Bestand
Kreisverband Heidelberg (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Enthält v.a. Straßen- und Wegebau,
Wohlfahrtspflege und Fürsorge, Kreisversammlungen, Kreisausschüsse,
Verwaltung
Entstehung und Verfassung der
badischen Kreisverbände: Mit Beginn der liberal geprägten Neuen Ära
der badischen Innenpolitik um 1860 griff man die Idee einer
Mitwirkung der "Untertanen" an der regionalen Verwaltung wieder
auf, wie sie schon das während der Revolutionszeit verabschiedete
"Gesetz, die Einrichtung und den Geschäftskreis der
Verwaltungsbehörden betreffend" vom 10. April 1849 vorgesehen
hatte. Bereits dort waren Kreisverwaltungen, bestehend aus
Kreisamt, Kreisversammlung und Kreisausschuß als Grundstruktur
einer neu organisierten und demokratisierten Innenverwaltung
vorgesehen. Allerdings sollte das Gesetz nie in Funktion treten -
die der Niederschlagung der Revolution folgende Phase der
politischen Reaktion ließ in den 1850er Jahren keinen Raum für eine
Beteiligung der Bürger an der Verwaltung öffentlicher Aufgaben. So
schuf erst das "Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung
betreffend" vom 5. Oktober 1863 erstmals über die Grenzen einzelner
Gemeinden hinausgehende kommunale Selbstverwaltungskörperschaften,
die elf Kreisverbände, die in ihrer Dualität mit den unteren
staatlichen Verwaltungsbehörden, den Bezirksämtern, über 75 Jahre
prägend für die innere Organisation des Großherzogtums bzw. des
Freistaates Baden sein sollten. Das Gesetz legte fest: "Zur Pflege
gemeinsamer öffentlicher Interessen und Angelegenheiten werden
Kreisverbände errichtet. [...] Die Kreise bilden körperschaftliche
Verbände. Sie besorgen ihre Angelegenheiten selbständig,
vorbehaltlich der gesetzlichen Aufsichtsrechte des Staats; sie
können Vermögen erwerben und besitzen, und zur Bestreitung ihrer
gesetzlichen Ausgaben Beiträge auf die Kreisgemeinden und
Gemarkungen umlegen. Gegenstände ihrer Beschlußfassung sind alle
Einrichtungen und Anstalten, welche die Entwicklung, Pflege und
Förderung der Interessen des ganzen Kreises betreffen." Die
genannten "Anstalten" konnten sich nach den Erfordernissen der
einzelnen Kreise auf Straßenbau und -unterhaltung, auf Schulen,
Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen erstrecken. Zur
Finanzierung der Errichtung solcher Einrichtungen konnten die
Kreise neben den oben erwähnten Gemeindeumlagen in eigenem Namen
Kredite aufnehmen. Verfassungsmäßige Organe eines Kreisverbands
waren Kreisversammlung, Kreisausschuß und Kreishauptmann. Die
Kreisversammlung, die in der Regel nur einmal jährlich zur
Genehmigung des Haushaltsvoranschlags bzw. zur Verabschiedung von
Satzungen der Kreisanstalten zusammentrat, wurde in einem recht
komplexen Verfahren gewählt, das den größeren Städten sowie den
grundbesitzenden Standesherren und Adeligen relativ großen Einfluß
sicherte. Sie setzte sich zusammen aus von Wahlmännern - also
indirekt gewählten Mitgliedern, aus den in den Amtsbezirken des
jeweiligen Kreises gewählten Abgeordneten der Gemeinden, aus den
von Gemeinderat und Bürgerausschuß bestimmten Vertretern der Städte
mit einer Bevölkerung von mehr als 7000 Seelen und schließlich aus
den größern Grundbesitzern im Kreis. Die Wahlperiode war auf sechs
Jahre ausgelegt, wobei alle drei Jahre jeweils die Hälfte der
Mitglieder durch Los ausschied und neu gewählt wurde. Die Zahl der
Kreisabgeordneten schwankte zwischen 54 im Kreis Freiburg und 18 im
Kreis Villingen. Die Kreisversammlung Heidelberg zählte zunächst 26
Mitglieder, wovon 14 durch die Kreiswahlmänner und sieben aus den
Gemeinden der Amtsbezirke Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und
Wiesloch zu wählen waren. Einen Vertreter entsandte die
Kreishauptstadt Heidelberg und auf die Virilstimmen der größern
Grundbesitzer entfielen vier Mandate. Für den Vollzug der
Beschlüsse der Kreisversammlung, für die Verwaltung des
Kreisvermögens und der Kreisanstalten bestand, soweit nicht
Sonder-Ausschüsse aufgestellt wurden, ein Kreisausschuß von 5
Mitgliedern und 2 Ersatzmännern. Der Kreisausschuß wurde auf drei
Jahre gewählt und stellte das Exekutivorgan des Kreisverbands dar.
Er tagte normalerweise etwa einmal monatlich. Der Kreisausschuß
bestimmte eines seiner Mitglieder zum Kreisausschußvorsitzenden,
der die laufenden Geschäfte zu führen und den Kreis nach außen zu
vertreten hatte. Das regelmäßige Organ der Staatsregierung in Bezug
auf die der Selbstverwaltung der Kreise überlassenen
Angelegenheiten war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in welchem
die Verwaltung des Kreises (der mehrere staatliche Amtsbezirke
umfaßte) ihren Sitz hatte. In dieser Funktion als Kreishauptmann
nahmen die entsprechenden Amtsvorstände als Mittler zwischen der
Aufsichtsbehörde des Innenministeriums bzw. den als
Landeskommissären bezeichneten Ministerialbevollmächtigten in
Mannheim, Karlsruhe, Freiburg bzw. Konstanz an den Sitzungen der
Kreisausschüsse teil, beriefen und eröffneten die jährlichen
Kreisversammlungen, hatten dort allerdings kein Stimmrecht. In den
dargestellten Strukturen konstituierten sich nun die Kreisverbände.
Nachdem im Sommer 1864 die Einteilung der Kreise bzw. die Zuordnung
der Amtsbezirke erfolgt war, wurde das Gesetz vom 5. Oktober 1863
durch Verordnung vom 12. Juli 1864 in Kraft gesetzt. Doch erst im
April 1865 erließ das badische Innenministerium eine Wahlordnung
für die Kreisversammlungen. Im Herbst 1865 traten so erstmals die
neugewählten Kreisversammlungen zusammen. Das Verwaltungsgesetz
hatte zwar den organisatorischen Rahmen der Kreisverbände
genauestens geregelt, blieb jedoch in der Definition ihrer Aufgaben
- der gemeinsamen Interessen - recht vage. § 41 des Gesetzes
erwähnt zwar eine breite Palette von Betätigungsmöglichkeiten, ein
obligatorischer "Aufgabenkanon" für die Kreisverbände fehlte
jedoch. So kristallisierten sich die spezifischen Aufgabenfelder
der Kreisverbände erst im Laufe der ersten Jahrzehnte ihrer
Existenz heraus. Obwohl die Kreise als reine
Selbstverwaltungskörperschaften geschaffen worden waren, wies ihnen
der Staat alsbald verschiedene Aufgaben qua Gesetz zu, so ab 1870
bzw. 1884 im Straßenwesen und ab 1871/73 im Bereich des
Landarmenwesens. Ab 1891 gewährte er Zuschüsse, sogenannte
Dotationen, insbesondere zur Bestreitung des Aufwandes für die
Landarmenpflege und die Kreisstraßen. Nachdem während des Ersten
Weltkriegs die anstehenden Kreiswahlen aufgeschoben worden waren,
brachte die Weimarer Republik tiefgreifende Veränderungen in der
Verfassung der Kreisverbände. 1919 wurden die seitherigen
"ständischen" Elemente in der Zusammensetzung der Kreisversammlung
- Berufung der größeren Grundbesitzer und Vertreter der großen
Städte - ebenso wie die Bestimmung von Abgeordneten durch die
Gremien der kreisangehörigen Gemeinden und das indirekte
Wahlverfahren beseitigt. Nun erfolgten die Wahlen zur
Kreisversammlung durch unmittelbare und geheime Stimmgebung nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gleichzeitig mit den
Gemeindewahlen. Die Wahlperiode dauerte vier Jahre, wahlberechtigt
waren nun generell Männer und Frauen. Erweckten die
Kreisversammlungen zu Zeiten des Großherzogtums - nicht zuletzt
aufgrund des geschilderten Wahlmodus - oftmals den Eindruck von
Notabelnversammlungen, gerieten sie nach 1918 verstärkt unter
parteipolitischen Einfluß, indem sich nun Fraktionen der einzelnen
Parteien in der Versammlung herausbildeten. Mit der Badischen
Kreisordnung vom 19. Juni 1923 und der Kreiswahlordnung vom 17.
September 1926 wurde die Verfassung der Kreisverbände vollständig
auf eine neue demokratische Grundlage gestellt. Die Kreisordnung
schaffte das Institut des Kreishauptmanns ab, die staatliche
Aufsicht oblag jetzt direkt den Landeskommissären. Der bisherige
Kreisausschuß erhielt die Bezeichnung Kreisrat, der bisherige
Kreisausschußvorsitzende wurde zum Kreisvorsitzenden. Die
Kreiswahlordnung von 1926 regelte schließlich "1. die unmittelbaren
Kreiswahlen, das sind die Wahlen der Kreisabgeordneten durch die
wahlberechtigten Kreisangehörigen, 2. die mittelbaren Kreiswahlen,
das sind die Wahlen a. der Mitglieder des Kreisrats und b. des
Kreisvorsitzenden und seines Stellvertreters durch die
Kreisabgeordneten, c. der Mitglieder der Ausschüsse durch die
Kreisversammlung, 3. die Volksabstimmung über die Auflösung der
Kreisversammlung." Nach der Machtergreifung machten sich die
Nationalsozialisten sofort daran, auch auf Kreisebene alle
demokratischen Strukturen zu beseitigen. Nachdem noch Ende 1933 die
staatlichen Dotationen für die Kreise gestrichen worden waren,
setzte sich die Demontage ihrer Institutionen über die "vorläufige"
Aufhebung der Kreisversammlungen im Jahr 1935 und die Aufhebung der
Kreisräte im folgenden Jahr fort. Das Gesetz über die Neueinteilung
der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 bildete mit der
Reduzierung der Zahl der Amtsbezirke auf 27 und der weitgehenden
bezirksamtlichen Verselbständigung der größeren Städte
(Stadtkreise) den nächsten Schritt zur Aufhebung der Kreisverbände.
Da die angestrebte Reichsreform jedoch nicht in Gang kam, setzte
man in Baden mit der 1939 erlassenen Landkreisordnung - mit dem
angesichts der realen Machtverhältnisse reichlich euphemistischen
Titel "Gesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden" -
schließlich auf eine regionale Lösung. Ziel war weniger eine
Stärkung der Selbstverwaltung, als vielmehr die formale Angleichung
der badischen Verwaltungsstrukturen an diejenige der übrigen
deutschen Länder, um so die Durchführung von Reichsgesetzen und
-verordnungen zu erleichtern und der NSDAP größeren Einfluß auf den
Verwaltungsapparat zu verschaffen. Im Juni 1939 trat die
Landkreisordnung in Kraft, deren § 1 besagte: "Die Landkreise als
untere staatliche Verwaltungsbezirke werden unter Ausscheidung der
Stadtkreise zugleich Selbstverwaltungskörperschaften nach Maßgabe
dieses Gesetzes." Schon ab April - mit Beginn des neuen
Rechnungsjahres - sollten die Kreisverwaltungen ihre Tätigkeit
einstellen bzw. in die neu zu schaffenden
Landkreisselbstverwaltungen übergeleitet werden. Die Landkreise am
Sitz der bisherigen Kreise wurden als Abwicklungskreise
Rechtsnachfolger der Kreisverbände, deren Anstalten (Schulen,
Kranken- und Pflegeheime usw.) ebenso wie ihre Vermögen - und
natürlich ihre Schulden und Verpflichtungen - auf die 27 neuen
Landkreise aufgeteilt wurden.
Der Kreisverband Heidelberg
1865-1939, seine Struktur und seine Aufgaben: Die
"Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des
Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und
der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend" vom 12.
Juli 1864 konstituierte den Kreisverband Heidelberg aus den
Gemeinden der vier Amtsbezirke Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und
Wiesloch, die ihrerseits durch die Verwaltungsreform der Jahre
1863/64 Änderungen in ihrem Zuschnitt erfahren hatten. Nach den
Erhebungen der Volkszählung vom Dezember 1864 umfaßte der Kreis
128.900 Einwohner in 101 Gemeinden, 4 abgesonderten Gemarkungen mit
eigener Polizeiverwaltung sowie 9 abgesonderten Gemarkungen ohne
dieselbe. Unter den elf badischen Kreisen war der Kreis Heidelberg
mit ca. 964 qm bzgl. der Fläche der drittkleinste, bzgl. der
Bevölkerungsanzahl lag er auf Rang 5, mit einer Bevölkerungsdichte
von ca. 133 Einwohnern pro qm auf Rang 3. Er umfaßte den
unmittelbaren Einzugsbereich Heidelbergs in Rheinebene und
Neckartal, den Bereich der südlichen Bergstraße in Richtung
Wiesloch sowie Teile des Odenwalds und einen großen Anteil des
Kraichgaus zwischen dem Neckartal und der badisch-württembergischen
Grenze im Südosten. Im Nordwesten grenzte er an den Kreis Mannheim,
im Nordosten an den Kreis Mosbach und im Südwesten an den Kreis
Karlsruhe, in Odenwald und Neckartal an das damalige Großherzogtum
Hessen(-Darmstadt). Die Landwirtschaft bildete mit weitem Abstand
den vorrangigen Wirtschaftszweig im Kreisgebiet, lediglich in der
Stadt Heidelberg zeigten sich Ansätze der Industriali-sierung. Als
weitaus größte Stadt des neuen Kreises war Heidelberg
natürlicherweise zur Kreishauptstadt bestimmt worden, was eine
gewisse Erhöhung seiner zentralörtlichen Bedeutung mit sich
brachte, war es bisher doch nur Amtsstadt gewesen. Um 1865 lebten
immerhin knapp 14 Prozent der Kreisbevölkerung in der
Kreishauptstadt Heidelberg, im Jahr 1912 bereits 29,4 Prozent. Die
Ansatzpunkte der Industrialisierung lagen in erster Linie in und um
Heidelberg, in geringerem Maß auch in den Amtsstädten Sinsheim und
Wiesloch sowie in einigen Gemeinden der Rheinebene und des vorderen
Odenwalds. Weite Teile der Amtsbezirke Eppingen, Sinsheim und
Wiesloch waren noch stark von der traditionellen Agrarwirtschaft
geprägt. Durch die "Verordnung über die Vereinfachung der inneren
Verwaltung" vom 18. Januar 1924 ergab sich in Folge der Auflösung
der Bezirksämter Eberbach und Eppingen für den bis dahin in seinem
Gebietsstand weitgehend unveränderten Kreis Heidelberg ein neuer
Zuschnitt. Mit Wirkung vom 1. April 1924 wurden vom aufgelösten
Bezirksamt Eberbach die bisherige Amtsstadt sowie die Gemeinden
Brombach, Haag, Moosbrunn, Pleutersbach, Rockenau und Schönbrunn
dem Amtsbezirk Heidelberg zugeschlagen und wechselten damit auch in
ihrer Kreiszugehörigkeit von Mosbach nach Heidelberg. Andererseits
wurden die Gemeinden Eichelberg, Elsenz, Landshausen, Sulzfeld und
Tiefenbach vom aufgelösten Amtsbezirks Eppingen den Bezirken
Bretten bzw. Bruchsal und somit dem Kreisverband Karlsruhe
angegliedert. Der Kreisverband Heidelberg umfaßte nun nur noch die
Amtsbezirke Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch. In diesem
veränderten Gebietsstand betrug die Bevölkerung des Kreises im Jahr
1925 208.453 Einwohner bzw. die Bevölkerungsdichte 207 Einwohner
pro qm. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung
vom 30. Juni 1936 wies die 1924 an die Bezirksämter Bretten und
Bruchsal abgegebenen Gemeinden sowie die Orte Kürnbach, Mühlbach
und Zaisenhausen (wieder) dem vergrößerten Amtsbezirk Sinsheim und
somit dem Kreisverband Heidelberg zu. Die Aufhebung des Bezirksamts
Wiesloch und die Eingliederung seiner Gemeinden in den Amtsbezirk
Heidelberg im Jahr 1938 leiteten schließlich schon über zur neuen
Landkreisordnung von 1939. Unter Ausgliederung der bisherigen
Kreishauptstadt und unter Zusammenfassung der unteren staatlichen
Verwaltungsbehörde mit der kreiskommunalen Selbstverwaltung
entstanden aus den Amtsbezirken Heidelberg und Sinsheim die
gleichnamigen Landkreise. Das Organisationsgesetz von 1863
definierte für die badischen Kreisverbände keine verbindlichen
Aufgabenfelder, sondern umriß nur den Rahmen, innerhalb dessen die
Kreise tätig werden konnten. So entwickelte sich erst allmählich
eine Art "Aufgabenkanon", der aufgrund gesetzlicher Regelungen und
bedingt durch die jeweiligen Zeitverhältnisse immer wieder auch
Änderungen unterworfen war. Festgelegt waren lediglich die von
Staatsseite zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben. Bei den
freiwilligen Leistungen machten sich die Kreisverwaltungen oftmals
wechselseitig die Erfahrungen anderer Kreisverbände zunutze, welche
z.B. bestimmte Einrichtungen als erste geschaffen und somit eine
Art Vorreiterrolle übernommen hatten. Die vom Kreisverband
Heidelberg wahrgenommenen Aufgaben entsprachen im großen und ganzen
diesem "Aufgabenkanon". Folgt man dem letztgültigen Aktenplan der
Kreisverwaltung, so bildeten dabei die Unterhaltung der
Kreisstraßen und Kreiswege sowie die Wohlfahrtspflege zwei
Schwerpunkte. Angesichts der Wirtschaftsstruktur des Kreisgebietes
war ebenso die Förderung der Landwirtschaft von großer
Bedeutung.
Kreisversammlung,
Kreisausschuß und Kreisverwaltung: Kreisversammlung und
Kreisausschuß waren und blieben bis zum Ende der Monarchie Domänen
der Honoratioren der Landstädte und Gemeinden und vor allem des
Heidelberger Großbürgertums. Die adligen Grundbesitzer, durch das
Wahlverfahren entsprechend bevorzugt, hatten dagegen keinen
besonderen Einfluß in der Kreisversammlung. Lediglich einzelne
unter ihnen engagierten sich im Kreisausschuß oder in einem der
Sonderausschüsse. Die Schlüsselpositionen im Kreisverband jedoch
besetzten Angehörige des liberalen Großbürgertums der
Kreishauptstadt, deren politische Betätigung und deren Einfluß sich
über die kommunale Ebene hinaus auf Landtag und/oder Reichstag
erstreckte. Die Kreisverwaltung setzte sich anfangs nur aus den
fünf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern des Kreisausschusses
zusammen, deren Zahl parallel zu den wachsenden Aufgaben 1871 und
1891 jeweils um zwei erhöht wurde. Dazu wurden - für den Fall des
vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschußmitglieds - jeweils zwei
Ersatzmänner gewählt. Neben den Kreisausschuß traten im Lauf der
Zeit verschiedene Sonderausschüsse, entweder in der Funktion eines
Aufsichtsrats für eine der Kreisanstalten oder zur Förderung
bestimmter Aufgabenbereiche. In den Sonderausschüssen saßen nicht
allein Kreisabgeordnete, sondern auch nach ihrer beruflichen
Kompetenz ausgewählte Fachleute sowie Kommunalpolitiker aus Orten,
an welchen entsprechende Kreiseinrichtungen angesiedelt waren. Eine
Hauptverwaltung im klassischen Sinne - mit hauptamtlichem Personal
und eigenen Räumlichkeiten - etablierte sich beim Kreisverband
Heidelberg erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. In den ersten
beiden Jahrzehnten behalf sich der Kreisausschuß zunächst mit der
fallweisen Heranziehung geeigneten Personals meist staatlicher
Behörden der Kreishauptstadt. Im Jahr 1875 bestand das -
nebenamtlich tätige - Personal der Kreisverwaltung aus einem
Rechner, einem Sekretär und einem Diener. Ein ständiger Sekretär
fand jedoch erst 1888 Anstellung, und endlich 1894 entschlossen
sich Kreisausschuß und Kreisversammlung, in einem städtischen
Gebäude in Heidelberg Räume anzumieten, um dort für Kreissekretär
und Kreisrechner Dienstwohnungen und Büros zu schaffen. Eine
gewisse Professionalisierung der Kreisverwaltung Heidelberg setzte
erst unmittelbar vor und während des Ersten Weltkriegs mit der
Anstellung jüngerer Kräfte ein, die sozusagen in ihre Rolle als
Kreisverwaltungsbeamte hineinwuchsen. Dennoch blieb bis zum Ende
des Kreisverbands der Personalstock der Hauptverwaltung erstaunlich
bescheiden. Um 1930 bestand sie aus Kreiskassier, erstem und
zweitem Sekretär sowie einer angestellten Bürogehilfin. Der
Personalstand der gesamten Kreisverwaltung belief sich damals auf
fünf Beamte, 35 Angestellte und ca. 95 als Arbeiter klassifizierte
Kreisstraßen- und -wegwärter. Im Jahr 1926 hatte der Kreis
Heidelberg ein eigenes Verwaltungsgebäude erworben, in welchem noch
bis in die Nachkriegszeit der als Landkreisselbstverwaltung
bezeichnete kommunale Teil des Landratsamts Heidelberg residierte.
Als die Kreisversammlung Heidelberg am 17. April 1915 zu ihrer 50.
Tagung zusammentrat, war der Erste Weltkrieg bereits voll im Gang.
Daß sich die Verantwortlichen an der Spitze des Kreisverbands
darüber im klaren waren, in absehbarer Zeit nicht wieder zu den
geordneten Verhältnissen der Vorkriegszeit zurückkehren zu können,
verdeutlicht das nun häufige Auftauchen der Begriffe Übergangszeit
oder Übergangswirtschaft in Vorlagen und Protokollen. Die Abdankung
der Monarchen und die Ausrufung der Republik zog auch für den
Heidelberger Kreisverband vielfältige Veränderungen nach sich. In
erster Linie führte die Demokratisierung des Wahlrechts zu einer
verstärkten Politisierung der Kreisversammlung, in die nun Parteien
- und damit Gesellschaftsschichten - einzogen, denen das bisherige
Wahlsystem den Zugang verwehrt hatte. Die bisher tonangebende
Gruppe der Nationalliberalen stellte zwar weiterhin den
Vorsitzenden, war aber in eine Reihe liberaler und bürgerlicher
Parteien aufgespalten. Als stärkste Fraktion erwies sich das
Zentrum mit zwölf Abgeordneten, darunter der einzigen in die
Versammlung gewählten Frau. Zweitstärkste Gruppe war die
Sozialdemokratie mit zehn Abgeordneten, gefolgt von der DDP mit
sechs, der DNVP mit vier, der Vereinigung der Landwirte mit drei
und dem Badischen Bauernbund mit einem Abgeordneten. Aufgrund
dieses Wahlergebnisses wurden auch der Kreisausschuß und die
Sonderausschüsse umgebildet. Dennoch widerspiegelte der neue
Kreisausschuß nicht unbedingt die Mehrheitsverhältnisse der
Kreisversammlung - das Zentrum entsandte nur drei, die
Sozialdemokraten zwei Vertreter. Interessanterweise konnten hier
die Bürgerlich-Liberalen ihre frühere Vormachtstellung noch
behaupten. So stellte z.B. die DNVP mit drei Mitgliedern im
Kreisausschuß ebenso viele Vertreter wie das Zentrum, obwohl die
Zahl ihrer Mandate in der Kreisversammlung nur ein Viertel
derjenigen des Zentrums ausmachte. Die Inflationskrise brachte den
Kreis an den Rand seiner Handlungsfähigkeit. Hinzu kam noch ein
immenser Nachholbedarf - v.a. im Bereich der im Krieg
vernachlässigten Straßenunterhaltung, deren Kosten durch den
steigenden Kraftverkehr zusätzlich in die Höhe schnellten. Erstmals
in seiner Geschichte war der Kreisverband Heidelberg im
Haushaltsjahr 1921/22 gezwungen, einen Teil der laufenden Ausgaben
vermittels Darlehensaufnahme zu finanzieren. Die weitere
Entwicklung der Zusammensetzung von Kreisversammlung und Kreisrat
während der Weimarer Republik war geprägt vom Versuch der
bürgerlich-national-liberalen Gruppierungen, durch gemeinsame
Wahlvorschlagslisten ihre Zersplitterung zu überwinden, was ihnen
im Endeffekt allerdings nicht gelingen sollte. Hierbei entwickelten
sich zunächst die beiden "Strömungen" mit den Parteien DDP - später
Staatspartei - und D(L)VP mit eher städtisch-liberaler Klientel auf
der einen Seite und einer Bürgerlichen Gruppe aus DNVP, Landbund,
Bauernpartei und Bürgerlicher Vereinigung auf der anderen Seite,
die ihre Wählerschaft vor allem im evangelisch-ländlichen Milieu
der Amtsbezirke Eppingen und Sinsheim sowie im national-konservativ
eingestellten städtischen Bürgertum fand. Doch beide Richtungen
verloren mit jeder Wahl Mandate. Bei den letzten demokratischen
Kreisabgeordnetenwahlen im November 1930 büßten die bürgerlichen
und bäuerlichen Gruppierungen einen Großteil ihrer Sitze in der
Kreisversammlung zugunsten der erstmals angetretenen NSDAP ein. In
ähnlicher Weise verringerte sich auch von Wahl zu Wahl, teils
zugunsten der KPD, die Zahl der Kreisabgeordneten der SPD - 1919
zehn, 1930 nur noch fünf Sitze. Dagegen konnte das fest im
katholischen Milieu verankerte Zentrum mit elf Abgeordneten bis
zuletzt seine Stellung als stärkste Partei innerhalb der
Kreisversammlung behaupten. Die Nationalsozialisten errangen in den
Wahlen vom 16. November 1930 schlagartig zehn Sitze, wodurch sie
zweitstärkste Fraktion wurden. Mit der Machtübernahme der NSDAP im
Frühjahr 1933 wurde auch die Kreisversammlung gemäß den Ergebnissen
der stattgehabten Reichstagswahlen "umgebildet". Die NSDAP erhielt
dabei, bei gleichzeitiger Verringerung der Gesamtzahl der
Kreisabgeordneten von 32 auf 23 mit 14 Mandaten die absolute
Mehrheit. Um dem Ganzen einen legalen Anstrich zu geben, waren -
noch - das Zentrum mit sechs, die SPD mit zwei und die Kampffront
Schwarz-Weiß-Rot, ein Zusammenschluß von DVP und Evangelischem
Volksdienst, mit einem Sitz in der Kreisversammlung vertreten. Der
Kreisrat bestand nach der Umbildung aus sieben Nationalsozialisten,
drei Zentrumsmitgliedern und je einem Sozialdemokraten und
Deutschnationalen. Am 1. Juli 1933 wurde ein Nationalsozialist zum
Kreisvorsitzenden gewählt. Nachdem sich die NSDAP im Kreis
Heidelberg die Alleinherrschaft gesichert hatte, mutierte der in
Abwicklung befindliche Kreisverband in den letzten fünf Jahren
seiner Existenz mehr und mehr zum Befehlsempfänger übergeordneter
Behörden des Landes und des Reichs.
Überlieferungsgeschichte und
inhaltliche Charakterisierung: Das vorliegende Findmittel entstand
im Rahmen eines Projekts des Generallandesarchivs Karlsruhe und des
Kreisarchivs Rhein-Neckar-Kreis in Ladenburg in den Jahren
1995-1999 mit dem Ziel, das in beiden Archiven verwahrte Schriftgut
des von 1865 bis 1939 existierenden Kreisverbands Heidelberg durch
ein gemeinsames Repertorium zu erschließen, das die Archivalien an
beiden Orten virtuell zusammenfasst. Bedingt durch eine weitgehende
personelle und organisatorische Kontinuität sowie durch das
nahtlose Durchlaufen verschiedener kommunaler Aufgabenbereiche vom
alten Kreisverband zur neuen Landkreisselbstverwaltung wurden nicht
wenige vor 1939 angelegte Aktenfaszikel von letzterer bis in die
1960er Jahre weitergeführt und gerieten somit in die Provenienz
Landratsamt Heidelberg. Als generelles Problem für die
Verzeichnungsarbeiten erwies sich auch die Tatsache, daß der
Übergang vom Kreisverband zur Landkreisselbstverwaltung im Jahr
1939 bei späteren Aktenausscheidungen anscheinend in Vergessenheit
geraten war, so daß Archivalien des vormaligen Kreisverbands
entgegen ihrer Provenienz den Beständen 356 (Bezirksamt/Landratsamt
Heidelberg) im Generallandesarchiv oder 10 (Landratsamt Heidelberg)
im Kreisarchiv des Rhein-Neckar-Kreises zugeordnet wurden. Von
zentraler Bedeutung sind die Unterlagen zur Vorbereitung und
Durchführung der jährlichen Kreisversammlungen mit den zugehörigen
Serien der gedruckten Vorlagen, Protokolle und
Rechenschaftsberichte, die durchgängig von der Aufnahme der
Verwaltungstätigkeit um 1865 bis zum Ende des Kreises im Dritten
Reich vorhanden sind. Ebenso wichtig sind die Protokolle der
Sitzungen des Kreisausschusses bzw. Kreisrates, die mit der Sitzung
vom 7. November 1865 einsetzen und nach dem 27. Januar 1933
abbrechen. Daneben sind in der Hauptsache Sachakten der
verschiedenen Verwaltungsbereiche des Kreisverbandes überliefert,
insbesondere der beiden wichtigsten Sachgebiete Straßenwesen und
Wohlfahrtspflege, deren hervorragende Bedeutung unter den Aufgaben
des Kreisverbands in einer entsprechenden Konfiguration des
Aktenplans Ausdruck findet. Allerdings sind die Sachakten nicht in
ihrer Gesamtheit überliefert, da wohl noch während des Bestehens
des Kreisverbands in einer ganzen Anzahl von Faszikeln eine
selektive Kassation von weniger wichtig erscheinenden älteren
Schriftstücken vorgenommen wurde. In ähnlicher Weise verfuhr man
bei den Landkreisselbstverwaltungen Heidelberg und Sinsheim mit den
vom Kreisverband übernommen Akten, wo sich zum Teil nur die
wichtigsten Generalia und Normalia der Zeit vor 1939 erhalten
haben. Während die Überlieferung z.B. bei den Akten zum
Straßenwesen bis in die 1860er Jahre zurückreicht, beginnt sie in
anderen Bereichen erst in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, so
daß auch von einer vollständigen Kassation eines Teils der älteren
Unterlagen auszugehen ist. Der Verbleib der in einer Notiz von 1932
erwähnten Rechnungsbeilagen des Kreisverbands war ebensowenig zu
klären wie derjenige der personenbezogenen Einzelfallakten des
Kreisausschusses als Landarmenverband, deren Existenz nur noch
anhand eines in Zweitverwendung erhaltenen entsprechenden
Aktendeckels nachzuweisen ist. Mit den Beständen 321 im
Generallandesarchiv (775 Archivalieneinheiten, 9,40 lfd. m) und 1
im Kreisarchiv des Rhein-Neckarkreises (66 Einheiten, 1,2 lfd. m)
bietet das erhaltene Schriftgut des Kreises Heidelberg wohl die
dichteste Überlieferung zur Geschichte der elf badischen Kreise
zwischen 1864 und 1939. Es ermöglicht exemplarische Erkenntnisse zu
Aufgabenspektrum und Funktionen dieser kommunalen Verwaltungen,
insonderheit vor dem Hintergrund der doch recht spärlichen
Gesamtüberlieferung der badischen Kreisverbände. Der Wert der
Überlieferung des Kreisverbands Heidelberg liegt auf den ersten
Blick natürlich auf regionaler Ebene. So bietet sie die
Möglichkeit, Aufschluß über die kommunalen Wurzeln des
Rhein-Neckar-Kreises, dessen "Vorvorgänger" der Kreisverband
Heidelberg sozusagen war, zu erlangen. Ebenso können anhand der
Unterlagen die bis weit ins 19. Jahrhundert zurückreichenden
Traditionen verschiedener Aufgabenfelder (z.B. Kreisstraßenwesen,
Sozialfürsorge) oder Einrichtungen (z.B. Kreispflegeanstalt
Sinsheim) des Rhein-Neckar-Kreises nachvollzogen werden. Die im
Findbuch aufgelisteten Archivalien enthalten darüber hinaus sehr
zahlreiche, wenn auch disperse Informationen zur Geschichte
einzelner Orte im Wirkungsbereich des ehemaligen Kreisverbands,
besonders der vormaligen Kreishauptstadt Heidelberg. Die Bestände
können schließlich auch unter speziellen Gesichtspunkten landes-,
verwaltungs-, verkehrs-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher
Fragestellungen von Interesse sein, so z.B. die relativ
geschlossene Überlieferung beim Sachgebiet Straßenwesen oder die
Archivalien zu den verschiedenen Aspekten der Wohlfahrtspflege
sowie zur Landwirtschaftsförderung.
Ordnung und Verzeichnung,
Konversion: Im Generallandesarchiv Karlsruhe enthielt der
Aktenzugang 1976-45 den Kern der Überlieferung des Kreisverbands
Heidelberg. Der weitaus größte Teil - etwa 3/4 dieser Ablieferung -
bestand aus Archivalien des Kreisverbands Heidelberg, welche über
das Landratsamt Heidelberg, durch das sie 1939 anläßlich der
Auflösung der kommunalen Kreisverbände und der Schaffung der
Landkreise übernommen wurden, zum Rhein-Neckar-Kreis gekommen
waren. Jedoch scheint man sich bei der Aktenausscheidung im Jahr
1976 der früheren Dualität von kommunaler Kreis- und staatlicher
Bezirksverwaltung in Baden nicht mehr bewußt gewesen zu sein,
wurden die Archivalien des Kreisverbands doch mit solchen des
Landratsamts bzw. der Landkreisselbstverwaltung Heidelberg
vermischt und im Generallandesarchiv entsprechend Bestand 356
(Bezirksamt/Landratsamt Heidelberg) anstatt Bestand 321
(Kreisverband Heidelberg) zugeordnet. Neben den Unterlagen des
Kreisverbands bildeten Akten des Landratsamts bzw. der
Landkreisselbstverwaltung Heidelberg die zweitgrößte Gruppe des
Zugangs, die ihrerseits in vier Kategorien zerfiel: einerseits in
Archivalien, welche in Fortführung von Aufgaben des aufgelösten
Kreises nach 1939 bei der Landkreisselbstverwaltung Heidelberg
entstanden waren, andererseits Akten zur Fremdenverkehrsförderung
sowie eine große Anzahl - meist Einzelfallakten - zu
Gewerbeförderung und Industrieansiedlung des Landkreises Heidelberg
aus den 1950er und 1960er Jahren, die in keinerlei sachlichem
Zusammenhang zum Kreisverband vor 1939 standen. Daneben enthielt
die Ablieferung noch Wochenberichte der Stadtverwaltung Heidelberg
an die amerikanische Militärregierung aus dem Jahr 1946. Der neu
formierte Bestand 321 des Generallandesarchivs Karlsruhe umfasst
nun 775 Archivalieneinheiten. Weiteres Schriftgut des Kreisverbands
Heidelberg, das der Ablieferung an das Generallandesarchiv im Jahr
1976 aus unterschiedlichen Gründen entgangen war, gelangte in das
Archiv des Rhein-Neckar-Kreises. Dort bildet es heute den Bestand 1
Kreisverband Heidelberg mit 66 Archivalieneinheiten. Davon stammen
18 Archivalieneinheiten aus zwei kleineren Ablieferungen des
Landratsamts an das Kreisarchiv, 17 Aktenhefte wurdem dem Bestand
10/I (Landratsamt Heidelberg) entnommen, weitere 18
Archivalieneinheiten wurden bei der Verzeichnung des Zugangs
12/Zug. 1993/2, der Schriftgut des ehemaligen Landratsamts Sinsheim
enthielt, der Provenienz Kreisverband Heidelberg zugewiesen. Vier
Faszikel entstammen dem Bestand 18 (Kreispflegeheim Sinsheim), die
jedoch nicht bei der dortigen Direktion entstanden sind, sondern
ebenfalls Akten des vormaligen Kreisverbands Heidelberg darstellen.
Bei den restlichen Archivalieneinheiten des Bestandes 1 handelt es
sich um Drucksachen des Kreises, die z.T. aus der Sammlung des
Kreisarchivs, z.T. von aus dem Bestand 356 Zugang 1976-45 des
Generallandesarchivs herausgelösten Dubletten stammen, wobei
gleichartige Drucksachen (z.B. Vorlagen des Kreisausschusses oder
Protokolle der Kreisversammlung) jeweils zu einer Einheit
zusammengefaßt wurden. Unterlagen des Kreisverbands Heidelberg
finden sich darüber hinaus in einigen anderen Beständen des
Kreisarchivs des Rhein-Neckar-Kreises. Der Aktenplan des
Kreisverbands konnte anhand der auf den Aktendeckeln vermerkten
Aktenzeichen und -titel nur in Teilen rekonstruiert werden, da
keinerlei Aufzeichnungen über seine Einrichtung und Anwendung
vorhanden sind. Außerdem scheint der Aktenplan im Verlauf der
Existenz des Kreisverbands, zumindest in Teilbereichen, mehrmals
umgestaltet worden zu sein. Diejenigen Akten, welche von den
Nachfolgeverwaltungen, d.h. den Landkreisselbstverwaltungen
Heidelberg und Sinsheim, nach 1939 weitergeführt wurden, tragen
darüber hinaus Aktenzeichen der dort gültigen Registraturordnungen,
teilweise wurden sie auch mit neuen Aktendeckeln der
Landkreisselbstverwaltung versehen. Die Gliederung des vorliegenden
Findmittels folgt diesem rekonstruierten Aktenplan. Ladenburg, im
März 2000 Joachim Stephan (Im Zuge der Konversion des Findmittels
im Jahr 2017 verkürzte und redaktionell angepasste Fassung des
Vorworts von Joachim Stephan) ____ ____ Konversion Im Jahr 2017
wurde das durch Joachim Stephan mit großer Detailkenntnis
erarbeitete Findmittel konvertiert, um es in das
Online-Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg
einstellen zu können. Die Konversion konzentrierte sich auf die
Erschließungsdaten zu Bestand 321 des Generallandesarchivs
Karlsruhe und zu Bestand 1 des Kreisarchivs des
Rhein-Neckar-Kreises (jeweils vollständig) sowie auf alle vorhanden
gewesenen Verweisdatensätze auf weitere Sachakten der
(Vor-)Provenienz Kreisverband Heidelberg in anderen Beständen des
Kreisarchivs (v.a. Bestand 10). Grund für letzteres war die enge
Verzahnung dieser Überlieferung. Nicht konvertiert wurden dagegen
die vielen Verweisdatensätze auf Personalakten ehemaliger
Bediensteter des Kreisverbands in Bestand 13 des Kreisarchivs,
deren Laufzeiten bis in die 1980er Jahre reichen und bei denen man
nur eingeschränkt von einer engen Verzahnung mit der restlichen
Überlieferung sprechen kann. Begründet war das auch in dem damit
verbundenden Aufwand und in der Absicht, die Zahl der
Verweisdatensätze zu reduzieren und so Irritationen bei der
Benutzung zu vermeiden. Die Verweisdatensätze auf das Kreisarchiv
sind mit dem vorangestellten Signatur-Kürzel "KARNK" versehen und
in geschweifte Klammern gesetzt und sind dadurch von den Signaturen
des Generallandesarchivs unterschieden. Inhaltliche Eingriffe
wurden bei der Konversion nicht vorgenommen bis auf die Auflösung
vieler Abkürzungen. Außerdem musste das Vorwort von Joachim Stephan
aus technischen Gründen verkürzt, und, so weit es aufgrund der
Kürzungen nötig war, redaktionell adaptiert werden. Auf die
Übernahme des Index des Papierfindmittels wurde im elektronischen
Findmittel verzichtet. Karlsruhe, im August 2017 Dr. Martin
Stingl
Literaturverzeichnis (Stand:
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Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden in den Jahren 1861/63.
Enthaltend die Beilagen zu den Protokollen der zweiten Kammer von
ihr selbst amtlich herausgegeben. Sechstes Beilagenheft, zweite
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Protokoll der Kreis-versammlung Heidelberg, 1896 Auszug aus dem
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über die Organisation der innern Verwaltung. Erstattet von dem
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- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 321
- Umfang
-
775 Akten
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Inneres, Soziales und Umwelt >> Kreisverwaltungen >> Heidelberg
- Bestandslaufzeit
-
1865-1939 (-1960)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1865-1939 (-1960)