Amtsdruckschrift | Verordnung
Des Kayserlichen Landgerichts Burggrafthums Nürnberg Neuere Gemeine Bescheide
- Alternative title
-
Kaiserlichen Burggraftums
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 18#Beibd.4
- VD18
-
VD18 90766024
- Dimensions
-
2°
- Extent
-
19 Seiten
- Notes
-
Kopftitel
Erscheinungsjahr nach der Datierung des dritten Bescheids auf Seite 12: "Publicirt Onolzbach in Termino den 8. Februar. 1749."
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (who)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
-
[1749?]
- Contributor
-
Fürstentum Ansbach
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10730270-4
- Last update
-
16.04.2025, 8:39 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Associated
- Fürstentum Ansbach
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- [1749?]
Other Objects (12)
![Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5447a724-691f-42f4-b415-bb923ee05730/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]
![Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/35b2bc7a-9e0f-4f95-90b2-3bf39b9a00a3/full/!306,450/0/default.jpg)
Bey wiedermahlig obhandener Besorgung der Herrschafftlichen Getraid-Zehenden, werden samtliche Ober- und anderen Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen sowohl auff die am 17. Julii Anno 1665. in Truck promulgirte Ordnung, als auf das unterm 12. Jul. A. 1698. publicirte- und folglich den 4. Jul. A. 1713. mit etwelcher Vermehrung reiterirte Formular, wie nicht minder auf das gemeine Ausschreiben vom 22. Jun. A. 1716. mit dem Befehl hierdurch verwiesen, ... : [Onolzbach, den 15. Junii, Anno 1718.]
![Nachdeme bey dem Hoch-Löbl. Fränckischen Crayß-Convent, wie das Mörder- Rauber- Dieb- Zigeuner- und anders Herren-lose Gesind am füglichsten Handfest gemachet- und darauf zu gebührender Straff gezogen ... mithin dem armen Landmann Sicherheit verschaffet werden möge ... : [Onolzbach, den 7. Junii, 1725.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f10d5905-4d41-4fcf-8818-d02b1d0ac90c/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme bey dem Hoch-Löbl. Fränckischen Crayß-Convent, wie das Mörder- Rauber- Dieb- Zigeuner- und anders Herren-lose Gesind am füglichsten Handfest gemachet- und darauf zu gebührender Straff gezogen ... mithin dem armen Landmann Sicherheit verschaffet werden möge ... : [Onolzbach, den 7. Junii, 1725.]
![Aus dem auf Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns ... specialiter ertheilten ... Befehl, am 11. Januarii 1713. ... Ausschreiben, hat ... man sich gehorsamlich zu erinnern, was massen ... Se. Hoch-Fürstl. Durchl. aus ... Landes-Vätterlichen Eyfer, Sich eine der vornehmsten Regierungs-Sorgen seyn lassen, wie Dero Lande und Fürstenthum, ... aufrecht erhalten werden mögten, ... [Signatum unter hiervorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel, Onolzbach, den 19. Nov. 1723.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7ee60829-f529-468c-9edc-3d49afe1c038/full/!306,450/0/default.jpg)
Aus dem auf Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns ... specialiter ertheilten ... Befehl, am 11. Januarii 1713. ... Ausschreiben, hat ... man sich gehorsamlich zu erinnern, was massen ... Se. Hoch-Fürstl. Durchl. aus ... Landes-Vätterlichen Eyfer, Sich eine der vornehmsten Regierungs-Sorgen seyn lassen, wie Dero Lande und Fürstenthum, ... aufrecht erhalten werden mögten, ... [Signatum unter hiervorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel, Onolzbach, den 19. Nov. 1723.]
![Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cc3456ab-bf74-44bf-a9db-5a1357909d92/full/!306,450/0/default.jpg)
Denen auf Rechnung sitzenden Hoch-Fürstl. Beamten, ist zwar zu alljährlicher Fertig- und Uberreichung derer Amts-Rechnungen, ein ganzes Jahr pro Termino finali, vermög der hierunter gestellten verschiedenen Verordnungen, und deß ... Decrets vom 27. May 1723. anberaumet worden, dabey es aber niemahlen die Meynung gehabt, daß ... mit Einsendung der Rechnungen, nachgewartet werden solle, ... Als geschiehet hiemit die befehlende Erinnerung, daß ... die Beförderung seines jährlichen Rechnungs-Wercks, ... sich sorgfältig angelegen seyn lassen möge : [Onolzbach, den 14. August. Anno 1725]
![Was Se. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns Hoch-Fürstliche Durchl. preyßwürdigsten Andenckens, occasione derer- bey Ab- und Auffzügen, dann Einhohl- und Begleitungen der Ober- und andern Beamten, ... manchmalen geschehener kostbaren und unjustificirlichen Veranstaltungen, zu weiterer deren Vorbeugung, erstlich befohlen haben; ... Das wird, ... buchstäblich hiermit wiederholet ... : [Onolzbach, den 29. Februarii, An. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a7f7b9ca-40ae-447a-8f37-63365d996a2c/full/!306,450/0/default.jpg)
Was Se. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns Hoch-Fürstliche Durchl. preyßwürdigsten Andenckens, occasione derer- bey Ab- und Auffzügen, dann Einhohl- und Begleitungen der Ober- und andern Beamten, ... manchmalen geschehener kostbaren und unjustificirlichen Veranstaltungen, zu weiterer deren Vorbeugung, erstlich befohlen haben; ... Das wird, ... buchstäblich hiermit wiederholet ... : [Onolzbach, den 29. Februarii, An. 1724.]
