn auch disperse Informationen zur Geschichte einzelner Orte im Wirkungsbereich des ehemaligen Kreisverbands, besonders der vormaligen Kreishauptstadt Heidelberg. Die Bestände können schließlich auch unter speziellen Gesichtspunkten landes-, verwaltungs-, verkehrs-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Fragestellungen von Interesse sein, so z.B. die relativ geschlossene Überlieferung beim Sachgebiet Straßenwesen oder die Archivalien zu den verschiedenen Aspekten der Wohlfahrtspflege sowie zur Landwirtschaftsförderung.

Ordnung und Verzeichnung, Konversion: Im Generallandesarchiv Karlsruhe enthielt der Aktenzugang 1976-45 den Kern der Überlieferung des Kreisverbands Heidelberg. Der weitaus größte Teil - etwa 3/4 dieser Ablieferung - bestand aus Archivalien des Kreisverbands Heidelberg, welche über das Landratsamt Heidelberg, durch das sie 1939 anläßlich der Auflösung der kommunalen Kreisverbände und der Schaffung der Landkreise übernommen wurden, zum Rhein-Neckar-Kreis gekommen waren. Jedoch scheint man sich bei der Aktenausscheidung im Jahr 1976 der früheren Dualität von kommunaler Kreis- und staatlicher Bezirksverwaltung in Baden nicht mehr bewußt gewesen zu sein, wurden die Archivalien des Kreisverbands doch mit solchen des Landratsamts bzw. der Landkreisselbstverwaltung Heidelberg vermischt und im Generallandesarchiv entsprechend Bestand 356 (Bezirksamt/Landratsamt Heidelberg) anstatt Bestand 321 (Kreisverband Heidelberg) zugeordnet. Neben den Unterlagen des Kreisverbands bildeten Akten des Landratsamts bzw. der Landkreisselbstverwaltung Heidelberg die zweitgrößte Gruppe des Zugangs, die ihrerseits in vier Kategorien zerfiel: einerseits in Archivalien, welche in Fortführung von Aufgaben des aufgelösten Kreises nach 1939 bei der Landkreisselbstverwaltung Heidelberg entstanden waren, andererseits Akten zur Fremdenverkehrsförderung sowie eine große Anzahl - meist Einzelfallakten - zu Gewerbeförderung und Industrieansiedlung des Landkreises Heidelberg aus den 1950er und 1960er Jahren, die in keinerlei sachlichem Zusammenhang zum Kreisverband vor 1939 standen. Daneben enthielt die Ablieferung noch Wochenberichte der Stadtverwaltung Heidelberg an die amerikanische Militärregierung aus dem Jahr 1946. Der neu formierte Bestand 321 des Generallandesarchivs Karlsruhe umfasst nun 775 Archivalieneinheiten. Weiteres Schriftgut des Kreisverbands Heidelberg, das der Ablieferung an das Generallandesarchiv im Jahr 1976 aus unterschiedlichen Gründen entgangen war, gelangte in das Archiv des Rhein-Neckar-Kreises. Dort bildet es heute den Bestand 1 Kreisverband Heidelberg mit 66 Archivalieneinheiten. Davon stammen 18 Archivalieneinheiten aus zwei kleineren Ablieferungen des Landratsamts an das Kreisarchiv, 17 Aktenhefte wurdem dem Bestand 10/I (Landratsamt Heidelberg) entnommen, weitere 18 Archivalieneinheiten wurden bei der Verzeichnung des Zugangs 12/Zug. 1993/2, der Schriftgut des ehemaligen Landratsamts Sinsheim enthielt, der Provenienz Kreisverband Heidelberg zugewiesen. Vier Faszikel entstammen dem Bestand 18 (Kreispflegeheim Sinsheim), die jedoch nicht bei der dortigen Direktion entstanden sind, sondern ebenfalls Akten des vormaligen Kreisverbands Heidelberg darstellen. Bei den restlichen Archivalieneinheiten des Bestandes 1 handelt es sich um Drucksachen des Kreises, die z.T. aus der Sammlung des Kreisarchivs, z.T. von aus dem Bestand 356 Zugang 1976-45 des Generallandesarchivs herausgelösten Dubletten stammen, wobei gleichartige Drucksachen (z.B. Vorlagen des Kreisausschusses oder Protokolle der Kreisversammlung) jeweils zu einer Einheit zusammengefaßt wurden. Unterlagen des Kreisverbands Heidelberg finden sich darüber hinaus in einigen anderen Beständen des Kreisarchivs des Rhein-Neckar-Kreises. Der Aktenplan des Kreisverbands konnte anhand der auf den Aktendeckeln vermerkten Aktenzeichen und -titel nur in Teilen rekonstruiert werden, da keinerlei Aufzeichnungen über seine Einrichtung und Anwendung vorhanden sind. Außerdem scheint der Aktenplan im Verlauf der Existenz des Kreisverbands, zumindest in Teilbereichen, mehrmals umgestaltet worden zu sein. Diejenigen Akten, welche von den Nachfolgeverwaltungen, d.h. den Landkreisselbstverwaltungen Heidelberg und Sinsheim, nach 1939 weitergeführt wurden, tragen darüber hinaus Aktenzeichen der dort gültigen Registraturordnungen, teilweise wurden sie auch mit neuen Aktendeckeln der Landkreisselbstverwaltung versehen. Die Gliederung des vorliegenden Findmittels folgt diesem rekonstruierten Aktenplan. Ladenburg, im März 2000 Joachim Stephan (Im Zuge der Konversion des Findmittels im Jahr 2017 verkürzte und redaktionell angepasste Fassung des Vorworts von Joachim Stephan) ____ ____ Konversion Im Jahr 2017 wurde das durch Joachim Stephan mit großer Detailkenntnis erarbeitete Findmittel konvertiert, um es in das Online-Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg einstellen zu können. Die Konversion konzentrierte sich auf die Erschließungsdaten zu Bestand 321 des Generallandesarchivs Karlsruhe und zu Bestand 1 des Kreisarchivs des Rhein-Neckar-Kreises (jeweils vollständig) sowie auf alle vorhanden gewesenen Verweisdatensätze auf weitere Sachakten der (Vor-)Provenienz Kreisverband Heidelberg in anderen Beständen des Kreisarchivs (v.a. Bestand 10). Grund für letzteres war die enge Verzahnung dieser Überlieferung. Nicht konvertiert wurden dagegen die vielen Verweisdatensätze auf Personalakten ehemaliger Bediensteter des Kreisverbands in Bestand 13 des Kreisarchivs, deren Laufzeiten bis in die 1980er Jahre reichen und bei denen man nur eingeschränkt von einer engen Verzahnung mit der restlichen Überlieferung sprechen kann. Begründet war das auch in dem damit verbundenden Aufwand und in der Absicht, die Zahl der Verweisdatensätze zu reduzieren und so Irritationen bei der Benutzung zu vermeiden. Die Verweisdatensätze auf das Kreisarchiv sind mit dem vorangestellten Signatur-Kürzel "KARNK" versehen und in geschweifte Klammern gesetzt und sind dadurch von den Signaturen des Generallandesarchivs unterschieden. Inhaltliche Eingriffe wurden bei der Konversion nicht vorgenommen bis auf die Auflösung vieler Abkürzungen. Außerdem musste das Vorwort von Joachim Stephan aus technischen Gründen verkürzt, und, so weit es aufgrund der Kürzungen nötig war, redaktionell adaptiert werden. Auf die Übernahme des Index des Papierfindmittels wurde im elektronischen Findmittel verzichtet. Karlsruhe, im August 2017 Dr. Martin Stingl

Literaturverzeichnis (Stand: 2000): 1. Gedruckte Quellen und zeitgenössische Literatur - Willy Andreas: Geschichte der bad. Verwaltungsorganisation und Verfassung in den Jahren 1802 - 1818. 1. Band: Der Aufbau des Staates im Zusammenhang der allgemeinen Politik. Hrsg. von der Bad. Historischen Kommission, Leipzig 1913 - Badisches Centralblatt für Staats- und Gemeinde-Interessen. Jahrgang 1863, Nr. 7, 8 und 10; Jahrgang 1864, Nr. 40 - Badisches Gesetz(es)- und Verordnungs-Blatt. Versch. Jahrgänge 1919 - 1939 - Begründung zum Gesez über die Organisation der Verwaltung. In: Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden in den Jahren 1861/63. Enthaltend die Beilagen zu den Protokollen der zweiten Kammer von ihr selbst amtlich herausgegeben. Viertes Beilagenheft, zweite Hälfte, Karlsruhe 1863, S. 627 - 643 - Commissionsbericht zu dem Gesetzesentwurf über die Organisation der innern Verwaltung, erstattet von dem Abgeordneten Kirsner. In: Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden in den Jahren 1861/63. Enthaltend die Beilagen zu den Protokollen der zweiten Kammer von ihr selbst amtlich herausgegeben. Sechstes Beilagenheft, zweite Hälfte, Karlsruhe 1863, S. 545 - 580 - Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogthum Baden. Verschiedene Jahrgänge 1880 - 1917 - Großherzoglich Badisches Central Verordnungsblatt. Jahrgänge 1865 und 1866 - Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Versch. Jahrgänge 1849 - 1866 - Hof- und Staats-Handbuch des Großherzogtums Baden. Ausgabe 1910; Gekürzte Zwischenausgabe 1913, Karlsruhe 1910 und 1913 - Matthäus Kühn: Die Badischen Kreise, ihre Organisation und Aufgaben. Karlsruhe (Selbstverlag) 1930 - Ministerial-Blatt für die Badische innere Verwaltung. Jahrgang 1939, Nr. 31 - Protokolle der Kreisversammlung Heidelberg (wechselnde Titel: 1865 - 1893 Auszug aus dem Protokoll der Kreisversammlung Heidelberg, 1894 - 1895 Protokoll der Kreis-versammlung Heidelberg, 1896 Auszug aus dem Protokoll der Kreisversammlung Heidelberg, 1897 - 1919 Kreisversammlung Heidelberg, 1920 - 1932 (Niederschrift über die) Verhandlungen der Kreisversammlung Heidelberg). Jahrgänge 1865 - 1932 - Rechenschaftsbericht des Kreisrats Heidelberg (ab 1926/27 Auszug aus der Kreisrechnung). Jahrgänge 1924/25 - 1938 - Alexander Schaible: Die Entwicklung der badischen Verwaltung von 1740 bis heute. In: Zeitschrift für Selbstverwaltung. Organ des Deutschen und des Preußischen Landkreistages, 10. Jahrgang 1927/28, Nr. 20 (als Sonderabdruck 25 S. m.schr.) Staats-Anzeiger für das Großherzogthum Baden. Versch. Jahrgänge 1869 - 1914 - Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden in den Jahren 1861/63. Enthaltend die Protokolle der zweiten Kammer von ihr selbst amtlich herausgegeben nebst Repertorium. Karlsruhe o.J. (1863) - Vorlagen des Kreis-Ausschusses an die Kreisversammlung Heidelberg (ab 1924: Vorlagen des Kreisrates). Jahrgänge 1870 - 1934 - Ernst Walz: Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (= Das öffentliche Recht der Gegenwart, Band V), Tübingen 1909 - Ernst Walz: Gemeinde- und sonstige Kommunalverbände. In: Edmund Rebmann / Eberhard Gothein / Eugen von Jagemann (Hrsg.): Das Großherzogtum Baden in allgemeiner, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt. 1. Band, Karlsruhe 1912, S. 1017 - 1035 - Georg Gideon Weizel: Das Badische Gesetz vom 5. October 1863 über die Organisation der innern Verwaltung mit den dazu gehörigen Verordnungen, sammt geschichtlicher Einleitung und Erläuterungen. Karlsruhe 1864 - Zweiter Kommissionsbericht zu dem Gesetzesentwurf über die Organisation der innern Verwaltung. Erstattet von dem Abgeordneten Kirsner. In: Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden in den Jahren 1861/63. Enthaltend die Beilagen zu den Protokollen der zweiten Kammer von ihr selbst amtlich herausgegeben. Sechstes Beilagenheft, zweite Hälfte, Karlsruhe 1863, S. 931 - 961 2. Sekundärliteratur - Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 1996 - Wilhelm Bauer: Die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Sinsheim von 1819 bis 1992. (= Sinsheimer Hefte, Nr. 4), Sinsheim (Selbstverlag) 1992 - ders.: Sinsheim 1933 - 1945. Versuch einer politischen Dokumentation. (= Sinsheimer Hefte, Nr. 12), Sinsheim (Selbstverlag) 1998 - Hans-Peter Becht: Badische Parlamentarier 1867 - 1874. Historische Photographien und biographisches Handbuch. 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Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 321
Umfang
775 Akten

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Kreisverwaltungen >> Heidelberg

Bestandslaufzeit
1865-1939 (-1960)

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1865-1939 (-1960)

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