Bericht

Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen: Kurzauswertung

Grundlage dieser Auswertung sind zehn Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit, die zu Beginn der Corona- Krise abgeschlossen wurden. Sie zeigen den Wert der betrieblichen Mitbestimmung in der Krise. Konjunkturbedingte Kurzarbeit bedeutet, die regelmäßige Arbeitszeit wird vorübergehend verringert oder auf null gesetzt. Den Verdienstausfall übernimmt zu 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) die Agentur für Arbeit. In günstigen Fällen stocken Tarifverträge die verbleibende Differenz auf. Qualifizierte und eingearbeitete Beschäftigte bleiben dem Unternehmen erhalten. Das hat sich in der Finanzkrise 2009 bewährt und ist auch heute das Instrument der Stunde, um Beschäftigung zu sichern.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: Mitbestimmungspraxis ; No. 31

Klassifikation
Management
Thema
Corona
Kurzarbeit
Betriebsvereinbarungen
Arbeitszeit
Verdienstausfall

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Maschke, Manuela
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.)
(wo)
Düsseldorf
(wann)
2020

Handle
URN
urn:nbn:de:101:1-2020052510023035911319
Letzte Aktualisierung
27.01.2023, 15:57 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Maschke, Manuela
  • Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.)

Entstanden

  • 2020

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