Urkunden
Marx Hailmann der Alte und der Junge, beide von Nordheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil sie beide des Jungen Ehefrau aus dem Hause getrieben und übel behandelt haben, nachdem der Alte auf dem Stadtgericht zu Brackenheim einen Bescheid, das Heiratsgut seiner Schwiegertochter betreffend, erhalten und bei seiner Heimkehr Sohn und Schwiegertochter vorgenommen hatte, werden nun, nachdem die Schwiegertochter mit einem Kind niedergekommen ist und die junge Frau nicht weiß, ob alles gut gehen wird, freigelassen mit der Einschränkung allerdings, dass sie, sollte der durch ihr Verhalten etwas zum Nachteil geraten, gebührende Strafe zu erwarten hätten, schwören Urfehde und versprechen, wenn sie der Vogt zu Brackenheim mahne, sich zu stellen und den Rechtsspruch zu erwarten, und setzen als Unterpfand ihr Hab und Gut ein, welches, würden sie sich nicht stellen, sondern entfliehen, verfallen sein solle
Ausfertigung, Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 743
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Der ehrsame, weise Conlin Kamp, Bürgermeister zu Brackenheim
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
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Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.10 Brackenheim, Amt >> 1.10.20 Nordheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexbegriff Person
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Hailmann, Marx d. A., Nordheim
Hailmann, Marx d. J., Nordheim
Kamp, Conlin, Bürger, Bürgermeister, des Gerichts, Brackenheim
- Indexbegriff Ort
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Brackenheim HN
Nordheim HN
- Laufzeit
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1537 Mai 10 (Christi Himmelfahrt)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1537 Mai 10 (Christi Himmelfahrt)