Bestand
Jülich, Landstände, Urkunden AA 0045 (Bestand)
Privilegien
Form und Inhalt: Das handschriftliche Findbuch 102.23 erschließt die Archive der vormaligen Landstände und der Ritterschaft der Herzogtümer Berg und Jülich sowie der Hauptstädte beider Herzogtümer. Mit der Retrokonversion erfolgte die Aufteilung in das vorliegende Findbuch zu Jülich, Landstände, Urkunden (Bestand AA 0045; Findbuch 102.23.01); sowie in Jülich, Landstände, Akten (Bestand AA 0046; Findbuch 102.23.02); Berg, Landstände, Urkunden (Bestand: AA 0047; Findbuch 102.23.03); Berg, Landstände, Akten (Bestand: AA 0048; Findbuch 102.23.04).
Zur Archivgeschichte (vgl. daneben auch ausführlich Friedrich Wilhelm Oediger, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 1, Siegburg 1957, S. 200):
Die Privilegien des Landes Jülich wurden im 16. Jahrhundert in einer Kiste beim Hauptgericht Jülich aufbewahrt, diejenigen des Landes Berg seit 1555 in der Düsseldorfer Lambertuskirche. Seit 1734 waren die Bestände beider Ritterschaften bei den Dominikanern in Köln, wurde in Folge zu den Unbeschuhten Karmelitern gebracht und 1791 vorübergehend nach Düsseldorf geflüchtet. 1794/ 95 waren die Unterlagen in Osnabrück und Bremen, 1803 wiederum in Deutz und Düsseldorf und zwischen 1804- 1806 in Essen, schließlich 1806 im Düsseldorfer Karmelitessenkloster (vgl. hierzu auch: [H.] Ferber, Düsseldorfer Jahrbuch 7, S. 439 f.; Angaben nach den handschriftlichen Notizen von F.W. Oediger, Einleitung des analogen Findbuchs, S. I).
Das Archiv wurde 1804- 1806 im Kapitelshaus in Essen aufbewahrt (vgl. Kleve- Mark, XVIII, [Entschädigungslande] Essen und Werden, Nr. 252 = jetzt: Kleve, Kammer?). Die Überführung in das Provinzialarchiv erfolgte 1828- 30 (vgl. analoges Findbuch, S. 162 f.). Theodor Joseph Lacomblet vermerkte, daß er die (Neu- )Verzeichnung und offenbar auch physische Umordnung des Bestandes am 20. September 1828 abgeschlossen habe (vgl. analoges Findbuch, Einleitung, S. I).
Ergänzend können Unterlagen (1605- 1794) des Staatsarchivs Münster unter folgender, in der Einleitung (S. I) des analogen Findbuchs vermerkten Bestandssignatur herausgezogen werden: ”Haus Diepenbrock, XVII“ (laut ebd. ”Repertorium J I h 14, fol.11“).
Einleitung zum handschriftlichen Findbuch (von Th. J. Lacomblet 1828 verfaßt):
Die Herzogtümer Jülich und Berg waren, bis sie im Jahr 1423 durch Erbschaft vereinigt wurden, für sich bestehende, unabhängige Fürstentümer, in welchen sich frühzeitig eine von der Ritterschaft und den Städten zusammengesetzte Landesrepräsentation gebildet hatte. Ungeachtet, [daß] die Verfassung in beiden Landen aus denselben Elementen hervorgegangen war und in allen wesentlichen Verhältnissen übereinstimmte, so entsprang dennoch aus dem Umstande, dass sich jedes der Herzogtümer als ein in sich geordnetes und geschlossenes Ganze, zu dem andern hinzufügte, die nächste Folge, dass die Stände der einen und anderen Landschaft als gesonderte Körperschaften bestehen blieben, [und] in besonderen Zusammenkünften über Angelegenheiten ihrer Landschaft berieten und bewilligten und nur etwa ein Jahrhundert später, nachdem eine gleichförmige Verwaltung gemeinsame Zwecke und Bedürfnisse für beide Lande, allmählich eingetreten waren, an demselben Orte zu gemeinschaftlichen Verhandlungen sich versammelten. Kleine Unterschiede in den Gerechtsamen, in den innern und gegenseitigen öffentlichen und örtlichen Verhältnissen der beiden Lande stellen ebenfalls gesonderte, oft z.B. in Rücksicht des Beitragsverhältnisses, sich entgegenstehende Interessen dar und verhinderten die gänzliche Verschmelzung jener Körperschaften, welche daher auch, nachdem jene Unterschiede ausgeglichen waren, oder höchstens nur noch als alte Beschwerde nachgeführt wurden, gesondert fortbestanden haben.
Die Urkunden und Literalien, welche die Archive der einen und anderen landständischen Körperschaft erhalten, betreffen entweder ihre Konstitution oder Gegenstände ihres Wirkungskreises. [Es folgt ein kurzer inhaltlicher Abriß der Klassifikation.]
Auf Seite 94 des analogen Findbuches steht folgender Eintrag: ”Die Unterzeichneten bezeugen hierdurch, dass die in dem vorstehenden Hauptverzeichnisse unter den Titeln I bis XI inclusive aufgeführten Urkunden und Literalien das Archiv der vormaligen Landstände aus der Ritterschaft des Herzogtums Berg ausmachen, und dass dieses Archiv gemäß der unter dem heutigen Datum geschlossenen Verhandlungen, zu dem Königlichen Provinzial-Haupt- Archiv hierselbst, mit Ausschluss der in dem Nebenverzeichnisse benannten Theile desselben, abgeliefert worden sey. Düsseldorf am 6. März 1829. - [.. Spror], [H..] Schneth, Lacomblet“. - Entsprechendes wurde auf den Seiten 162- 163 für den Teilbestand der Jülicher Landstände vermerkt (datiert: Düsseldorf, 31. März 1830, unterschrieben von o.G. außer Lacomblet).
Vgl. auch Jülich, Unterherrschaften, hier Akten III 5: Inventar des im Kölner Dominikanerkloster befindlichen Archivs der Jülicher Landstände, 1743.
Literatur:
Ernst Baumgarten, Der Kampf des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm mit den jülich-bergischen Ständen von 1669-1672, in: Düsseldorfer Jahrbuch 18 (1903), S. 30-133; 19 (1905), S. 1-63, und 22 (1908/09), S.101-186.
Georg von Below, Die landständische Verfassung in Jülich und Berg, 3 Teile in 1 Bd., ND Aalen 1965 (= Neudruck der Ausgabe Düsseldorf 1885-1891, auch in Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 21 (1885), 22 (1886), 26 (1890), 28 (1892), 29 (1893)).
Landtagsakten von Jülich-Berg. Erste Reihe: 1400 - 1610, 3 Bde., hrsg. von Georg von Below, Düsseldorf 1895-1907.
Landtagsakten von Jülich-Berg. Zweite Reihe: 1624 - 1653, hrsg. von Friedrich Küch, Düsseldorf 1925.
Helmut Croon, Stände und Steuern in Jülich-Berg im 17. und vornehmlich im 18. Jahrhundert, Bonn 1929.
Wilhelm Janssen, Landesherrliche Verwaltung und landständische Vertretung in den niederrheinischen Territorien 1250-1350, Bonn 1971 (zugleich in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, 173 (1971), S. 85-122.
Michael Kaiser, Landstände und Landtag, in: Adelige Lebenswelten im Rheinland. Kommentierte Quellen der Frühen Neuzeit, hg. v. Hans-Werner Langbrandtner u. a., Köln 2009, S. 338-344.
Kersten Krüger, Die Landständische Verfassung (Enzyklopädie deutscher Geschichte; Bd. 67), München 2003.
Olav Moorman van Kappen, Einführende Bemerkungen zur landständischen Entwicklung am Niederrhein im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Jutta Prieur / Johann F. G. Goeters, Der Niederrhein zwischen Mittelalter und Neuzeit. Referate der 4. Niederrhein-Tagung des Arbeitskreises niederrheinischer Kommunalarchivare (8. und 9. November 1985 im Heimatmuseum Wesel/Bislich), Wesel 1986, S. 43-63.
Leo Mülfahrt, Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg und die jülich-bergischen Landstände 1679 - 1716, Köln 1963.
Volker Press, Formen des Ständewesens in den deutschen Territorialstaaten des 16. und 17. Jahrhunderts, in: Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen. Ergebnisse einer Fachtagung, hg. v. Peter Baumgart, Berlin 1983, S. 280-318.
Christel Annemieke Romein, The Use of Fatherland, Patria and Patriot in the Cases of Jülich, Hesse-Cassel and Brittany (1624-1655). Political arguments in an age of confrontation, Enschede 2015.
Vormoderne politische Verfahren, hg. v. Barbara Stollberg-Rilinger (Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 25), Berlin 2001.
Rainer Walz, Stände und frühmoderner Staat. Die Landstände von Jülich-Berg im 16. und 17. Jahrhundert, Neustadt an der Aisch 1982.
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- Reference number of holding
-
AA 0045 102.23.01
- Extent
-
67 Einheiten; 10 Kartons
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.2. Jülich-Berg >> 1.1.2.12. Landstände
- Date of creation of holding
-
1447-1797
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
20.01.0003, 4:32 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1447-1797