Die Rechte der Landeshoheit und Landesherrlichen Obergerichtsbarkeit eines Teutschen Reichs-Standes in Ansehung der in seinen Landen gelegenen Landsässigen Mediat-Güter, worüber ein anderer Reichsmitstand Lehensherr zu seyn behauptet, und deshalb mit dem Lehenmann oder einem Dritten - diese Eigenschafft leugnenden im Widerspruch stehet, der sonst kundbaren Reichs-Immedietät jenen Reichsstandes ohnbeschadet den deshalb entstehenden Rechts-Streit vor seinen Landes-Gerichten annehmen, darin Ladung erkennen, handeln und entscheiden zu lassen : vertaidigt zur weitern Darlegung der - durch die so dunkle als beschwerliche Erkenntnisse des hochlöblichen Kaiserlichen Reichshofraths, in Sachen des Hochfürstlichen Gesamthauses Nassau Saarbrücken wider die Hochfürstlich-Hessen-Darmstädtische Regierung zu Giesen und die von Nordeckische Gläubiger, die Feudalität einiger zu Burg Rabenau gehören sollenden Güterstücker und deren vorhabende Versteigerung betreffend ... mit den zu dieser Sache gehörigen Reichshofraths-Akten und weitern Beylagen von n. 1 - 46. inclusive

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Alternative title
deutschen sein Lehensmann Eigenschaft steht unbeschadet verteidigt Reichshofrats Gießen
Location
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 351 f
VD18
VD18 15328899
Dimensions
2
Extent
3, VIII, 205 [i.e. 203] S.
Language
Deutsch
Notes
Beigefügtes Werk dem Grundwerk vorgebunden
Paginierfehler: Paginierung springt von S. 123 auf S. 126
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Giesen, gedruckt bey Johann Christoph Schröder, Fürstl. Regier. Buchdrucker 1785.
Enth. außerdem: Des heiligen Römischen Reichs Churfürsten und Stände, zu gegenwärtiger allgemeinen Reichsversammlung bevollmächtigte Räthe, Bottschafter und Gesandte ... / Philipp von Gemmingen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10350635-1
Last update
16.04.2025, 8:45 AM CEST

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