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Nachlass Matthaei, Rupprecht (Bestand)

Vorwort: Der Nachlass Matthaei beinhaltet nur Unterlagen, die aus der Tätigkeit von Prof. Dr. med. Rupprecht Matthaei für den "Verband der nicht-amtierenden (amtsverdrängten) Hochschullehrer" entstanden sind. Diese Tätigkeit erklärt sich aus der Biographie von Dr. Matthaei als Betroffener der Entnazifizierung.
Dr. Matthaei (geb. am 22.2.1895) wurde auf Weisung der Militärregierung am 19.11.1945 seines Dienstes als ordentlicher Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Erlangen enthoben (die Professur hatte er seit 1935 inne). Mit Entscheid der Spruchkammer Fürth vom 25.6.1948 wurde Dr. Matthaei in die Gruppe der Entlasteten eingereiht. Auf Antrag der medizinischen Fakultät vom 20.7.1950 wurde er von Kultusminister Dr. Josef Schwalber am 10.4.1951 nur zum Privatdozenten für Physiologie sowie zum außerplanmäßigen Professor ernannt (ohne Anwartschaft auf Bewilligung einer Privatdozentenvergütung oder auf Berufung auf einen ordentlichen Lehrstuhl). Diese "rechtsmindernde Wiederaufnahme" in Form eines "willkürlichen Gnadenaktes" - so die Beurteilung durch Dr. Matthaei selbst - war für Dr. Matthaei wohl der äußere Anlass, sich im kurz zuvor gegründeten "Verband der nicht-amtierenden (amtsverdrängten) Hochschullehrer" zu engagieren. Am 19.7.1951 fand die Gründungsversammlung einer Hochschulgruppe Erlangen statt, und bereits am 20.8.1951 wurde Dr. Matthaei vom Geschäftsführer des Verbandes, dem Thüringer Dozenten Dr. habil. Herbert Grabert, zum Sprecher des Landesverbandes Bayern bestimmt.
Der Verband suchte vor allem auf die Formulierung und Ausgestaltung des durch Art. 131 GG in Aussicht gestellte Bundesgesetz Einfluss zu nehmen. Dieser Artikel lautet: "Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht in ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln." Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 GG fallenden Personen vom 11.5.1951 brachte dann die als Verfassungsauftrag geforderte Fürsorgeregelung für den nationalsozialistischen Beamtenapparat. Doch ging es den "Ehemaligen" nicht um Fürsorge, sondern um Wiedereinstellung; speziell die Hochschullehrer sahen in der ersten Fassung des Gesetzes die Eigenart des Hochschullehrerberufs nicht berücksichtigt. Die Landesgesetze (v.a. das bayerische Gesetz zu Art. 131 GG vom 11.7.1952) aber auch die Novellierung des Bundesgesetzes vom 14.7.1953 brachten noch nicht die gewünschten Statusverbesserungen. Eine erste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) wurde am 17.12.1953 abgewiesen. Die Kernaussage des BVG-Urteils, das die Gültigkeit des Art. 131 GG auch für die Hochschullehrer bestätigte, lautete, dass mit dem "Zusammenbruch des von der NSDAP beherrschten Staates und der Beseitigung der NSDAP" alle Beamtenverhältnisse "von selbst erloschen" seien. Dem widersprach der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs unter seinem Präsidenten Hermann Weinkauff am 20.5.1954. Damit war nun endgültig für die NS-Beamtenschaft Tür und Tor geöffnet für ihre Wiedereinstellung in den Staats- und Verwaltungsapparat der Bundesrepublik. Am 11.9.1957 und am 13.10.1965 folgten weitere Novellierungen des Bundesgesetzes.
Bis zum Jahr 1965 (damit endet auch die Laufzeit der Akten im Nachlass Matthaei) setze sich Dr. Matthaei, der selbst im Jahr 1955 wieder ordentlicher Professor geworden war, für die Belange und Rechte einzelner nicht wieder voll rehabilitierter Kollegen ein.
Der Nachlass mit den Unterlagen aus dieser Verbandstätigkeit wurde nach dem Tod von Dr. Matthaei (am 6.11.1976) von der Witwe am 17.3.1978 dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv übergeben.

Bestandssignatur
NL Matthaei Rupprecht Nachlass Matthaei, Rupprecht
Umfang
25
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 5 Abteilung V: Nachlässe und Sammlungen >> 5.1 Nachlässe und Familienarchive >> 5.1.2 Nachlässe >> Nachlässe L - P

Bestandslaufzeit
1951-1965

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:05 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Entstanden

  • 1951-1965

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