Bestand

Disziplinarhof bzw. Disziplinarkammer für lübeckische Beamte (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: Verzeichnis in: NSA III G Nr. 2
1 lfm


Eingrenzung und Inhalt: Disziplinarverfahren, die Mehrzahl der Fälle (19) stammt aus den Jahren 1898-1900, 1922-1926

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das Gesetz, die Rechtsverhältnisse der Beamten betreffend, vom 24. Sept. 1879 sah im förmlichen Disziplinarverfahren als Disziplinargericht erster und zweiter Instanz den aus zwei Mitgliedern des Senats und drei Richtern gebildeten Disziplinarhof vor. Im Jahre 1921 wurde das Dienststrafverfahren insoweit geändert, als eine Disziplinarkammer als erste Instanz und ein Disziplinarhof als zweite Instanz eingeführt wurde. Die Zusammensetzung dieser Disziplinargerichte war in den Paragraphen 53 und 54 des Lübeckischen Beamtengesetzes geregelt. Die Geschäfts- und Protokollführung der Disziplinargerichte geschah durch Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Verfahrensakten wurden zu einem nicht mehr festzustellenden Zeitpunkt an die Senatskanzlei gegeben und mit den Akten des NSA vereinigt.

Bestandssignatur
03.01-7

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 03 Behörden bis 1937 >> 03.01 Zentrale Einrichtungen

Bestandslaufzeit
1885-1935

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Letzte Aktualisierung
30.06.2025, 10:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1885-1935

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